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Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Mi 12. Jul 2023, 21:29
von Bernd Schulz
Im Glas liegt gerade der 22er Gewürztraminer trocken von Schäfer-Fröhlich:

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Im Hinblick auf alles, was ich bislang an Gewürztraminer kennengelernt habe, finde ich diesen Wein überhaupt nicht sortentypisch. Aber das ist angesichts der Qualität völlig egal; auf der Ebene, die hier erreicht wurde, geht es nicht mehr um typische Rosennoten.

Wir reden hier über ein exzellentes Produkt, welches einer der absoluten Toperzeuger Deutschlands zu einem Fachhandelspreis von gerade mal 11 Euro auf die Flasche gebracht hat.....irre :!: ......

Herzliche Grüße

Bernd

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Mi 12. Jul 2023, 23:16
von EThC
Bernd Schulz hat geschrieben:Im Hinblick auf alles, was ich bislang an Gewürztraminer kennengelernt habe, finde ich diesen Wein überhaupt nicht sortentypisch.
...sehe ich auch so, "sortentypische" GT's kann ich in der Regel nicht beschwerdefrei trinken, bei diesem hier -also den Jahrgängen, die ich so kenne- ist das völlig anders. Vielleicht sollte ich mal einen 21er aufmachen, bisher nur beim Händler probiert...

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 14. Jul 2023, 21:45
von Bernd Schulz
Der 22ger Grauburgunder "S", den ich gestern genossen habe (ein kleiner Schluck für heute ist in der Flasche geblieben), sei hier wegen seiner Ausnahmequalität noch erwähnt:

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Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen so lebendigen und spannungsreichen Grauburgunder getrunken zu haben.

Herzliche Grüße

Bernd

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 22:46
von EThC
...an sich schon ein sehr schöner Hyperfrischling, den Rest laß ich aber noch eine Zeit lang liegen:

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Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 21:24
von Nora
Vor einigen Wochen habe ich ein

Halenberg GG 2011

aufgemacht.

Der Wein hatte einen bösen Korkschmecker. Ich war natürlich sehr enttäuscht, zumal unter dem Korkschmecker die hohe Qualität zu erahnen war.

Ein Weinfreund riet mir, mich an das Weingut zu wenden, was ich dann auch tat.
Nun bekam ich Antwort, man bedaure und schicke mir eine Ersatzflasche. Zwar nicht den Jahrgang 2011, aber einen aktuellen.

Ich finde das sehr erfreulich und durchaus erwähnenswert.

VG, Nora

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 22:05
von Udo2009
Nora hat geschrieben:.... und schicke mir eine Ersatzflasche. ...
Ich finde das sehr erfreulich und durchaus erwähnenswert.
Das habe ich schon bei einigen Weingütern erlebt, dass - obwohl kein Reklamationsgrund - Flaschen, die einen Fehler aufwiesen, ohne wenn und aber einfach ersetzt wurden.

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 22:21
von EThC
Nora hat geschrieben:Ich finde das sehr erfreulich und durchaus erwähnenswert.
...in den meisten meiner vergleichbaren Fälle haben die Weingüter ebenfalls Ersatz geleistet. Ein paar wenige haben nicht mal reagiert, die sind seither auf meiner schwarzen Liste.
Udo2009 hat geschrieben:obwohl kein Reklamationsgrund
...wieso das denn nicht? Fehlerhafter Verschluß ist ein Sachmangel. Noch dazu ein versteckter!

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 22:37
von Nora
Ja, Erich, der Korkschmecker ist ein Sachmangel, bei dem man grundsätzlich Gewährleistung hat.

Nur verjähren die Ansprüche nach 2 Jahren und ich habe den Wein schon vor mehr als 10 Jahren gekauft. Und mein Vertragspartner war nicht das Weingut Schäfer-Fröhlich, sondern irgendein Händler. Grundsätzlich kann ich den Mangel dann auch nur dem Händler gegenüber geltend machen.

Deshalb ist der Ersatz der Flasche durch das Weingut ein sehr freundliches Entgegenkommen.

VG, Nora

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 23:41
von EThC
Nora hat geschrieben:Nur verjähren die Ansprüche nach 2 Jahren
...in der Regel ja, bei versteckten Mängeln wird das durchaus auch anders entschieden. Allerdings wird man bei einer Flasche Wein meist auch nicht "grichtsmaßig".
Das mit dem Vertragsverhältnis stimmt jedoch, das Weingut ist gegenüber dem Händler verantwortlich, der Händler Dir gegenüber...

Re: Schäfer-Fröhlich

Verfasst: Sa 29. Jul 2023, 07:47
von Nora
EThC hat geschrieben:
Nora hat geschrieben:Nur verjähren die Ansprüche nach 2 Jahren
...in der Regel ja, bei versteckten Mängeln wird das durchaus auch anders entschieden.
Nein, Erich. Die Verjährungsfrist der Ansprüche aus Mängelhaftung bei beweglichen Sachen ist grundsätzlich 2 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Sache an den Käufer. Dabei ist unerheblich, ob der Mangel offen oder versteckt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

VG, Nora