Und was ist mit dem trockenen Zweitwein zum GG?
Klar ist: kein Prädikat, kein GG-Symbol auf der Flasche; kein "GG" auf dem Etikett - aber ist die Bezeichnung "Große Lage" auf der Kapsel vermerkt, oder hier nicht?
Gruß
Ulli
Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Wenn richtig ist, was Dirk Würtz schreibt:
Es gibt nur EINEN trockenen Wein aus einer Grossen Lage
müsste der trockene Zweitwein aus dem GG damit tot sein bzw als Ortswein verkauft werden.
Gruß, Christopher
Es gibt nur EINEN trockenen Wein aus einer Grossen Lage
müsste der trockene Zweitwein aus dem GG damit tot sein bzw als Ortswein verkauft werden.
Gruß, Christopher
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
So isses, mit der Ausnahme des trockenen Kabinetts.
Ciao
Peter
Ciao
Peter
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Theoretisch ja; praktisch nein. Wenn der VDP in dem letzten sechs Monaten seine Position nicht schon wieder verändert hat, sind Zweitweine immer noch zulässig (wenn auch nicht gerne gesehen); einer der vielen faulen Kompromisse der VDP-Klassifikation.toff hat geschrieben:Wenn richtig ist, was Dirk Würtz schreibt:
Es gibt nur EINEN trockenen Wein aus einer Grossen Lage
müsste der trockene Zweitwein aus dem GG damit tot sein bzw als Ortswein verkauft werden.
Gruß
Ulli
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
sorry für die späte Antwort... Theoretisch sieht das mit dem Zweitwein wie folgt aus:
Beantragt einer als Ausnahmeregelung einen trockenen Kabinett aus der Lage ist das der Zweitwein
oder
Der Winzer produziert als Zweitwein einen trockenen Qualitätswein aus der Lage OHNE die "Grosse Lage Kapsel" und OHNE die "GG"-Flasche. Dazu braucht es auch eine Ausnahmegenehmigung
Beantragt einer als Ausnahmeregelung einen trockenen Kabinett aus der Lage ist das der Zweitwein
oder
Der Winzer produziert als Zweitwein einen trockenen Qualitätswein aus der Lage OHNE die "Grosse Lage Kapsel" und OHNE die "GG"-Flasche. Dazu braucht es auch eine Ausnahmegenehmigung
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Danke für die Klarstellung. Offensichtlich wird die "Ausnahmegenehmigung" ohne viel Aufhebens erteilt - bei Emrich-Schönleber hat man mir vor einigen Wochen versichert, dass neben den beiden GGs (Halenberg und Frühlingsplätzchen) auch die jeweiligen Zweitweine aus diesen Lagen weiter produziert und als trockene QbAs mit Lagenangabe deklariert werden, und dass das auch langfristig über den Jahrgang 2012 hinaus geschehen wird. Und da war man sich seiner Sache sehr sicher.Dirk Würtz hat geschrieben: Der Winzer produziert als Zweitwein einen trockenen Qualitätswein aus der Lage OHNE die "Grosse Lage Kapsel" und OHNE die "GG"-Flasche. Dazu braucht es auch eine Ausnahmegenehmigung
Was ist denn mit den "Großen Lagen", aus denen ein Erzeuger gar keine GGs macht? Zumindest bislang war das gängig, d.h. de facto Zweitwein = Erstwein; so gab und gibt es das bei mehreren Erzeugern an der Mittelhaardt, die mit Ersten (nunmehr Großen) Lagen dermaßen gut versorgt sind, dass sie bislang bei manchen Lagen auf die Produktion eines GG verzichtet haben. Wenn es aus einer "Großen Lage" kein GG gibt - trägt dann der trockene QbA aus dieser Lage die "Grosse Lage Kapsel" - schließlich ist es der Erstwein?
Gruß
Ulli
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Erstwein, Zweitwein, Ortswein, GG, EG, GL, Ausnahmegenehmigung und dann noch die dazugehörigen Kapseln....
Ich blicke da jetzt überhaupt nicht mehr durch
. Das Ist für mich angesichts meiner derzeitigen Einkaufsgewohnheiten aber auch nicht so sonderlich tragisch. 
Jenseits des VDPs gibt es genug hervorragende Winzer. Wenn dem Verband so viel daran liegt, soll er ruhig erst mal weiter Blödsinn oder zumindestens Verwirrung stiften. Nur zu, immer wacker!
Beste Grüße
Bernd


Ich blicke da jetzt überhaupt nicht mehr durch


Jenseits des VDPs gibt es genug hervorragende Winzer. Wenn dem Verband so viel daran liegt, soll er ruhig erst mal weiter Blödsinn oder zumindestens Verwirrung stiften. Nur zu, immer wacker!
Beste Grüße
Bernd
- octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Was mich etwas wundert: Die GGs und die Weine aus Ersten Lagen müssen Qualitätsweine sein, ein Verbot der Chaptalisation gibt es aber nicht (wie schon vorher bei den GGs und ihren Zweitweinen, aber anders als früher bei Kabinett, Spätlese und Auslese Trocken). Bei den Ausnahmen für den Kabinett Trocken aus Großer oder Erster Lage gibt es das Verbot wieder (weil: Qualitätswein mit Prädikat).
Nicht dass ich ein Riesenproblem mit Chaptalisation hätte. Aber im Regelfall dürften doch die VDP-Güter bei den heutigen klimatischen Verhältnissen es ohnehin nicht nötig haben, zu chaptalisieren. Warum dann die Hintertür offen lassen und hinter den Standard vor Einführung der GGs und ihrer Zweitweine treten, und das auch noch als Vorzeigeverband VDP?
Nicht dass ich ein Riesenproblem mit Chaptalisation hätte. Aber im Regelfall dürften doch die VDP-Güter bei den heutigen klimatischen Verhältnissen es ohnehin nicht nötig haben, zu chaptalisieren. Warum dann die Hintertür offen lassen und hinter den Standard vor Einführung der GGs und ihrer Zweitweine treten, und das auch noch als Vorzeigeverband VDP?
Beste Grüße, Stephan
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Wie mein Vorredner Bernd gehöre ich auch zur Gruppe der Privatverbraucher bzw. -einkäufer. Bis jetzt konnte ich nach einigem Studium das System des VDP durchschauen und nachvollziehen. Die Vorankündigungen und Diskussionen an dieser Stelle lassen mich Schlimmes ahnen. Beim Verständnis helfen könnte wahrscheinlich nur noch eine ausgetüftelte Graphik wie bei einem komplizierten Wahlsystem. Hier fühlt man sich an Sachen wie "Überhangmandate" usw. erinnert. Die GG-Geschichte wird immer schwieriger. Nicht nur, dass die Vorreservierung ohne Vorverkostungsmöglichkeit so sehr um sich gegriffen hat, auch die komplizierte Systematik macht es einem nicht leicht. Mal sehen, was noch auf uns zukommt. dabei schätze ich eine ganze Reihe von VDP-Betrieben sehr und habe die Winzer als sehr gewissenhafte und auch sympathische Menschen kennen gelernt.
Beste Grüße
Harper
Beste Grüße
Harper
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Nun, solange man nur die GGs an sich betrachtet, ist die Sache ja noch einigermaßen klar. Wirklich konfus wird es erst bei den trockenen Weinen mit Lagenangabe, die keine GGs sind. Und als weiteres Problem kommt hinzu, dass einige VDP-Winzer Weine erzeugen, die völlig außerhalb des Klassifizierungssystems stehen und preislich sowie (zumindest im Anspruch) qualitativ oberhalb der GGs angesiedelt sind, siehe G-Max & Co. Vom kompletten Systembruch bei den restsüßen Weinen gar nicht erst zu reden...Harper hat geschrieben: Die GG-Geschichte wird immer schwieriger. Nicht nur, dass die Vorreservierung ohne Vorverkostungsmöglichkeit so sehr um sich gegriffen hat, auch die komplizierte Systematik macht es einem nicht leicht.
Ja, ich auch. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass es die Partikularinteresssen der VDP-Winzer sind, die es verhindern, dass der Verband eine wirklich nachvollziehbares und klares System etabliert. Seit dem ersten roll out vor rund 10 Jahren waren es die VDP-Betriebe selber, die das Klassifizierungsystem "kreativ uminterpretiert" oder auf verschiedenste Art unterlaufen haben - sofern sie es nicht gleich ganz ignoriert haben. Die im Ergebnis heute im VDP herrschende Bezeichnungsanarchie ist nicht dem Dachverband anzulasten, sondern den Mitgliedern, die die ursprünglichen Verbandsbeschlüsse nie wirklich umsetzen wollten.dabei schätze ich eine ganze Reihe von VDP-Betrieben sehr und habe die Winzer als sehr gewissenhafte und auch sympathische Menschen kennen gelernt.
Gruß
Ulli