Hallo,
und ich dachte schon, nur ich würde manchmal auf Kleinigkeiten "herumreiten".
Also, was sagt das Weingesetz 2009?
111. Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009)
(3) Weinbaugebiete sind:
1. die Weinbaugebiete der Weinbauregion Weinland:
a) Neusiedlersee:
der politische Bezirk Neusiedl am See;
b) Neusiedlersee-Hügelland:
die politischen Bezirke Eisenstadt und Mattersburg sowie die Freistädte Rust und Eisenstadt;
Und was sagt die DAC-Verordnung?
90. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Neusiedlersee (DAC-Verordnung „Neusiedlersee“)
Auf Grund des § 34 Abs. 1 des Weingesetzes 2009, BGBl. I Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
§ 1. Der politische Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinden Winden und Jois bildet das Weinbaugebiet Neusiedlersee.
Ich hatte ja schon befürchtet, nicht einmal hier zwei idente Bezeichnungen vorzufinden. Glück gehabt.....
Und wenn man zum Begriff "Neusiedler See" googelt, müsste man zählen, welche Schreibweise dieses Eigennamens gewinnt. Die einen schreiben das Wort getrennt, die anderen wiederum zusammen. Alles klar, oder....?
Trinken wir allerdings einen guten Wein aus der Region, sollten wir ganz einfach an den See, eine wunderschöne, eigenartige Landschaft und herrliche Sonnenuntergänge hinter dem Leithagebirge denken. Wen kümmert da dann noch die Schreibweise eines Namens.
