Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Grundsätzlich kann der VDP Mitglieder abmahnen und ggf auch ausschliessen. Ich glaube aber nicht, dass das passieren wird. Da ja wirklich ALLE EINSTIMMIG diesem Beschluss zugestimmt haben, wäre es eigentlich reichlich merkwürdig wenn sich nicht auch alle daran halten würden - unabhängig vom verstehen der Angelegenheit.
Was die Frage der Stufen anbelangt, so kann jede Region selbst entscheiden ob sie drei oder vierstufig sein will/kann/soll/muss... In Rheinhessen ist ganz klar die Dreistufigkeit angesagt, in der Pfalz nicht, im Rheingau sind es eigentlich auch drei - es werden aber über Umwege wohl doch vier uswuswusw. Es stellt sich in der Praxis eben heraus, dass das Abwerten einer Lage für den einen oder anderen schwer durchführbar ist. Da stehen die Einzelinteressen an erster Stelle und nicht das allgemeine Interesse. Ich habe es ja schon mehrfach erwähnt: in der Pfalz sind die Mitglieder eher selbstkritisch, in anderen Regionen fehlt diese Fähigkeit zur Selbstreflexion noch. Das ist ein Prozess, der dauert...
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Dirk Würtz hat geschrieben: Da ja wirklich ALLE EINSTIMMIG diesem Beschluss zugestimmt haben, wäre es eigentlich reichlich merkwürdig wenn sich nicht auch alle daran halten würden -
Tja, eben: eigentlich....

Möchtest Du mit mir darüber wetten, dass es auch in den Jahrgängen 2012 ff. von Koehler-Ruprecht trockene Kabinette, Spätlesen und Auslesen geben wird, alle aus dem Saumagen?

Oder lassen wir mal K-R weg; möchtest Du mit mir darüber wetten, dass es ab dem Jahrgang 2012 auch von anderen VDP-Winzern Lagenweine geben wird, bei denen auf dem Randstreifen des Etiketts oder auf dem Rückenetikett ganz verschämt die Bezeichnung "Spätlese trocken" auftaucht - wenn nicht gar ganz unverschämt und groß auf dem Frontetikett?

Mit einstimmigen Beschlüssen ist das so eine Sache - besonders wenn ein paar Leute gar nicht verstanden haben, was man da beschließt :twisted:

Gruß
Ulli
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octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von octopussy »

Das mit den vielen Ausnahmen/Sonderregeln/Regelbrüchen kann ich übrigens gut nachvollziehen. Deutschland ist eben nicht Rheinhessen. Für Rheinhessen machen die Regeln in ihrer Grundform ja Sinn. Denn - man möge mir gerne widersprechen - Rheinhessen hat mit Ausnahme des roten Hangs einfach nicht die Tradition in sonderlich vielen Lagen. Für Westhofener Brunnenhäuschen oder Nieder-Flörsheimer Frauenberg hat sich vor ca. 20 Jahren ja kaum einer interessiert oder sehe ich das falsch?

Mit dem Lagenverbrauch und einem GG-Ortswein-Gutswein-System verbaut sich Rheinhessen nicht so viel wie z.B. die Mosel oder die Pfalz, wo es abseits der heutigen ersten Lagen auch noch andere Lagen mit einem schon lange bekannten Namen und mehr die Prädikats-Tradition gibt. Da gibt es eher ein paar Weine, die seit Jahren die "Klassiker" bei den Kunden sind und die man jetzt umbenennen muss. Dass ein Winzer darauf keine Lust hat, kann ich nachvollziehen.

Mir soll das jetzt recht sein. Konsequent ist die Neuregelung nicht, klarer auch nicht. Aber jetzt soll der VDP mal starten und die Winzer schauen, wie sie ihr Sortiment umgestalten. Mit der Zeit und den Konsumentenvorlieben wird sich das schon einschaukeln.
Beste Grüße, Stephan
Bernd Schulz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Bernd Schulz »

Deutschland ist eben nicht Rheinhessen.
Wohl wahr!
Mit dem Lagenverbrauch und einem GG-Ortswein-Gutswein-System verbaut sich Rheinhessen nicht so viel wie z.B. die Mosel oder die Pfalz, wo es abseits der heutigen ersten Lagen auch noch andere Lagen mit einem schon lange bekannten Namen und mehr die Prädikats-Tradition gibt. Da gibt es eher ein paar Weine, die seit Jahren die "Klassiker" bei den Kunden sind und die man jetzt umbenennen muss.
Besonders unsinnig ist dieser Umbennenungszwang (wenn ihm denn überhaupt Folge geleistet wird) im Hinblick auf die Tatsache, dass oft gerade die relativ leichtgewichtigeren Weine mit Kabinett- und Spätlesecharakter eine besonders deutliche Lagentypizität aufweisen. Der "Lagenverbrauch" erweist sich damit als reine Marketingstrategie, die einem ernsthaft an den Lagenunterschieden orientierten Konzept im Wege steht, anstatt es zu befördern.
Konsequent ist die Neuregelung nicht, klarer auch nicht.
Stimmt schon wieder auffallend! Mir stellt sich dann aber - Stichwort Konsequenz :mrgreen: - die Frage, wozu die Neuregelung überhaupt gut sein soll. Cui bono?

Da ich selber mittlerweile den Durchblick völlig verloren habe :oops: , hier noch eine Frage an die Unerschütterlichen: Wie steht es denn in punkto Lagenverbrauch um die restsüßen Topweine der führenden M-S-R-Betriebe? Gibt es da statutengemäß nach der Auslese aus der 1. Lage keine Spätlese oder keinen Kabi mit Lagenbezeichnung?

Viele Grüße

Bernd
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Alas
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Alas »

Hallo!
Bernd Schulz hat geschrieben:die Frage, wozu die Neuregelung überhaupt gut sein soll. Cui bono?
In Verbänden und Vereinen spielen Männer gern Beamte / Regenten. :lol:

Gruß

Alas
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Bernd Schulz hat geschrieben: Da ich selber mittlerweile den Durchblick völlig verloren habe :oops: , hier noch eine Frage an die Unerschütterlichen: Wie steht es denn in punkto Lagenverbrauch um die restsüßen Topweine der führenden M-S-R-Betriebe? Gibt es da statutengemäß nach der Auslese aus der 1. Lage keine Spätlese oder keinen Kabi mit Lagenbezeichnung?
Hallo Bernd,

völlige Entwarnung. In restsüß darf aus Großen, Ersten und klassifizierten Lagen (womit an der Mosel so ziemlich alle Lagen abgedeckt sind :lol: ) eine beliebige Anzahl an Weinen mit Lagenangabe in allen Prädikatsstufen gemacht werden, auch Kabinette und Spätlesen. Und das auch zusätzlich zu einem GG oder einem trockenen QbA aus der gleichen Lage, wenn daran Bedarf besteht. Einzige Änderung: auf der Kapsel darf je nachdem die Bezeichnung "Grosse Lage" oder "Erste Lage" erscheinen.

Das gilt so übrigens nicht nur an der Mosel.

Bezüglich restsüßer Weine hat der VDP bedingungslos kapituliert und sämtliche ursprünglichen Pläne eingestampft. Und so haben wir jetzt eine interessante Dichotomie: bis 9 Gramm Restzucker Lagenverbrauch und Prädikatsverbot, ab 9,001 Gramm bleibt aber alles beim alten.

Gruß
Ulli
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Alas
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Alas »

Hallo!

Warum erklärt man das nicht wie auf diesem Video?:

http://www.youtube.com/watch?v=c9yyzkx5g78

Dann braucht es nicht rund 250 Beiträge und es wäre vielleicht das Meiste verstanden. Oder?

Gruß

Alas
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Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

@UlliB
ich wette ja grundsätzlich gerne, aber ich weiss nicht, ob ich das in diesem Fall machen sollte... ;) ;) ;) Aber mal ernsthaft:
Ich habe gestern Abend noch einmal kurz zum Telefonhörer gegriffen, weil es mich dann doch beschäftigt hat und nachgefragt. Koehler-Ruprecht hat dieser Klassifikation ebenfalls zugestimmt, also muss man doch davon ausgehen, dass sie sich ab dem Jahrgang 2012 auch daran halten. Alles andere wäre doch in der Tat merkwürdig. In diesem aktuellen Fall darf man aber auch nicht vergessen, dass das Weingut einen neuen Besitzer hat, damit die VDP Mitgliedschaft so oder so quasi "auf Probe" ist und die neuen Eigentümer vielleicht eigene oder andere Vorstellungen haben als die des Vorbesitzers sind oder waren. In der Theorie...
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Dirk Würtz hat geschrieben: In diesem aktuellen Fall darf man aber auch nicht vergessen, dass das Weingut einen neuen Besitzer hat, damit die VDP Mitgliedschaft so oder so quasi "auf Probe" ist und die neuen Eigentümer vielleicht eigene oder andere Vorstellungen haben als die des Vorbesitzers sind oder waren. In der Theorie...
Stimmt, der neue Besitzer ändert die Ausgangslage natürlich. Es wäre allerdings schade, wenn sich hier mehr als nur das Bezeichnungssystem verändern würde.

Schaun wir mal.

Gruß
Ulli
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Alas
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Alas »

Hallo!

Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht weder Zwang noch Anspruch Mitglied beim VDP zu sein.
Andererseits ist weder 'Großes Gewächs', noch 'Erste Lage', in irgendeiner Weise gewerblich geschützt; anders als in der Wachau die dortigen Bezeichnungen.
Also kann jeder Winzer diese Begriffe mit allem Drumunddrann benutzen, was einige wohl auch machen.
VDP ist auch nicht geschützt.
Richtig?

Fragender

Alas
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