Liebe Kollegen,
nun mal ruhig mit den jungen Pferden. Niemand hat gesagt, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtswidrig sei. Wir dürfen in einem Rechtsstaat unterstellen, dass die übergroße Masse aller Verfahren nach rechtsstaatlichen Kriterien abläuft. Das wird man auch für das aktuelle Verfahren unterstellen dürfen. Aus unternehmerischer - nicht aus rechtlicher - Sicht ist es aber schlussendlich egal, ob ein eingeleites Verfahren Recht und Gesetz entspricht oder nicht. Die Reputation ist ein so fragiles Gut, dass Verbraucher sich abwenden, wenn sie den Verdacht haben, dass unter dem schönen Schein von Broschüren und Weinetiketten etwas rechswidriges passieren könnte. Das ist ein Faktum, dass jeder Betriebsleiter kennen sollte. Einmal verspieltes Vertrauen kommt nur schwer zurück. Bei Schönborn warten wir doch erst mal ab, was noch passiert und wie sich die Verkaufszahlen entwickeln.
Hier soll niemand ausserhalb des Rechts gestellt werden. Es geht darum, die Reputation in so einer Unternehmenskrise zu bewahren. Dafür gibt es unter Juristen eine eigene Disziplin. Nennt sich Litigation PR
http://de.wikipedia.org/wiki/Litigation-PR
Mit kollegialen Grüßen,
wolf