Der Erkenntnisgewinn dürfte aber nur sehr gering sein. Sofern die oben verlinkte EU-Verordnung für die zukünftige Deklaration grundlegend ist - wovon ich ausgehe - ist die Liste der deklarationspflichtige Zusatzstoffe recht kurz.EThC hat geschrieben: Während ich bei den meisten neuen gesetzlichen Anforderungen, die um mich so aufploppen, eher skeptisch bin, daß der Wirkungsgrad akzeptabel ist -und in der Mehrzahl hat sich diese Skepsis leider bestätigt-, finde ich die Aufhebung der weitgehenden Ausnahme von der Deklarierungspflicht für Weine -das ist es ja letztlich- grundsätzlich positiv. Ich weiß gerne, was in dem drin ist, das ich konsumiere; ich lese bei den Produkten, bei denen dies schon längst Usus ist, regelmäßig die Auflistungen durch und stelle oft genug Sachen aufgrund der Inhaltsstoffe wieder ins Regal zurück. Möglicherweise wird das zukünftig bei so manchem Wein ähnlich sein. Deshalb von meiner Seite in diesem Fall erst mal grundsätzliche Zustimmung in der Hoffnung, daß die Verordnung handwerklich einigermaßen passabel gestrickt ist.
"Verarbeitungshilfsstoffe" (das sind solche Stoffe, die bei der Weinbereitung verwendet werden, aber formal betrachtet nicht mehr im fertigen Wein vorhanden sind) werden nicht deklariert werden müssen, das betrifft z.B. sämtliche Enzyme und die meisten Schönungsmittel und "Stabilisatoren".
Interessant ist allenfalls, das Zucker als Zusatzstoff deklariert werden muss, auch wenn der bei vollständiger Vergärung im fertigen Wein nicht mehr enthalten ist - ein logischer Bruch. Aber immerhin kann man dann sehen, welche "prädikationslosen" Weine chaptalisiert wurden und welche nicht. Und natürlich wird man dann auch sehen, welche Weine bei der Herstellung aufgesäuert wurden.
Gruß
Ulli