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Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 14:33
von niers_runner
Gerade im Internet gefunden:

Grundsätzlich gilt: Mit „Bio“ darf nur werben, wer kontrolliert und mit einem Zertifikat versehen wird. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch für Händler, die Bio-Erzeugnisse direkt (!) an Endverbraucher verkaufen. Diese sind von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit.

https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-bi ... licht.html

Beste Grüße

Peter

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 14:48
von Gaston
niers_runner hat geschrieben:Gerade im Internet gefunden:

Grundsätzlich gilt: Mit „Bio“ darf nur werben, wer kontrolliert und mit einem Zertifikat versehen wird. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch für Händler, die Bio-Erzeugnisse direkt (!) an Endverbraucher verkaufen. Diese sind von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit.

https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-bi ... licht.html

Beste Grüße

Peter
Zwei Dinge fallen mir dazu ein:

1. Mit Bio "werben" und Bio verkaufen sind ja wohl zwei unterschiedliche Dinge.
2. "direkt an Endverbraucher" - also wäre ein Verkauf an Wiederverkäufer, z.B. Gastro, nur mit Zertifizierung möglich?

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 15:03
von niers_runner
Zu 1) Macht denn Werben ohne Verkauf überhaupt Sinn?
Zu 2) so interpretiere ich das, Verkauf an Wiederverkäufer nur mit Zertifikat.

[EDIT]
Ein ähnliches Statement vom Ökolandbau:

Jedes Unternehmen, dass Bioprodukte erzeugt, aufbereitet, lagert oder vermarktet, ist nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrollpflichtig. Einzelhändler sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht befreit, zum Beispiel wenn sie Erzeugnisse ohne weitere Aufbereitung (zum Beispiel Verpacken, Etikettieren) direkt an Endverbraucher verkaufen und nicht außerhalb der Verkaufsstelle lagern.

Beste Grüße

Peter

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 15:37
von UlliB
Gaston hat geschrieben: heisst das, dass EU-weit alle Händler, Läden, Geschäfte, Supermärkte, Bars, Restaurants, Cafés, Eshops etc., die Bio-zertifizierte Produkte verkaufen, selbst ein solches Zertifikat benötigen? Das kann ich kaum glauben....
Doch, im Prinzip ist das so, das ist in der EU-Verordnung 834/07 so geregelt.

Allerdings ist in Deutschland der Einzelhandel, der unmittelbar an Endverbraucher verkauft, von der Regelung befreit (sofern er nicht weiterverarbeitet, umverarbeitet, verpackt, etikettiert - was bei Wein ja normalerweise nicht der Fall ist). "In Deutschland" muss insofern betont werden, als dass die mögliche Ausnahmeregelung von der EU-Verordnung länderspezifisch geregelt werden muss, d.h. in Österreich und anderswo in der EU könnte das anders sein.

Aber jetzt komt es dicke: diese Ausnahmeregelung gilt ganz explizit nicht für den Onlinehandel. Onlinehändler, die mit Bioprodukten handeln, müssen sich zertifizieren lassen.

Jetzt fragt mich bitte nicht, was mit Präsenzhändlern ist, die nebenbei auch Onlinehandel betreiben. Ich vermute mal, dass die sich ebenfalls zertifizieren lassen müssen, sicher bin ich da aber nicht. Aber ich betreibe ja auch keinen Abmahnverein :roll:

Gruß
Ulli

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:07
von amateur des vins
Krass. Kann man darin irgendeinen Hauch noch so kruder Logik erkennen, oder ist das einfach nur bekloppt?

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:18
von Gaston
Ich frag mich gerade, wieviel Prozent der betroffenen Subjekte diese Auflage tatsächlich erfüllen... :shock:

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:20
von EThC
amateur des vins hat geschrieben:Krass. Kann man darin irgendeinen Hauch noch so kruder Logik erkennen, oder ist das einfach nur bekloppt?
...einfach mal einen Tag frei nehmen und insbesondere die EU-Verordnungen, die mit Weinbau zu tun haben, sorgfältig durchlesen (v.a. auch die EG_479-2008 und EG_607-2009), dazu vielleicht noch die Weingesetze sowie begleitenden Weinverordnungen der "souveränen Mitgliedsstaaten" (D reicht aber schon). Ich wette, Du wirst dann bei "bekloppt" landen... :lol:

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:26
von UlliB
amateur des vins hat geschrieben:Krass. Kann man darin irgendeinen Hauch noch so kruder Logik erkennen, oder ist das einfach nur bekloppt?
Juristerei hat nicht immer was mit Logik zu tun. Hier handelt es sich um eine rein formaljuristische Auslegung der EU-Richtlinie durch die deutsche Rechtsprechung. Um zu verstehen, wo die herkommt, zitiere ich hier mal aus dem Originaltext der Verordnung, Artikel 28:
(1) Jeder Unternehmer, der Erzeugnisse im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von jeglichen Erzeugnissen als ökologische/biologische Erzeugnisse oder als Umstellungserzeugnisse

a) seine Tätigkeit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden;

b) sein Unternehmen dem Kontrollsystem nach Artikel 27 zu unterstellen.
So weit, so klar - ein Händler bringt in Verkehr und unterliegt somit dem Kontrollsystem nach Artikel 27, d.h. im Ergebnis der Zertifizierung.

Jetzt die Ausnahmeregelung:
(2) Die Mitgliedstaaten können Unternehmer, die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher oder -nutzer verkaufen, von der Anwendung dieses Artikels befreien, sofern diese Unternehmer die Erzeugnisse nicht selbst erzeugen, aufbereiten oder an einem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder solche Erzeugnisse nicht aus einem Drittland einführen oder solche Tätigkeiten auch nicht von Dritten ausüben lassen.
Der Knackpunkt liegt hier im Begriff "Verkaufsstelle". Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass der Onlinehandel über keine "Verkaufsstelle" im Sinne der Verordnung verfügt. Ich habe die Sache nicht bis zum Ende verfolgt, aber soweit ich weiß, ist das Thema mittlerweile durch alle Instanzen geklärt, das heißt, das ist jetzt einfach so.

Alles klar? :mrgreen:

Gruß
Ulli

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:36
von UlliB
Gaston hat geschrieben:Ich frag mich gerade, wieviel Prozent der betroffenen Subjekte diese Auflage tatsächlich erfüllen... :shock:
Oh, ich kann Dir garantieren, dass die meisten "Subjekte" diese Auflage erfüllen werden. Dafür sorgen die von mir oben erwähnten Abmahnvereine, die aus der Durchsetzung solcher Verordnungen ein überaus lukratives Geschäft gemacht haben.

Bewusst geworden ist mir die ganze Geschichte übrigens erst, als ein mir bekannter Whisky-Onlinehändler einen biozertifizierten schottischen Whisky (doch, so etwas gibt es) im Sortiment führte und wegen fehlender Zertifizierung seines Unternehmens kostenpflichtig abgemahnt wurde. Der ist dann nach der Devise "kann doch nicht sein, ich mache doch gar nichts am Whisky" vor Gericht gezogen, hat dort krachend verloren und musste zur Abmahngebühr dann auch noch die Verfahrenskosten tragen. Summa summarum war das ein netter vierstelliger Betrag...

Gruß
Ulli

Re: Qualitätsstufen

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 16:42
von Herr S.
amateur des vins hat geschrieben:Krass. Kann man darin irgendeinen Hauch noch so kruder Logik erkennen, oder ist das einfach nur bekloppt?
Ich hatte gute Gründe, nicht Jura zu studieren sondern Landschaftsökologie ;) ... obwohl ich sogar mal freiwillig Umwelt- und Chemikalienrecht gemacht habe :o .

Ernsthaft, die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir hier in keinster Weise. Es ändert doch nichts am "Bio"-Zustand des Produkts, da ist der Zug mit der Abfüllung doch quasi abgefahren. Ich kapier's nicht. Wird Zeit für den freitäglichen, zerebralen Riesling-Reset.

Viele Grüße,
Björn