Nein, das wollte ich nicht sagen. Mir ging es nur darum, klarzustellen, dass es keinen für den Konsumenten erkennbaren Zusammenhang zwischen Besitz- und Pachtverhältnissen in einer spezifischen Lage einerseits und den auf dem Markt vorhandenen Weinen aus dieser Lage gibt. Über die Qualität und Authentizität des jeweiligen Produktes sagt das zunächst einmal gar nichts aus.octopussy hat geschrieben: Diese Aussage klingt für mich so, als sei die Praxis der Négotiants verwerflich.
In den weitaus meisten Fällen schon, aber nicht immer - die Angabe ist nicht obligatorisch. Merke: diesbezügliches Lügen auf dem Etikett ist verboten, weglassen aber nicht.octopussy hat geschrieben: Ob ein Wein eine Erzeugerabfüllung ist oder nicht, lässt sich auf dem Etikett erkennen.
Im Übrigen: kaufst Du bei einem Präsenzhändler, kannst Du Dir auch das Kleingedruckte auf dem Etikett ansehen. Im Versandhandel aber meistens nicht.
Gruß
Ulli