Ich bin mir aber so ziemlich sicher, dass das genau wie mit dem Katzenfutter ist - das kann noch so lecker sein, das Essen auf meinem Teller ist immer das Spannendere und Bessere. So wird das dann mit dem Wein auch sein. Dann will sie mir auch noch die ganzen leckeren Prioratos wegsaufen, wenn sie einmal auf den Geschmack gekommen ist.
Da ist sie grad beim Verfassen einer Verkostungsnotiz zum Les Falaises von Negly aus dem Languedoc gewesen.
So was trinkt sie heut nicht mehr - bei Franzosen nur noch gereifte Daumiez Gassac und alles wo was mit Chat... drauf steht. Ich muss immer die ganzen Bordeaux - Weine sicherstellen deswegen.
Das freut mich aber, dass es auch noch andere Katzen gibt die fressen und saufen wollen, was nicht für sie bestimmt ist. Ich dachte schon das ist nur bei mir so. Meine Luzi bettelt immer am Tisch (katzenfutter steht da). Öffne ich ne Flasche Wein, dann nimmt sie die Geruchsprobe. So als wollte sie sich überzeugen ob ich den auch trinken kann. Nur wenn Gäste da sind ist das lästig.
Tja Katzen sind mitunter wahre Feinschmecker... Seit ich jetzt gegen 04.00 Uhr aus dem Priorat zurück bin, weicht mir Lucy nicht von der Seite - Schmusen nachholen - und natürlich die Frage, ob ich was mitgebracht habe... - ich habe gute Nachricht für Lucy, alle Katzenliebhaber und auch für Leute wie Norbert, die sich wegen des Weines an sich freuen werden - ich bekomme einige wenige Flaschen vom ultrararen "Els Bigotis del Gat" von 2010 und weil der 2011er mir in Porrera auch gefallen hat, gibt es auch davon ein paar Fläschchen zu verteilen... (falls Lucy was davon übrig lässt, wenn die Palette dann kommt (auf der noch viele andere spannende Sachen sind)...
*Räusper* Als Forumsjurist muss ich auf die nicht eindeutige Formulierung des Betreffs hinweisen. Gemeint ist wohl "Katzeneigentümer", denn mit Besitzer weist die Verfasserin des Threads nur auf die Personen hin, die die Verfügungsgewalt über eine Katze ausüben, die im Zweifel jedoch den Nachweis über das Eigentum an der Katze erst erbringen müssen. Angesprochen sind also strenggenommen nur Mietkatzen, Leasingkatzen etc. Katzen. Nach deutschem Recht sind "Tiere keine Sachen", werden aber wie solche behandelt (§ 90a Bürgerliches Gesetzbuch). Daher sind für Katzen die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB einschlägig. Eigentümer einer Sache ist jemand, dem die Sache Katze eigentumsrechtlich zuzuordnen ist, während Besitzer einer Katze nur die Verfügungsgewalt ausüben. Somit ist zB der Finder eines streunenden Katers durch Ausüben der tatsächlichen Katzenherrschaft Besitzer der Sache, während der Eigentümer berechtigt ist, schlecht kopierte Schwarzweisskopien seines entlaufenen Tiers im ganzen Viertel aufzuhängen und nach Entdeckung des Tiers ggf. die Vindikationsklage gegen den Katzenbesitzer aber Nichteigentümer geltend zu machen.
Wie gesagt. Juristisch ist das alles ganz einfach. Ich bitte daher höflich nur den Betreff zu ändern.
Grüße,
Wolf
„Es war viel mehr.“
Johnny Depp dementiert, 30.000 Dollar im Monat für Alkohol ausgegeben zu haben. (Quelle: „B.Z.“)