Max Ferd. Richter
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Re: Max Ferd. Richter
...dann bin ich mal gespannt, wann und wie da was geändert wird, die Zahl gemeindeübergreifenden Lagen ist ja nicht gering...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
https://ec1962.wordpress.com/
Erich
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Lars Dragl
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Re: Max Ferd. Richter
Hallo!
Möglicherweise darf also ein Wein aus dem Brauneberg diesen nicht mehr im Namen tragen, weil die Dusemonder vor 100 Jahren so heißen wollten wie der Moselhang gegenüber. Oder vielleicht darf aber dann doch Maring-Noviander Brauneberg Juffer auf dem Etikett stehen? Ob man sich da überhaupt einigen wird können?
LG
Lars
Möglicherweise darf also ein Wein aus dem Brauneberg diesen nicht mehr im Namen tragen, weil die Dusemonder vor 100 Jahren so heißen wollten wie der Moselhang gegenüber. Oder vielleicht darf aber dann doch Maring-Noviander Brauneberg Juffer auf dem Etikett stehen? Ob man sich da überhaupt einigen wird können?
LG
Lars
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Re: Max Ferd. Richter
...so weit wird's vermutlich nicht kommen. Vermutlich geht's eher darum, ob die Weine, die aus dem relativ kleinen Teil des Juffer kommen, der auf Maring-Noviander Gemeindegebiet liegt, künftig noch "Brauneberger Juffer" heißen dürfen / müssen oder den anderen Gemeindenamen verwenden müssen. Es gibt ja auch Lagen, bei denen es keine Leitgemeinderegelung gibt und wo die Gemeindenamen entsprechend den Abgrenzungen verwendet werden, z.B. die Lage "Rüberberger Domherrenberg" ist namentlich aufgeteilt auf Briedern, Ellenz, Poltersdorf und Senheim (ich weiß, ein Extrembeispiel, noch dazu eine Lage, die wohl nicht so "der Burner" ist...). Heißt aber in der Konsequenz, daß man in so einem Fall nicht jenseits der 15 %-Regel namensunschädlich Trauben aus den verschiedenen Gemeindeteilen zusammenführen darf, wenn man den Lagennamen nennen will...
Viele Grüße
Erich
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niers_runner
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Re: Max Ferd. Richter
Momentan arbeiten die Gremien daran. Vielleicht gibt es noch DIE perfekte Lösung in Zukunft.
Beste Grüße
Peter
Beste Grüße
Peter
Wer nicht genießt, wird ungenießbar. (Konstantin Wecker)
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Re: Max Ferd. Richter
...ich hab mal kurz etwas geforscht, demnach ist schon seit mindestens 2020 bekannt, daß die Leitgemeinderegelung wohl nicht EU-konform ist:
Das Bundesministerium hatte in seinen Referentenentwürfen klargestellt, dass die bisherige Verwendung von Gemeindenamen bei Groß- und Einzellage, die so genannte „Leitgemeinderegelung“, nicht mehr mit dem EU-Recht in Einklang stehe. Das bedeutet, dass anders als in der bisherigen Praxis künftig bei der Angabe von Ortsnamen 85 Prozent und bei gesüßten Weinen 75 Prozent aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen.
Viele Winzer befürchten, dass diese notwendige Regelungsänderung dazu führen wird, dass bisherige Vermarktungseinheiten verschwinden werden, da die Weine unter den bisherigen Namen nicht mehr am Markt erscheinen dürfen. Diesen Bedenken hat der DWV-Vorstand in seiner an das Bundesministerium übersandten Position Rechnung getragen.
Er sieht in seinem Vorschlag für den Übergang in ein System von vier Herkunftsstufen innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung eine Übergangsfrist bis 2026 vor: Zunächst sollen für die Weinjahrgänge 2020 bis 2025 die Vorschriften zur Etikettierung von Großlagen, Bereichen und Einzellagen unverändert erhalten bleiben. Erst ab dem Jahrgang 2026 sollen die in dem Vorschlag des Ministeriums und aufgrund des EU-Rechts notwendigen Änderungen in den Bezeichnungen verbindlich werden. Dabei sollen gleichlautende Angaben auf Vorder- und Rückenetikett erfolgen. Der Begriff Bereich soll ab 2026 komplett verschwinden, für Großlagen und Bereiche soll einheitlich der Begriff Region in Voranstellung benutzt werden. Ab dem Jahrgang 2026 dürfen für Großlagen keine Gemeindenamen mehr verwendet werden.
( https://deutscher-weinbauverband.de/deu ... ystem-aus/ )
Man könnte mal wieder den Eindruck gewinnen, daß man mit der Übergangsfrist das Thema erst mal wegschiebt und es nun Jahre später -wenn überhaupt- mal wieder auf den letzten Drücker umgesetzt wird, denn die aktuellen Landesverordnungen sind -soweit ich das auf die Schnelle mal kontrolliert habe- bisher diesbezüglich unangetastet.
Falls es nun zu sehr ausufert, könnte dieser Nebenkriegsschauplatz auch verschoben werden...
Das Bundesministerium hatte in seinen Referentenentwürfen klargestellt, dass die bisherige Verwendung von Gemeindenamen bei Groß- und Einzellage, die so genannte „Leitgemeinderegelung“, nicht mehr mit dem EU-Recht in Einklang stehe. Das bedeutet, dass anders als in der bisherigen Praxis künftig bei der Angabe von Ortsnamen 85 Prozent und bei gesüßten Weinen 75 Prozent aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen.
Viele Winzer befürchten, dass diese notwendige Regelungsänderung dazu führen wird, dass bisherige Vermarktungseinheiten verschwinden werden, da die Weine unter den bisherigen Namen nicht mehr am Markt erscheinen dürfen. Diesen Bedenken hat der DWV-Vorstand in seiner an das Bundesministerium übersandten Position Rechnung getragen.
Er sieht in seinem Vorschlag für den Übergang in ein System von vier Herkunftsstufen innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung eine Übergangsfrist bis 2026 vor: Zunächst sollen für die Weinjahrgänge 2020 bis 2025 die Vorschriften zur Etikettierung von Großlagen, Bereichen und Einzellagen unverändert erhalten bleiben. Erst ab dem Jahrgang 2026 sollen die in dem Vorschlag des Ministeriums und aufgrund des EU-Rechts notwendigen Änderungen in den Bezeichnungen verbindlich werden. Dabei sollen gleichlautende Angaben auf Vorder- und Rückenetikett erfolgen. Der Begriff Bereich soll ab 2026 komplett verschwinden, für Großlagen und Bereiche soll einheitlich der Begriff Region in Voranstellung benutzt werden. Ab dem Jahrgang 2026 dürfen für Großlagen keine Gemeindenamen mehr verwendet werden.
( https://deutscher-weinbauverband.de/deu ... ystem-aus/ )
Man könnte mal wieder den Eindruck gewinnen, daß man mit der Übergangsfrist das Thema erst mal wegschiebt und es nun Jahre später -wenn überhaupt- mal wieder auf den letzten Drücker umgesetzt wird, denn die aktuellen Landesverordnungen sind -soweit ich das auf die Schnelle mal kontrolliert habe- bisher diesbezüglich unangetastet.
Falls es nun zu sehr ausufert, könnte dieser Nebenkriegsschauplatz auch verschoben werden...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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Erich
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niers_runner
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Re: Max Ferd. Richter
Von einem betroffenen Winzer habe ich aktuell folgendes erfahren:
... nun war diese Leitgemeinde-Regelung aber eigentlich nicht mehr EU-Konform und das schon seit mehreren Jahren. Aber so wirklich interessiert hat das niemanden und man hat sich auch nicht richtig drum gekümmert. Im Zuge der Neugestaltung der Weinverordnung/Weingesetztes vor einigen Jahren ist es aber dann im Zuge der Abschaffung der Großlage (was ein richtiges und wichtiges Anliegen war) aufgefallen und musste umgesetzt werden.
Das Problem liegt aber bei der EU-Gesetzgebung über die sich Deutschland nicht ganz so einfach hinweg setzten kann. Auch die Schutzgemeinschaften der einzelnen Gebiete können hier leider nichts machen. Das muss von ganz oben kommen und ist mit sehr viel Bürokratie verbunden.
Einen „kleineren“ Lösungsansatz gibt es. Unter anderem der Gebietstausch zwischen den Gemeinden – das wird zwischen Maring und Brauneberg passieren. Unter anderem auch, weil es hier nur um knapp 3ha Maringer Juffer geht, mehr gibt es gar nicht. Bei größeren Flächen wie beispielsweise zwischen Piesport und Dhron ist das aber natürlich erheblich komplexer und schwieriger...
Vielleicht ist das auch gar nicht so schlecht, wenn auf diesem Weg die Großlagen wieder abgeschafft werden würden.
Beste Grüße
Peter
... nun war diese Leitgemeinde-Regelung aber eigentlich nicht mehr EU-Konform und das schon seit mehreren Jahren. Aber so wirklich interessiert hat das niemanden und man hat sich auch nicht richtig drum gekümmert. Im Zuge der Neugestaltung der Weinverordnung/Weingesetztes vor einigen Jahren ist es aber dann im Zuge der Abschaffung der Großlage (was ein richtiges und wichtiges Anliegen war) aufgefallen und musste umgesetzt werden.
Das Problem liegt aber bei der EU-Gesetzgebung über die sich Deutschland nicht ganz so einfach hinweg setzten kann. Auch die Schutzgemeinschaften der einzelnen Gebiete können hier leider nichts machen. Das muss von ganz oben kommen und ist mit sehr viel Bürokratie verbunden.
Einen „kleineren“ Lösungsansatz gibt es. Unter anderem der Gebietstausch zwischen den Gemeinden – das wird zwischen Maring und Brauneberg passieren. Unter anderem auch, weil es hier nur um knapp 3ha Maringer Juffer geht, mehr gibt es gar nicht. Bei größeren Flächen wie beispielsweise zwischen Piesport und Dhron ist das aber natürlich erheblich komplexer und schwieriger...
Vielleicht ist das auch gar nicht so schlecht, wenn auf diesem Weg die Großlagen wieder abgeschafft werden würden.
Beste Grüße
Peter
Wer nicht genießt, wird ungenießbar. (Konstantin Wecker)