Max Ferd. Richter
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Lars Dragl
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Re: Max Ferd. Richter
Hallo Peter!
Das hat wohl mit der Straße und der Moselbrücke zu tun, dass die Gemeinde Maring-Noviand ein kleines Stück bis an die Mosel hat. Dementsprechend sind es nur die östlichsten Parzellen, um die es hier geht. Wenn ich schätzen müsste, würde ich sagen, dass das vielleicht ein Hektar sein müsste. Ob man deshalb so einen Aufwand betreibt, scheint mir fraglich. Ich halte den Artikel für humorvolle und etwas Panik machende Werbung. Allerdings gibt es auch genügend Beispiele, bei denen unsere Verwaltungen genau solche Glanztaten vollbracht haben. Der Logik und Geschichte des Weinbaus in der Region folgend ist es jedoch Schmarrn.
Herzliche Grüße
Lars
Das hat wohl mit der Straße und der Moselbrücke zu tun, dass die Gemeinde Maring-Noviand ein kleines Stück bis an die Mosel hat. Dementsprechend sind es nur die östlichsten Parzellen, um die es hier geht. Wenn ich schätzen müsste, würde ich sagen, dass das vielleicht ein Hektar sein müsste. Ob man deshalb so einen Aufwand betreibt, scheint mir fraglich. Ich halte den Artikel für humorvolle und etwas Panik machende Werbung. Allerdings gibt es auch genügend Beispiele, bei denen unsere Verwaltungen genau solche Glanztaten vollbracht haben. Der Logik und Geschichte des Weinbaus in der Region folgend ist es jedoch Schmarrn.
Herzliche Grüße
Lars
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Re: Max Ferd. Richter
So BESCHEUERT das Ganze auch ist... aber es ist doch für die Winzer ein leichtes, auf ihrer Homepage einen Hinweis zu bringen in der Art "Das von Ihnen geschätzte Piesporter Goldtröpfchen muss jetzt aufgrund der deutschen/europäischen Bürokratie, "xxxx Goldtröpfchen" heißen. Der in den Flaschen enthaltenen Wein ist der gleiche, wie die letzten 20/30/40 Jahren. An der Qualität des Weines ändert sich nichts."
Käme mir als erstes in den Sinn....
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- EThC
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Re: Max Ferd. Richter
...mit EU-Recht hat das gar nichts zu tun! Das ist bundeslandhoheitlich in der "Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel sowie "Landwein der Mosel", "Landwein der Ruwer" und "Landwein der Saar" vom 18. Juli 1995" geregelt, die zuletzt in 2014 aktualisiert wurde. Darin ist in der aktuellsten im Netz verfügbaren Fassung festgelegt, daß für die gemeindeübergreifende Lage Juffer der Ortsname Brauneberg verwendet wird (Anlage 4). Vielleicht ist da was im Busch und noch nicht veröffentlicht, durchaus möglich. Aber in dem Fall gehe ich davon aus, daß nur der kleine Teil im Osten der Lage, der auf Maring-Noviander Gemeindegebiet liegt, diesen Ortsnamen tragen darf / muß. Was nicht unüblich ist, z.B. der Uhlen ist auch geteilt in den bekannteren Winninger Uhlen und den eher unbekannten Koberner Uhlen.
Erst mal warten, ob und was da unter https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/doc ... _RVRPV6P6b in nächster Zeit veröffentlicht wird.
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
https://ec1962.wordpress.com/
Erich
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Re: Max Ferd. Richter
Das war die alte Leitgemeinde Regelung die so nicht mehr mit EU-Recht konform ist, und daher geändert werden muss. Habe davon zum ersten Mal im Rheingau gehört - der Johannisberger Klaus liegt wohl mehrheitlich in Winkel. Aber an der Mosel sind wohl viele Lagen betroffen.EThC hat geschrieben: ↑So 1. Mär 2026, 22:00...mit EU-Recht hat das gar nichts zu tun! Das ist bundeslandhoheitlich in der "Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel sowie "Landwein der Mosel", "Landwein der Ruwer" und "Landwein der Saar" vom 18. Juli 1995" geregelt, die zuletzt in 2014 aktualisiert wurde. Darin ist in der aktuellsten im Netz verfügbaren Fassung festgelegt, daß für die gemeindeübergreifende Lage Juffer der Ortsname Brauneberg verwendet wird (Anlage 4). Vielleicht ist da was im Busch und noch nicht veröffentlicht, durchaus möglich. Aber in dem Fall gehe ich davon aus, daß nur der kleine Teil im Osten der Lage, der auf Maring-Noviander Gemeindegebiet liegt, diesen Ortsnamen tragen darf / muß. Was nicht unüblich ist, z.B. der Uhlen ist auch geteilt in den bekannteren Winninger Uhlen und den eher unbekannten Koberner Uhlen.
Erst mal warten, ob und was da unter https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/doc ... _RVRPV6P6b in nächster Zeit veröffentlicht wird.
Der Winniger Uhlen der zu 70% in Kobern liegt ist wohl kein Problem weil dort im Rahmen der Festlegung der Sublagen (Blaufüsserlay, Rothlay, Laubach) eine G.U. geschaffen wurde, die unabhängig von den Gemarkungen ist. Dafür muss wohl extra eine Bürokratie mit Verkostungen etc vorhanden sein. So wurde mir das zumindest bei Richard Richter letztes Jahr erklärt.