Habe ich da richtig gehört? Riesling kann mit bis zu 15 % anderen Sorten verschnitten werden. Auch bei großen Gewächsen? Für etwas Aufklärung, vor allem über die gängige Praxis, wäre ich dankbar.
Danke
Christa
Verschnitt beim Riesling
- susa
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Re: Verschnitt beim Riesling
Grundsätzlich kann nicht nur Riesling sonder jedem rebsortenreinen Wein bis zu 15% einer anderen Sorte, oder auch des Vorjahrgangs was bei Riesling eher der Fall sein dürfte beigemischt werden, ohne dass es deklarationspflichtig ist. Wie das die einzelnen Güter handhaben, müsste man jeweils beim einzelnen Erzeuger in Erfahrung bringen.
Für das GG bzw. 1.G ist im Rheingau nur Riesling (bzw. Spätburgunder) ohne Beimischung zugelassen. Wie das bei den anderen Gebieten ist, hab ich gerade nicht auf dem Schirm. Die VDP Kriterien geben da meines Wissens nichts zu her, die stellen hauptsächlich auf Lage, Ertragsbeschränkung, Handlese und "traditionelle Methoden" ab.
Verschnitt ist aber per se nichts Schlechtes oder Ehrenrühriges, manchmal ist es einfach notwendig, um einem Wein den letzten Schliff zu geben. Es ist ja nicht so, dass damit irgendein minderwertiger Wein verklappt werden soll (was vielleicht auch im Einzelfall vorkommen mag).
lieben Gruß
susa
Für das GG bzw. 1.G ist im Rheingau nur Riesling (bzw. Spätburgunder) ohne Beimischung zugelassen. Wie das bei den anderen Gebieten ist, hab ich gerade nicht auf dem Schirm. Die VDP Kriterien geben da meines Wissens nichts zu her, die stellen hauptsächlich auf Lage, Ertragsbeschränkung, Handlese und "traditionelle Methoden" ab.
Verschnitt ist aber per se nichts Schlechtes oder Ehrenrühriges, manchmal ist es einfach notwendig, um einem Wein den letzten Schliff zu geben. Es ist ja nicht so, dass damit irgendein minderwertiger Wein verklappt werden soll (was vielleicht auch im Einzelfall vorkommen mag).
lieben Gruß
susa
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Re: Verschnitt beim Riesling
Susa,
man müsste dazu noch sagen, dass sich die 15%-Regel insgesamt auf drei Aspekte bezieht:
- auf die Rebsorte
- auf den Jahrgang
- und auch auf die Lage.
Soweit ich die gesetzliche Regelung verstehe, existieren die drei Regelungen unabhängig voneinander, d.h. 15% aus einem anderen als dem deklarierten Jahrgang würden immer noch erlauben, zusätzlich (nicht "oder") 15% einer anderen Rebsorte zu verwenden, und dazu auch noch 15% aus einer anderen Lage - so dass in Summe bis zu 45% des Weins von der Deklaration abweichen dürfen. Wenn ich mich in diesem Punkt irren sollte: bitte korrigieren.
Soweit ich weiß, haben die VDP-Winzer grundsätzlich keine abweichende Regelung, auch nicht für GGs. Im Reheingau haben wir eine Sondersituation, weil es hier eine gesetzliche Regelung des EG gibt.
Zur Praxis kann ich nicht allzu viel sagen; undeklarierte Rebsortenverschnitte bei Weißen scheinen mir eher selten vorzukommen (oder, wenn doch, mit neutralen Sorten zu erfolgen), bei Spätburgunder ist die Verwendung farbintensiver "Decksorten" wohl immer noch häufig.
Gruß
Ulli
man müsste dazu noch sagen, dass sich die 15%-Regel insgesamt auf drei Aspekte bezieht:
- auf die Rebsorte
- auf den Jahrgang
- und auch auf die Lage.
Soweit ich die gesetzliche Regelung verstehe, existieren die drei Regelungen unabhängig voneinander, d.h. 15% aus einem anderen als dem deklarierten Jahrgang würden immer noch erlauben, zusätzlich (nicht "oder") 15% einer anderen Rebsorte zu verwenden, und dazu auch noch 15% aus einer anderen Lage - so dass in Summe bis zu 45% des Weins von der Deklaration abweichen dürfen. Wenn ich mich in diesem Punkt irren sollte: bitte korrigieren.
Soweit ich weiß, haben die VDP-Winzer grundsätzlich keine abweichende Regelung, auch nicht für GGs. Im Reheingau haben wir eine Sondersituation, weil es hier eine gesetzliche Regelung des EG gibt.
Zur Praxis kann ich nicht allzu viel sagen; undeklarierte Rebsortenverschnitte bei Weißen scheinen mir eher selten vorzukommen (oder, wenn doch, mit neutralen Sorten zu erfolgen), bei Spätburgunder ist die Verwendung farbintensiver "Decksorten" wohl immer noch häufig.
Gruß
Ulli
Re: Verschnitt beim Riesling
Nein die 15% gelten für alle 3 Verschnittarten (Jahrgang, Rebsorte, Herkunft). Allerdings darf dann noch Süßreserve zusätzlich verwendet werden, sodass beim Einsatz von Süßreserve der Verschnittanteil 25% sein kann ohne die Bezeichnung zu beeinflussen.
Hier auch noch der Auszug aus dem Weinrecht:
"Beim bezeichnungsunschädlichen Verschnitt muss unterschieden werden zwischen
Verschnitt ohne Verwendung von Süßreserve und Verschnitt unter Verwendung von
Süßreserve.
Beim Verschnitt ohne Verwendung von Süßreserve darf der Fremdweinanteil maximal 15 %
betragen.
Beim Verschnitt unter Verwendung von Süßreserve darf der Fremdweinanteil inklusive
Fremdweinsüßreserve 25% betragen. Die kumulative Ausnutzung des Verschnitts ist
verboten."
Hier auch noch der Auszug aus dem Weinrecht:
"Beim bezeichnungsunschädlichen Verschnitt muss unterschieden werden zwischen
Verschnitt ohne Verwendung von Süßreserve und Verschnitt unter Verwendung von
Süßreserve.
Beim Verschnitt ohne Verwendung von Süßreserve darf der Fremdweinanteil maximal 15 %
betragen.
Beim Verschnitt unter Verwendung von Süßreserve darf der Fremdweinanteil inklusive
Fremdweinsüßreserve 25% betragen. Die kumulative Ausnutzung des Verschnitts ist
verboten."
- susa
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Re: Verschnitt beim Riesling
Ulli, die Gesamtmenge der Verschnitte darf nicht addiert werden, sondern darf insgesamt 25% nicht überschreiten.
lg
s
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Re: Verschnitt beim Riesling
Ok, danke Euch beiden für die Klarstellung.
Gruß
Ulli
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Ulli
Re: Verschnitt beim Riesling
Hallo,
vielen Dank für die Nachrichten.
Damit wird mir klar, dass die Kellertechniken eine wesentlich größere Rolle spielen als gedacht.
Jahr für Jahr habe ich meine zwei Lieblingsweingüter (Keller RH/Emrich-Schönleber) von denen ich GG (Rieslinge) trinke.
Bei einer der letzten Proben machte ich mir Gedanken darüber, ob sich in dem einen Glas überhaupt Riesling befindet. Wahrscheinlich gibt es es gewisse "Michel Rollands" auch bei uns. Um mich richtig zu verstehen: nach dem einen Wein wurde ist fast süchtig.
Christa
vielen Dank für die Nachrichten.
Damit wird mir klar, dass die Kellertechniken eine wesentlich größere Rolle spielen als gedacht.
Jahr für Jahr habe ich meine zwei Lieblingsweingüter (Keller RH/Emrich-Schönleber) von denen ich GG (Rieslinge) trinke.
Bei einer der letzten Proben machte ich mir Gedanken darüber, ob sich in dem einen Glas überhaupt Riesling befindet. Wahrscheinlich gibt es es gewisse "Michel Rollands" auch bei uns. Um mich richtig zu verstehen: nach dem einen Wein wurde ist fast süchtig.
Christa
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Re: Verschnitt beim Riesling
In dem Zusammenhang ist dieser Thread sicher für Dich interessant:
http://www.dasweinforum.de/viewtopic.php?f=32&t=2241
Bei Emrich Schönleber glaube ich allerdings nicht, dass der die GGs mit anderen Rebsorten verschneidet.
lg
s
http://www.dasweinforum.de/viewtopic.php?f=32&t=2241
Bei Emrich Schönleber glaube ich allerdings nicht, dass der die GGs mit anderen Rebsorten verschneidet.
lg
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