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Eu-Verordnung zu Hybridsorten

Verfasst: Do 22. Sep 2016, 12:56
von Ludwig
Weiß jemand warum damals die Eu beschlossen hat, dass in Europa keine Hybridsorten angebaut werden dürfen? Danach mussten massenweise Reben in Frankreich gerodet werden.

Seyval/Villard züchteten viele Hybridsorten unter anderem die Sorte Seyval Blanc, die erst nicht zugelassen war, weil sie eine Hybridsorte sei, aber ab 2008 ist sie wieder zugelassen, weil nach einem Gentest herauskam sie enthielt doch "Anteile der Edelrebe Vitis vinifera". Wie viele Anteile braucht es, um zugelassen zu sein und was soll dieses ganze Verbot?
Für Unterlagenzüchtung sind diese anderen Rebarten z.B. aus Amerika ja sehr notwendig wegen der Reblaustoleranz?

LGLudwig

Re: Eu-Verordnung zu Hybridsorten

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 18:57
von Ludwig
Und Ich dachte hier seien auch Weinfachleute unterwegs?
Alles nur Trink-Praktiker, keiner Interesse an der Entwicklung der Vitis vinifera?

LGInti

Re: Eu-Verordnung zu Hybridsorten

Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 15:34
von rohni
Hey Ludwig,
ich bin neu hier und direkt auf dein Thema gestossen, da ich selbst PIWI-Sorten, u.a. seit 1997 Seyval Blanc anbaue. Die Zulassung von Hybriden zum Weinanbau war auch in der Schweiz bis 1992 verboten und entspricht dem Jahr, als auch der (begrenzte) weltweite Weinimport freigegeben wurde. Ich vermute also, dass vor 1992 reiner Protektionismus herrschte und deshalb nur die traditionellen Rebsorten angebaut werden durften.
Die Tatsache, dass in einer Rebsorte gentechnisch vitis vinifera nachgewiesen werden kann genügt wahrscheinlich, um zugelassen zu werden. Das finde ich so in Ordnung, wenn ich dir auch recht gebe, es ist Haarklauberei, denn irgendwo findet sich sicher ein "europäisches" Gen, wenn man an den Ursprung der Weinrebe denkt.
Wegen den Unterlagsreben liegst du daneben. Die Reblaustolerenz stammt nicht von den Hybriden, sondern von den in den USA heimischen Rebsorten wie z.B. Vitis Berlandieri. Recht hast du bezüglich Züchtung, aber wegen der Mehltauresistenz. Dies ist ja der grosse Vorteil der PIWI-Sorten. Seit sieben Jahren produziere ich biodynamisch nach Demeter, und meine Seyval Blanc sahen seither keine Spritzmittel mehr, auch kein Kupfer und kein Schwefel.
LG Rohni

Re: Eu-Verordnung zu Hybridsorten

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 10:31
von Stefano
Die EU trifft ja auch mal komische Entscheidungen. Manche finde ich aber die EU-Regeln sehr gut, beispielweise, die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die bei der Erstellung von Etiketten berücksichtigt werden soll. Die LMIV umfasst die Angaben wie Mindestschriftgröße, Allergenkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung. In Internet Shops sollen die Informationen bereits vor der Bestellung verfügbar sein. Das setzt ein wichtigen Standard und beschützt die Endkonsumenten.

Aber ich stimme euch beiden zu, die EU mischt sich in die reinen Winzer-Sachen zu stark ein. Protektionismus unterdruckt die gesunde Konkurrenz und den Anreiz, die Qualität von heimischen Weinen zu verbessern oder/und mehr Ressourcen in die Marketingmaßnahmen wir Produktdesign zu investieren.

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