octopussy hat geschrieben:Eins muss ich aber sagen: über die ganzen Bezeichnungstücken war ich schon wieder verwirrt.
Nicht nur du. Auch der Autor, denn manche seiner Aussagen sind schlicht und ergreifend falsch, z.B. diese hier (Hervorhebung in
fett von mir):
So sind etwa die prestigeträchtigen, oft alkoholschweren "Großen Gewächse", Deutschlands Grands Crus also, allesamt Qualitäts-, aber keine Prädikatsweine. Außerdem sind sie obligatorisch trocken, während Prädikatsweine zwanghaft süß sein müssen.
Der letzte Halbsatz ist Unfug - das Prädikatsverbot für trockene Weine gilt nur für VDP-Winzer, also einen winzigen Bruchteil der deutschen Erzeuger. Der ganze Rest kann auch weiterhin trockene Kabinette, Spätlesen und bei Wunsch auch Auslesen machen, und tut es zumindest in Teilen auch. Übrigens auch einige VDP-Winzer, aber das ist ein eigeners Kapitel und wurde schon zur Genüge in einem Parallelthread diskutiert.
Für die feinherben großen Weine aus klassifizierten Spitzenlagen gibt es hingegen keine Bezeichnung: Mit ihren 10 bis 20 Gramm Restzucker sind sie weder Große Gewächse noch süße Prädikatsweine - sondern irgendetwas dazwischen, für das es keinen Namen gibt.
Auch das ist Stuss. Sehr viele - wenn auch nicht alle - feinherbe Weine werden
mit Prädikat verkauft, auch von VDP-Winzern. Und das ist nach den VDP-Statuten auch statthaft, denn das Prädikatsverbot gilt nur für trockene Weine, für alles mit mehr aös 9 Gramm Restzucker aber nicht.
Interessant wäre auch noch der Hinweis gewesen, dass die Kategorie "halbtrocken" gesetzlich geregelt ist; es gibt hier auch eine Obergrenze des Zuckergehalts (18 Gramm / Liter), während die Bezeichnung feinherb völlig unreguliert ist und die Einstufung dem Winzer selber überlassen bleibt. Manche feinherben Weine haben 30-40 Gramm Restzucker pro Liter und repräsentieren das, was noch vor 20 Jahren "normal restsüß" war.
Gruß
Ulli