DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
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DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation, siehe wein.plus
Gruß Markus
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
VDP-Präsident Steffen Christmann über Lagenklassifikation Meilenstein mit großen Herausforderungen
Gruß Markus
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
Gemäß einer Stellungnahme des DWV scheint's darauf rauszulaufen daß die Klassifikation von Erstem und Großem Gewächs gemäß WeinG privatrechtlich durch den VDP vollzogen wird:
https://deutscher-weinbauverband.de/dwv ... timmungen/
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Viele Grüße
Erich
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
Auch interessant. Der Gesetzgeber, der erkennbar überhaupt keine Lust hatte, sich mit dem Thema der rechtlichen Ausgestaltung von g.U.s und einer Lagenklassifikation zu beschäftigen, hat das Thema last minute den Schutzgemeinschaften (= den Weinbauverbänden) übertragen. Bezüglich der Lagenklassifikation riechen die ganz offensichtlich den Braten und übertragen (wiederum mit Einverständnis des Gesetzgebers) mit dem Pseudoargument der Überlastung dieses Thema an einen privatrechtlichen Verein, wobei der VDP so unklug ist, sich da vor den Karren spannen zu lassen.EThC hat geschrieben: ↑Mo 22. Dez 2025, 23:40 Gemäß einer Stellungnahme des DWV scheint's darauf rauszulaufen daß die Klassifikation von Erstem und Großem Gewächs gemäß WeinG privatrechtlich durch den VDP vollzogen wird:
https://deutscher-weinbauverband.de/dwv ... timmungen/
Das wird alles sehr unterhaltsam werden in den kommenden Jahren. Und am Ende wird genau das passieren, was der VDP gerne verhindern würde: da werden amtlich sanktionierte GGs von irgendwelchen Genossenschaften oder Kellereien beim Aldi oder Lidl für 9,98 im Regal stehen.
Gruß
Ulli
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
...das vermute ich auch. Zumal der VDP ja nicht einfach seine EL- und GL-Klassifikationen übernehmen kann, denn die existieren ja nur in Bereichen, in denen seine Mitglieder auch aktiv sind. Manche der klassifizierten Lagen sind ja innerhalb der offiziellen Lagenabgrenzung auch nur soweit berücksichtigt, als Mitglieder dort auch Parzellen haben. Bin gespannt, wie die bisher weißen Flecken, in denen kein VDPler arbeitet, dann mit entsprechenden Bereichen beglückt werden.
Spannungen sähe ich schon deshalb vorprogrammiert, weil der VDP ja per se kein Interesse daran haben dürfte, die bisher klassifizierten Lagen noch zu vervielfachen, auch wenn die dann vermutlich nicht "VDP.Erste Lage" bzw. "VDP.Große Lage" heißen würden, aber in der Breite würde ein namentlicher Unterschied wohl nicht klar wahrgenommen werden...
Viele Grüße
Erich
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
https://www.divino-wein.de/weine/weinli ... -gewaechs/UlliB hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 10:09 Das wird alles sehr unterhaltsam werden in den kommenden Jahren. Und am Ende wird genau das passieren, was der VDP gerne verhindern würde: da werden amtlich sanktionierte GGs von irgendwelchen Genossenschaften oder Kellereien beim Aldi oder Lidl für 9,98 im Regal stehen.
https://ring-mosel.de/handwerk/grosse-gewaechse
Ok. 9,99 erreichen die noch nicht ganz. Und ob da jetzt amtliche Sanktionierung viel dran ändert? Vermutlich hat der VDP die Hoffnung, das zumindest ein wenig ordnen zu können. So, dass es zumindest nicht lagenlose Weine irgendwelcher Rebsorten als GG gibt.
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Kleiner_Pirat
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
Last Minute? Sicher nicht, der Weg ist seit 2020 klar. Und wo soll die Verantwortung für ein geobasiertes Marketingkonzept denn sonst liegen, außer bei den Erzeugern? Meinst Du es ist besser, wenn Anpassungen an Bezeichnungsregelungen durch bürokratische Gesetzgebungsverfahren geprügelt werden müssen, zumal unterschiedliche Gebiete ggf auch unterschiedliche Anforderungen haben?UlliB hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 10:09 Auch interessant. Der Gesetzgeber, der erkennbar überhaupt keine Lust hatte, sich mit dem Thema der rechtlichen Ausgestaltung von g.U.s und einer Lagenklassifikation zu beschäftigen, hat das Thema last minute den Schutzgemeinschaften (= den Weinbauverbänden) übertragen. Bezüglich der Lagenklassifikation riechen die ganz offensichtlich den Braten und übertragen (wiederum mit Einverständnis des Gesetzgebers) mit dem Pseudoargument der Überlastung dieses Thema an einen privatrechtlichen Verein, wobei der VDP so unklug ist, sich da vor den Karren spannen zu lassen.
Das gilt natürlich auch für eine Marke GG oder 1G. Warum soll der Gesetzgeber hier die Bedingungen für die Nutzung der Begriffe festlegen und ggf. Marken schützen? Er kann das sowieso nicht selbst, sondern müsste aus den Wünschen der Verbände abschreiben. Insofern aus meiner Sicht total gut, es direkt den Erzeugern zu überlassen und nur grobe Rahmenbedingungen festzulegen.
Dass die Umsetzung nicht ganz trivial ist, ist den Schutzgemeinschaften zuzugestehen. Daß der VDP bereit ist eine aktive Rolle zu spielen und sich entsprechend anbietet, die praktische Umsetzung eines Gütesiegels federführend zu unterstützen kann ich gut verstehen, denn wenn das schief geht und die Weinwerbung künftig Dornfelder GG en Masse international vermarkten will, müsste sich der VDP andere Begriffe überlegen, um seine Produkte abzugrenzen.
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Mein Blog: https://wegezumwein.de
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
Natürlich last minute. Die Anforderungen, wie ein Pflichtenheft für eine g.U. zu gestalten ist und diese am Ende EU-rechtskonform zu etablieren ist, sind seit 2008 oder 2009 bekannt (ich müsste recherchieren, in welchem Jahr das genau war). Der deutsche Gesetzgeber hat dann erstmal ein volles Jahrzehnt gar nichts gemacht, und erst als Fristen drohten abzulaufen und ein völliges regulatorisches Chaos drohte, hat man sich dazu bequemt, das Thema per neuem Weingesetz den Verbänden zur Lösung vor die Füße zu werfen.
Ich habe sehr genau verfolgt, mit welchem Aufwand und welcher Sorgfalt in Frankreich und Italien die Pflichtenhefte für die g.U.s erstellt worden sind, dort hat man die zur Verfügung stehende Zeit genutzt. Dabei wurden natürlich auch die örtlichen Winzer und ihre Verbände eingebunden, aber der Prozess fand stets unter der Leitung und Aufsicht staatlicher Institutionen statt. In Deutschland hat man diesbezüglich noch nichts greifbares zu Wege bekommen. Ich frage mich übrigens, inwieweit es mit dem EU-Recht kompatibel ist, dass diejenigen, die reguliert werden sollen, sich komplett selber regulieren dürfen.
Was die Lagenklassifikation betrifft: die wird, wenn es sie denn irgendwann mal gibt, unverzüglich vor den Gerichten landen, und dort in jahrelangen Prozessen mit völlig unklarem Ausgang enden. Ich wünsche den Beteiligten viel Spaß dabei. Und empfehle jedem VDP-Winzer, sich da tunlichst rauszuhalten, wenn er am Ende nicht viel Zeit und Nerven im Gerichtssaal verlieren möchte.
Gruß
Ulli
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Re: DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
...vielleicht weil er selbst den regulatorischen Rahmen im WeinG für Erste und Große Gewächse geschaffen hat und hinsichtlich der konkreten Umsetzung für alle (und nicht nur für die VDP-Mitglieder) Verantwortung zumindest in Form qualifizierter Aufsicht / Lenkung u.a. hinsichtlich Gleichbehandlung m.E. eine Bringschuld hat? Die Übertragung dieser Aufgabe an einen recht elitären Verein, die Klassifizierung "für alle" in die Hand zu nehmen, obwohl der nur einen Bruchteil der Winzer vertritt (und in den man ja nicht einfach eintreten kann), schwört m.E. einen ziemlich großen Interessenskonflikt herauf...Kleiner_Pirat hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 12:57 Warum soll der Gesetzgeber hier die Bedingungen für die Nutzung der Begriffe festlegen und ggf. Marken schützen?
Viele Grüße
Erich
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