Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

amateur des vins hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 21:29 Jetzt frage ich mich, welchen Nährwertbeitrag nichtvorhandener Alkohol leistet... :?
Da jetzt hier wissende mitschreiben, frage ich nochmal ohne dummen Spruch nach:

Was ist in diesem Kontext
  • Gesamtalkohol
  • vorhandener Alkohol
  • {Gesamtalkohol \ vorhandener Alkohol}
oder anders gefragt:
Welche Rolle spielt nichtvorhandener Alkohol, und warum ist er ungleich null?
Besten Gruß, Karsten
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UlliB
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von UlliB »

amateur des vins hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 10:24 Welche Rolle spielt nichtvorhandener Alkohol, und warum ist er ungleich null?
Meinst du die Rolle bei der Deklaration des Kaloriengehalts, oder welche Rolle sonst?

Wenn kein Alkohol vorhanden ist, ist der Beitrag des Alkohols zum Kaloriengehalt Null. Was denn sonst?

Allerdings: je nachdem, wie der Wein entalkoholisiert wurde, bleibt Glyzerin im Wein zurück. Und wenn man annimmt, dass der Glyzeringehalt mit dem Faktor 0,1 zum (ursprünglichen) Alkoholgehalt proportional ist, eine dementsprechende Menge. Und die hat halt Kalorien.

Irgendwie bin ich nicht sicher, was du mit deiner Frage genau meinst.

Gruß
Ulli
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

In Erichs Screenshot sind "Gesamtalkohol" und "vorhandener Alkohol" aufgeführt. Für die weiteren Berechnungen wird nur letzterer herangezogen - so weit, so gut.

Warum wird dann noch Gesamtalkohol aufgeführt, und was macht das Delta aus?

Ist die Frage so besser formuliert?
Besten Gruß, Karsten
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UlliB
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von UlliB »

amateur des vins hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 11:56 Ist die Frage so besser formuliert?
Ja, jetzt verstehe ich es. Und ich schreibe auch noch etwas dazu, aber das wird ein längerer Text - aber jetzt gibt es erstmal Mittagessen, und da hier heute Feiertag ist, etwas ausgiebiger. Dauert also ein wenig.

Gruß
Ulli
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Gerald
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Gerald »

Hallo,

Ulli muss sich nicht beim Mittagessen beeilen, die Begriffe sind im Web ohnehin überall zu finden, z.B. hier:

https://glossar.wein.plus/gesamtalkoholgehalt

Grüße
Gerald
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

Gerald hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:27 Ulli muss sich nicht beim Mittagessen beeilen, die Begriffe sind im Web ohnehin überall zu finden, z.B. hier:

https://glossar.wein.plus/gesamtalkoholgehalt
Danke, Gerald, das beantwortet meine Frage nach dem "Was".
(Hätt' ich ja auch mal selber drauf kommen können. :oops:)

Das "Warum" für die Angabe des Gesamtalkohols bleibt allerdings im Dunklen. Wen juckt der, und warum?
Besten Gruß, Karsten
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UlliB
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von UlliB »

Gerald hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:27 Ulli muss sich nicht beim Mittagessen beeilen, die Begriffe sind im Web ohnehin überall zu finden, z.B. hier:

https://glossar.wein.plus/gesamtalkoholgehalt
Vielen Dank, Gerald.

Ich hätte eher so bei "Adam und Eva" angefangen, d.h. beim Grundsätzlichen, aber das hier ist natürlich einfacher (und reicht offensichtlich auch).
amateur des vins hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:48 Das "Warum" für die Angabe des Gesamtalkohols bleibt allerdings im Dunklen. Wen juckt der, und warum?
"Angegeben" (im Sinne von öffentlich sichtbar) ist der Gesamtalkohol[gehalt] nun ja gerade mal nicht. Was auf dem Etikett erscheint, ist der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt (mit zulässiger Toleranz der Deklaration), und der im Gesamtalkoholgehalt rechnerisch enthaltene Restzuckergehalt erscheint dann ab Jahrgang '24 in den Nährwerten, allerdings mit der dort leider zulässigen riesigen Toleranz. Wer mag, und den veröffentlichen Werten 1:1 glaubt, kann daraus den Gesamtalkohol errechnen, aber wozu?

Der Gesamtalkohol ist gewissermaßen ein "winzerinterner" Parameter, den das Weinlabor ermittelt und im Zertifikat ausweist. Was der Winzer damit anfängt, weiß ich auch nicht. Vielleicht fragst du einen Winzer das nächste Mal, wenn du den besuchst. Die Antwort würde mich dann auch interessieren ;)

Gruß
Ulli
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Gerald
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Gerald »

Hallo
Der Gesamtalkohol ist gewissermaßen ein "winzerinterner" Parameter, den das Weinlabor ermittelt und im Zertifikat ausweist. Was der Winzer damit anfängt, weiß ich auch nicht. Vielleicht fragst du einen Winzer das nächste Mal, wenn du den besuchst. Die Antwort würde mich dann auch interessieren ;)
ich weiß es auch nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass der Wert als "Kontrollparameter" nützlich sein könnte. Wenn man Mostgewicht (bzw. den daraus berechneten Zuckergehalt) mit dem Gesamtalkohol vergleicht, kann man ja abschätzen, wie viel vom Zucker nicht zu Alkohol geworden ist, sondern ein anderes Ende gefunden hat. Zum Beispiel für das Wachstum von Hefe bzw. anderen Mikroorganismen oder Verdunstung (z.B. bei höherer Maischetemperatur) oder aber mikrobiell zu anderen Endprodukten verarbeitet, z.B. Milchsäure?

Grüße
Gerald
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

Danke auch Dir, Ulli.
UlliB hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 15:55 "Angegeben" (im Sinne von öffentlich sichtbar) ist der Gesamtalkohol[gehalt] nun ja gerade mal nicht. Was auf dem Etikett erscheint, ist der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt (mit zulässiger Toleranz der Deklaration)
Ich bezog mich weiterhin auf das von Erich zitierte Schaublatt von Isabelle Frank, in dem der Gesamtalkohol im Untersuchungsergebnis "angegeben" ist.
UlliB hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 15:55 Der Gesamtalkohol ist gewissermaßen ein "winzerinterner" Parameter, den das Weinlabor ermittelt und im Zertifikat ausweist. Was der Winzer damit anfängt, weiß ich auch nicht. Vielleicht fragst du einen Winzer das nächste Mal, wenn du den besuchst. Die Antwort würde mich dann auch interessieren ;)
...zumal das Labor den Wert ja auch nicht messen kann, sondern errechnen muß.

Ich vermute ja fast, daß das ein Rudiment irgendeiner akademischen Vorgänger-Software ist.
Besten Gruß, Karsten
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

Gerald hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:43 ich weiß es auch nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass der Wert als "Kontrollparameter" nützlich sein könnte. Wenn man Mostgewicht (bzw. den daraus berechneten Zuckergehalt) mit dem Gesamtalkohol vergleicht, kann man ja abschätzen, wie viel vom Zucker nicht zu Alkohol geworden ist, sondern ein anderes Ende gefunden hat. Zum Beispiel für das Wachstum von Hefe bzw. anderen Mikroorganismen oder Verdunstung (z.B. bei höherer Maischetemperatur) oder aber mikrobiell zu anderen Endprodukten verarbeitet, z.B. Milchsäure?
X-Post.

Interessanter Gedanke.
Besten Gruß, Karsten
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