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Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 12:19
von Ollie
Anruf beim Weingut (offenbar bin ich heute nicht der Erste :D ) erbringt folgendes: Der Wein gilt als "gemischter Satz", weil die Reben im Weinberg als gemischter Satz stehen. Die Sorten wurden aber getrennt gelesen (unterschiedliche Reifestadien) und vergoren; der Verschnitt erfolgte vor der Fuellung. Legal ist der Wein als "gemischter Satz" zu bezeichnen; unserer oesterreichischen Freunde haben sich den Begriff nicht schuetzen lassen, ergo duerfen auch die deutschen Winzer damit hantieren.

Ich muss einraeumen, dass ich die Beizeichung "gemischter Satz" weinrechtlich als "gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren" interpretiert habe. Klimek wohl auch - aber den Winzer hat er garantiert nicht befragt, sonst haette er's nicht geschrieben.

Wie's scheint, liege ich schon zu zweiten Mal heute falsch. (Das erste Mal betrifft die Trockenen Schmitts; siehe da.)

Cheers,
Ollie

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 12:29
von Birte
Oh nee wie peinlich. Ich habe gerade eine Mail an das Weingut geschickt. Die haben sicher besseres zu tun.

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 12:45
von Ollie
Laut Wikipedia-Eintrag hat die EU-Verordnung 607/2009 Oesterreich die Bezeichnung "gemischter Satz" geschuetzt. Dort findet man, dass darunter ein Wein verstanden wird, der "[...] ein Verschnitt aus verschiedenen Weißwein- oder Rotweinsorten sein [muss]". (S. 66 des von google gefundenen PDFs).

Als Unjurist verstehe ich darunter, dass AUT tatsaechlich alleiniges Bezeichnungsrecht hat und dass es sich durchaus um einen Verschnitt von Weinen (Weinsorten as opposed to Rebsorten?) handelt. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Trauben im selben Weinberg gewachsen oder auch nur gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren sein muessen.

Hmmmmmm.

Cheers,
Ollie

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:00
von Birte
Das Bundesgesetzblatt für die Republik österreich schreibt:
9. „Wiener Gemischter Satz“:
a. „Wiener Gemischter Satz“ (jeder Gemischte Satz mit der Angabe des Weinbaugebietes Wien) hat ein Weißwein aus einem Jahrgang zu sein und aus einem Wiener Weingarten zu stammen, der mit zumindest drei Rebsorten bepflanzt ist und diese gemeinsam gelesen und verarbeitet werden;
Demnach sieht es für mich so aus, dass nur der Wiener Gemischte Satz geschützt ist und der gemischte Satz nicht.

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:02
von Birte
Und hier noch die Definition von gemischter Satz:
2. „Gemischter Satz“: für Landwein oder Qualitätswein (außer für Qualitätswein mit der Angabe des Weinbaugebietes Wien), der durch Vermischung entweder von Weißweintrauben, auch gemaischt, oder Rotweintrauben, auch gemaischt, jeweils verschiedener Rebsorten desselben Weinbaugebiets (bei Qualitätswein) oder derselben Weinbauregion (bei Landwein) hergestellt wurde;

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:24
von Ollie
Eskalation zum DWI; Antwort einer Frau Kraus: "Gemischter Satz" bezieht sich in D tatsaechlich nur auf den gemeinsamen Anbau der Reben, nicht aber auf die gemeinsame Verarbeitung der Trauben. Der GS ist also ein Sonderfall der Cuvee (selbes Jahr, selbe Lage), denn bei letzterer duerfen Weine aus verschiedenen Traubensorten (einfarbig), Lagen und Jahrgaengen verschnitten werden.

Stehen Rot- und Weissweinreben beieinander, muessen sie (Qualitaetswein) gemeinsam Verarbeitet werden ("Rotling" und nicht "GS" - der aber bezeichungsrechtlich wohl eh den Oesterreichern gehoert); sonst muss es ein Tafelwein heissen (frueher, nun nurmehr "Wein").

Wenn mich nicht alles taeuscht, steht es im Weinplus-Glossar auch "falsch" (naemlich "oesterreichisch") drin, von Wikibloedia mal ganz ab.

Conclusio vons Ganze: Der "Lump 64" ist ein echter deutscher gemischter Satz. Matin hat recht, Klimek muss nacharbeiten. Mal wieder.

Cheers,
Ollie

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:45
von BerlinKitchen
Ollie hat geschrieben:
Conclusio vons Ganze: Der "Lump 64" ist ein echter deutscher gemischter Satz. Matin hat recht, Klimek muss nacharbeiten. Mal wieder.

So, jetzt wo alles geklärt ist, können wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren in vino veritas

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:54
von Charlie
Ollie hat geschrieben:von Wikibloedia mal ganz ab
Offtopisch: na dann bitte dort das richtige reinschreiben.

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 13:54
von Birte
So, jetzt wo alles geklärt ist, können wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren in vino veritas
Hört, hört, jetzt haben wir alle herum gesucht, uns Mühe gemacht, der Sache auf den Grund zu gehen, und erfahren jetzt, dass wir uns mit Unwesentlichem beschäftigt haben.

Re: Exklusiv bei Weinladen Schmidt in Berlin

Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 14:23
von Einzelflaschenfreund
Wesentliches? Dann sollte der Wein vielleicht auch mal getrunken werden. Viel Gackern, wenig legen - den Weinladen Schmidt wird's freuen.