Weingesetz in Österreich in der Kritik
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...oder es wurde nach 2 mißlungenen Versuchen im Burgenland noch kurzfristig ein dritter in NÖ gestartet...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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Erich
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- Gerald
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Oder es gibt mehrere Abfüllungen und bei nur einer wurde die Prüfnummer verweigert?
Grüße
Gerald
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Gerald
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Blaufränkisch
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Bescheidene Recherche von Vinaria. Diese Prüfnummer ist nämlich keine "niederösterreichische". Das N steht für alle Weine, die online eingereicht werden, egal von woher. Ich habe auch ein N vor der Nummer, gebe dafür den Antrag online ein und meine Proben im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt. Die anderen Buchstabencodes finden nur mehr Verwendung, wenn man ein Papierformular ausfüllt, dann gibt´s die Nummer nicht einheitlich vorab, sondern erst in der Prüfstelle. E für Eisenstadt, S für Silberberg, etc.
Verschiedene Füllungen kann es natürlich auch geben, wie Gerald vermutet. Was dann wieder den Gegensatz zwischen Pigott und Bundesamt weniger groß machen könnte.
Allerdings sieht für mich die Jahreszahl am Ende der Prüfnummer auf dem abgebildeten Etikett nach 23 aus, was bei einem solchen Wein aus dem Jahrgang 2023 unmöglich ist. Entweder sehe ich das falsch (gut möglich bei der Bildqualität) oder es ist ein Fake-Etikett, vielleicht zu Marketingzwecken vorab erstellt oder was auch immer.
Verschiedene Füllungen kann es natürlich auch geben, wie Gerald vermutet. Was dann wieder den Gegensatz zwischen Pigott und Bundesamt weniger groß machen könnte.
Allerdings sieht für mich die Jahreszahl am Ende der Prüfnummer auf dem abgebildeten Etikett nach 23 aus, was bei einem solchen Wein aus dem Jahrgang 2023 unmöglich ist. Entweder sehe ich das falsch (gut möglich bei der Bildqualität) oder es ist ein Fake-Etikett, vielleicht zu Marketingzwecken vorab erstellt oder was auch immer.
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...wenn ich das, was mir vor ein paar Jahren auf dem Weingut Judith Beck erzählt wurde, noch richtig zusammenbringe, ist der 2015er Blaufränkisch – Ried Altenberg der letzte Qw von ihr. Den Segen gab's nach 5+ facher Prüfung in 2018, eine zweite Charge wurde dann wieder abgelehnt. Seither wurde nichts mehr zur Prüfung angestellt...
Ansonsten: das scheint ja zur Kriminalposse auszuarten...
...vielen Dank für die Aufklärung, ich hatte mich auch schon mehrfach gefragt, was die unterschiedlichen Buchstaben bedeuten und hatte auch den Prüfstellenverdacht (analog zur Bedeutung der ersten Ziffer bei den rheinlandpfälzischen Prüfnummern...). Ich wünschte, es gäbe noch mehr Winzer, die hier immer mal wieder für Klarheit sorgen, aktuell sind's ja nur zwei, die sich hier mal regelmäßig positiv einmischen...Blaufränkisch hat geschrieben: ↑Mo 18. Mai 2026, 22:06Diese Prüfnummer ist nämlich keine "niederösterreichische". Das N steht für alle Weine, die online eingereicht werden, egal von woher. Ich habe auch ein N vor der Nummer, gebe dafür den Antrag online ein und meine Proben im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt. Die anderen Buchstabencodes finden nur mehr Verwendung, wenn man ein Papierformular ausfüllt, dann gibt´s die Nummer nicht einheitlich vorab, sondern erst in der Prüfstelle. E für Eisenstadt, S für Silberberg, etc.
Kleine Zusatzfrage: hat es auch was zu bedeuten, wenn vor dem "N" noch eine Ziffer steht (z.B. L1N1396923)?
Viele Grüße
Erich
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Blaufränkisch
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
@Erich:
Jeder Wein EU-weit braucht eine Chargennummer (=Losnummer) auf dem Etikett die eine einheitliche Menge Wein kennzeichnet und via Zuordnung im Kellerbuch auch rückverfolgbar macht. Bei Qualitätswein fungiert in den allermeisten Fällen die Prüfnummer als Losnummer und wenn die Gesamtmenge auf einmal abgefüllt wurde reicht es dann, der Prüfnummer das "L" voranzustellen. Also z.B. L-N 2143/26.
Gibt es mehr als eine Abfüllung, die grundsätzlich den gleichen Wein betrifft (z.B. Teilcharge gefüllt im Jänner, Rest füllbereit gelagert und allenfalls vor der Füllung im Mai noch etwas SO2 zugegeben) dann kann man für diese zwar die gleiche Prüfnummer aufs Etikett drucken, die Losnummer muss sich aber unterscheiden. So kommt dann das zustande, was du zitierst bzw. z.B.: L1-N 2143/26. Also in dem Fall wahrscheinlich die erste Füllung des Qualitätsweines mit der Prüfnummer (von dem es wahrscheinlich dann auch zumindest eine zweite, allerdings der Rechtslage nach nicht nennenswert unterscheidbare geben wird) wobei die Ziffernwahl für die Losnummer dem Betrieb überlassen ist und dementsprechend auch weniger offensichtlich sein kann. Verschiedene Losnummern gibt es aber auch dadurch, dass exakt der gleiche Wein aus logistischen Gründen nicht am selben Tag, sondern an zwei Tagen hintereinander gefüllt wird.
Habe übrigens eben den ersten Hinweis auf die Ablehnungsgründe des Moric-Weines gefunden. Der Chef des Bundesamtes für Weinbau, Rudolf Dorner, hat das unter ein entsprechendes Posting von Stuart Pigott auf Facebook kommentiert:
"This wine was tested by you at 12 September. It’s bottled in August. We tested this Wine in the End of November and again in the beginning of February. Both results ware the taste of BSA and oxidative notes."
Darüber hinaus gibt´s auch ein sehr dezidiertes Posting über Pigott von ihm, dass mich ebenso an der Kommunikationspolitik der entsprechenden Stellen zweifeln lässt wie die Wortwahl des Präsidenten des österreichischen Bundesweinbauverbandes die in den Vinaria-News zitiert wird...
Jeder Wein EU-weit braucht eine Chargennummer (=Losnummer) auf dem Etikett die eine einheitliche Menge Wein kennzeichnet und via Zuordnung im Kellerbuch auch rückverfolgbar macht. Bei Qualitätswein fungiert in den allermeisten Fällen die Prüfnummer als Losnummer und wenn die Gesamtmenge auf einmal abgefüllt wurde reicht es dann, der Prüfnummer das "L" voranzustellen. Also z.B. L-N 2143/26.
Gibt es mehr als eine Abfüllung, die grundsätzlich den gleichen Wein betrifft (z.B. Teilcharge gefüllt im Jänner, Rest füllbereit gelagert und allenfalls vor der Füllung im Mai noch etwas SO2 zugegeben) dann kann man für diese zwar die gleiche Prüfnummer aufs Etikett drucken, die Losnummer muss sich aber unterscheiden. So kommt dann das zustande, was du zitierst bzw. z.B.: L1-N 2143/26. Also in dem Fall wahrscheinlich die erste Füllung des Qualitätsweines mit der Prüfnummer (von dem es wahrscheinlich dann auch zumindest eine zweite, allerdings der Rechtslage nach nicht nennenswert unterscheidbare geben wird) wobei die Ziffernwahl für die Losnummer dem Betrieb überlassen ist und dementsprechend auch weniger offensichtlich sein kann. Verschiedene Losnummern gibt es aber auch dadurch, dass exakt der gleiche Wein aus logistischen Gründen nicht am selben Tag, sondern an zwei Tagen hintereinander gefüllt wird.
Habe übrigens eben den ersten Hinweis auf die Ablehnungsgründe des Moric-Weines gefunden. Der Chef des Bundesamtes für Weinbau, Rudolf Dorner, hat das unter ein entsprechendes Posting von Stuart Pigott auf Facebook kommentiert:
"This wine was tested by you at 12 September. It’s bottled in August. We tested this Wine in the End of November and again in the beginning of February. Both results ware the taste of BSA and oxidative notes."
Darüber hinaus gibt´s auch ein sehr dezidiertes Posting über Pigott von ihm, dass mich ebenso an der Kommunikationspolitik der entsprechenden Stellen zweifeln lässt wie die Wortwahl des Präsidenten des österreichischen Bundesweinbauverbandes die in den Vinaria-News zitiert wird...
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...super, vielen Dank! 
Viele Grüße
Erich
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Wo der Fachmann gerade hier schreibt:
Zunächst irritiert mich die Abkürzung "BSA" in einem englischen Text. Body Surface Area? Oder vielleicht Bovine Serum Albumin? Oder ist hier vielleicht doch der biologische Säureabbau gemeint, der im Englischen aber so nicht abgekürzt wird?
Beim biologischen Säureabbau entsteht Milchsäure, und die hat halt einen Eigengeruch, der sich im Wein durch einen Eindruck in Richtung Joghurt o.ä. bemerkbar machen kann. Ich würde das (in Grenzen) als normal ansehen, ein BSA ist bei Rotweinen ja üblich und hat manchmal diese Folgen. Gelten Milchsäurenoten in der sensorischen Weinprüfung bei euch generell als fehlerhaft, oder muss man annehmen, dass die hier zu ausgeprägt waren, oder ist doch etwas ganz anderes gemeint?
Gruß
Ulli
Unter oxidativen Noten kann ich mir etwas vorstellen. Aber was soll "taste of BSA" sein?Both results ware the taste of BSA and oxidative notes.
Zunächst irritiert mich die Abkürzung "BSA" in einem englischen Text. Body Surface Area? Oder vielleicht Bovine Serum Albumin? Oder ist hier vielleicht doch der biologische Säureabbau gemeint, der im Englischen aber so nicht abgekürzt wird?
Beim biologischen Säureabbau entsteht Milchsäure, und die hat halt einen Eigengeruch, der sich im Wein durch einen Eindruck in Richtung Joghurt o.ä. bemerkbar machen kann. Ich würde das (in Grenzen) als normal ansehen, ein BSA ist bei Rotweinen ja üblich und hat manchmal diese Folgen. Gelten Milchsäurenoten in der sensorischen Weinprüfung bei euch generell als fehlerhaft, oder muss man annehmen, dass die hier zu ausgeprägt waren, oder ist doch etwas ganz anderes gemeint?
Gruß
Ulli
- Gerald
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Hallo Ulli,
Milchsäure hat meines Wissens keinen wahrnehmbaren Eigengeruch, da geht es vermutlich eher um Diacetyl oder andere beim BSA entstehende flüchtige Substanzen, oder?
Grüße
Gerald
Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Das stimmt nach meiner Erfahrung so nicht. Ich habe eine Weile mit reiner Milchsäure (in p.a.-Qualität) gearbeitet, und die hatte stets einen zwar schwachen, aber ganz charakteristischen Eigengeruch, der tatsächlich an Joghurt erinnert. Mag natürlich sein, dass auch in der hochreinen Ware noch Spuren von irgendwas enthalten sind, das diesen Geruchseindruck erzeugt...
Gruß
Ulli
- Gerald
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Ich habe auch früher (ist aber schon lange her) mit Milchsäure zu tun gehabt, ein besonderer Geruch ist mir aber nicht aufgefallen, vielleicht bin ich da nicht so sensitiv. Aber auf jeden Fall wäre sie im Wein ja auch nur in geringer Konzentration enthalten. Beim typischen BSA-Fehlton hätte ich jedenfalls ad hoc an Diacetyl gedacht, das ja auch eine ziemlich niedrige Geruchsschwelle hat, siehe z.B. hier:
https://www.fei-bonn.de/download/aif-19017-n.projekt
Grüße
Gerald
https://www.fei-bonn.de/download/aif-19017-n.projekt
Grüße
Gerald