Die Begriffe sind tatsächlich nicht geschützt, die kann jeder verwenden (und manche Nicht-VDP-Winzer tun das auch). Was aber das "Drumunddrann" betrifft, ist doch einiges als Warenzeichen Eigentum des VDP und kann nicht von Nichtmitgliedern verwendet werden: das "1.-Lage-Logo", vermutlich auch das neue "GG-Logo", und interessanterweise die Bezeichnung "GG" auf dem Etikett - ein Nicht-VDP-Winzer darf zwar "Großes Gewächs" auf das Etikett schreiben, aber nicht GG. Die neuen Kapseln mit "Grosse Lage VDP" und "Erste Lage VDP" dürften wohl auch geschützt sein.Alas hat geschrieben:Hallo!
Andererseits ist weder 'Großes Gewächs', noch 'Erste Lage', in irgendeiner Weise gewerblich geschützt; anders als in der Wachau die dortigen Bezeichnungen.
Also kann jeder Winzer diese Begriffe mit allem Drumunddrann benutzen, was einige wohl auch machen.
Die Abkürzung nicht, die volle Bezeichnung schon. Ebenso geschützt ist der Traubenadler, den die meisten VDP-Winzer auf der Kapsel und manche auch auf dem Etikett zeigen. Eine vollständige "VDP-Simulation" geht also nicht.VDP ist auch nicht geschützt.
Gruß
Ulli