Bei Erich möchte ich mich für seine ausführlichen Darlegungen bedanken. Vieles von dem, was er geschrieben hat, entspricht meiner eigenen Sichtweise.
Im Schäffer-Thread hatte TroisLacs geschrieben;
Es ist interessant (und bezeichnend), dass Begriffe wie "Erste Lage" und "Großes Gewächs" im Ausland mit dem deutschen Weingesetz in Verbindung gebracht werden. In Wirklichkeit entspringen sie nicht dem Weingesetz, sondern sie wurden vom VDP eingeführt. Das "Große Gewächs" findet sich in der mir zur Verfügung stehenden Literatur (Gault Millau 2001, den 2000er GM besitze ich leider nicht) erstmals 1999 und da dann meistens noch in Verbindung mit der Bezeichnung "Spätlese trocken" (so z.b. bei Christmanns Idig). Und die Einführung geschah nicht nur vor dem Hintergrund eines wie auch immer gearteten Terroirgedankens, sondern mit dem erklärten Ziel, deutlich höhere Preise für trockene Spitzenweine durchzusetzen. Angepeilt wurden längerfristig Kurse von 50 DM für Große Gewächse (der 1999er Idig kostete ab Hof 35 DM), und dieses Ziel hat der VDP dann auch relativ schnell erreicht (ob man diese Entwicklung positiv oder negativ sehen soll, ist eine Frage für sich).Ich bin ja grosser Riesling-Liebhaber und als Schweizer schaust du dir mal die "Eigenheiten" des deutschen Weingesetzes an und da siehst du erstmal nur Fragezeichen
Ist der Kabinett nun trocken oder restsüss ausgebaut ... was ist der Unterschied zwischen Erste Lage und Grosses Gewächs ... etc. Und auf den ersten Blick hilft mir da die Bezeichnung des VDPs doch etwas in der Orientierung.
Die "Erste Lage" kam später (irgendwann nach der Jahrtausendwende) als neue Bezeichnung dazu. Und wenn sich der Weinfreund aus dem Ausland zunächst mal fragt, was denn der Unterschied zwischen "Erster Lage" und "Großem Gewächs" ("Erstes Gewächs" gab es im Rheingau ja auch noch) sein mag, zeigt das recht deutlich, dass der VDP mit der Einführung der "Ersten Lage" nicht unbedingt mehr Klarheit geschaffen hat.
Herzliche Grüße
Bernd