Mindererlös geöffnete vs. verschlossene OHK
Verfasst: Di 6. Jun 2017, 01:23
Hallo zusammen,
wer kann mir zu folgendem Sachverhalt etwas sagen?
Üblicherweise öffne ich direkt nach der Arrivage einer 12er OHK eine oder zwei (naja, manchmal auch mehr...
) Flaschen (Ungeduld, Neugier, Fruchtphase, Nachkauf?). Ich vermute mal, dass ich da nicht der Einzige bin .....
Das wird auch weiterhin so gehandhabt.
Bei hochwertigen und langlebigen Weinen begehe ich jedoch aus nachvollziehbaren Gründen keinen Babymord (Na ja, kam auch schon vor.....
) Auch diese teuren Bordeaux kaufe ich nur zum spät(er)en Eigenkonsum, niemals zum Spekulieren. Meine Frau würde, falls mir mal was passiert, die Weine verkaufen, da weitgehend Abstinenzlerin.
Allerdings hatte ich bisher die Angewohnheit, auch diese, i.d.R. 6er OHK, zu öffnen, um die Flaschen mit dem Etikett nach oben zu drehen, damit ich immer weiß, wo das Depot ist.
Verliert eine geöffnete, aber vollständige OHK bei einer (hoffentlich nicht eintretenden) Veräußerung an Wert?
Vielen Dank im Voraus für Antworten,
LG, Stephane
wer kann mir zu folgendem Sachverhalt etwas sagen?
Üblicherweise öffne ich direkt nach der Arrivage einer 12er OHK eine oder zwei (naja, manchmal auch mehr...
Bei hochwertigen und langlebigen Weinen begehe ich jedoch aus nachvollziehbaren Gründen keinen Babymord (Na ja, kam auch schon vor.....
Allerdings hatte ich bisher die Angewohnheit, auch diese, i.d.R. 6er OHK, zu öffnen, um die Flaschen mit dem Etikett nach oben zu drehen, damit ich immer weiß, wo das Depot ist.
Verliert eine geöffnete, aber vollständige OHK bei einer (hoffentlich nicht eintretenden) Veräußerung an Wert?
Vielen Dank im Voraus für Antworten,
LG, Stephane