Georg R. hat geschrieben:Mich verwundert es ebenfalls, warum am Schlossberg keine 1.Lagen ausgewiesen wurden.
Am Winklerberg war es möglich, ebenfalls am Burkheimer Feuerberg und die berühmte Bassgeige aus Oberbergen ist ebenso klassifiziert.
Ist die Lage ev. derart zersplittet, dass eine vernünftige oder einvernehmliche Einteilung nicht möglich war?
(Michel selbst besitzt über 70 Parzellen)
...wie das jeweils zustande kommt bzw. "ausg'schnapst" wird, kann ich nicht sagen, aber anscheinend wird da mit den Eignern von Flächen in den Lagen auch entsprechend verhandelt bzw. werden diese zumindest angehört. Bevor Michel zum VDP kam, hatten nur Dr. Heger und Franz Keller Parzellen dort. Dennoch wurde fast die gesamte Lage zur GL erklärt. Bei der Baßgeige ist es eher umgekehrt, da ist der größte Teil EL, nur zwei kleine Ecken sind als GL klassifiziert. Und am Winklerberg ist die Zerfledderung in Große Lagen schon fast grotesk, die kleinste GL, die "Wanne" hat gerade mal 0,5 ha...
UlliB hat geschrieben:Ich habe es mehrfach erlebt, dass VDP-Winzer selber nicht mehr durchgestiegen sind, was sie nun auf ihre Flaschen schreiben dürfen und was nicht, und am Ende klar gegen Regeln verstoßen haben - was sie dann im Folgejahr korrigieren mussten.
Es gab ja auch einige Fälle, in denen die Winzer das Einweinprinzip so verstanden hatten, daß es jeweils für EL und GL getrennt gilt (ging mir übrigens in der Folge auch so) und dementsprechend aus einer Lage je Rebsorte beides vermarktet haben. Das wurde wohl auch eine Zeit lang geduldet. In der Folge werden ja zur Zeit auch einige Lagen umbenannt, z.B. am Randersackerer Sonnenstuhl heißt der GL-Teil jetzt bei den VDPlern "Hohenroth", den Lagennamen gibt's sonst gar nicht. In Escherndorf heißt die EL nach wie vor "Lump", die GL dagegen "Am Lumpen 1655".
Noch abstruser wird's z.B. in RP, vom Morstein (der ja immerhin gut 180 ha groß ist) sind nur ungefähr 25 ha als GL klassifiziert, ungefähr die Hälfte hat den Status einer Ersten Lage. Die wird aber mit den anderen Westofener Ersten Lagen zusammengemanschelt und ein Wein daraus heißt dann VDP-korrekt: "Westhofen aus VDP-Ersten Lagen", quasi ein Ortswein DeLuxe. Häää
UlliB hat geschrieben:Der VDP redet nur von "klassifizierten Lagen". Zumindest vor Einführung der neuen "Ersten Lagen" mit zeitgleicher Umbenennung der vorhergehenden "Ersten Lagen" zu "Großen Lagen" gab es auch klassifizierte Lagen, die keine "Ersten Lagen" waren, und deren Name auf dem Etikett erscheinen durfte
Ich schätze mal (man beachte meine Wortwahl!), daß die Lagennennung erlaubt ist, wenn die Trauben aus Bereichen stammen, die in "VDP-Weinberg-Online" entsprechend als EL oder GL dargestellt sind. Alles andere (in grün dargestellt) sind für den VDP namenlose "Weinbauflächen"...