Die berühmte 15% Regelung

Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

MichaelWagner hat geschrieben:...nur den Sinn verstehe ich nicht ganz...es geht doch bei der Lagenkennzeichung nicht um Mostgewichte sondern um Herkunft...ergo: was bringts???
Die Zielsetzung ist doch, Einzellagenweine als höherwertig zu profilieren (das ist übrigens im Kern auch der VDP-Ansatz gewesen). Da sollen halt keine Trauben verwendet werden, die gerade mal eben das Mindestmostgewicht für Qualitätswein erreicht haben. Das macht aus meiner Sicht schon Sinn, wenn das Pendel jetzt nicht völlig in die andere Richtung umschlägt. Aber 72 Oechsle sind gerade mal knapp 9% potentieller Alkoholgehalt, das ist nicht wirklich viel.

Gruß
Ulli
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

Hi Ulli,

das Mostgewicht ist doch in guten Lagen ohnehin kein Problem. Da ists ja mittlerweile eher ein Problem die Mostgewichte "im Zaum zu halten". Ich sehe hier nicht die Möglichkeit beschnitten, schlechtere Lagen über die Verschnittmöglichkeit "aufzuhübschen", womit der Herkunftsgedanke dann nach wie vor eher geschwächt bleibt, statt profiliert wird.

Ist aber auch alles sehr theoretisch und letztendlich kaum auf dem Papier regelbar...

Gruss
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

MichaelWagner hat geschrieben:Ich sehe hier nicht die Möglichkeit beschnitten, schlechtere Lagen über die Verschnittmöglichkeit "aufzuhübschen", womit der Herkunftsgedanke dann nach wie vor eher geschwächt bleibt, statt profiliert wird.
Kann man denn 85% "schlechten" Wein aus schlechter Lage durch Zugabe von lediglich 15% deutlich besserer Qualität wirklich so sehr aufhübschen? - Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht; eine ehrliche Herkunftsangabe sollte sicherstellen, dass das Produkt zu 100% der Angabe entspricht.

Was ich übrigens problematischer sehe als den Lagenverschnitt, ist die Möglichkeit zum Rebsortenverschnitt unter Beibehaltung einer Rebsortenangabe. 15% Silvaner in 85% Riesling werden geschmacklich wohl kaum durchschlagen, 15% Gewürztraminer, Muskateller oder Sauvignon blanc aber ziemlich sicher.

Wohlgemerkt, ich habe nichts gegen Cuvées. Ich möchte aber eine Deklaration, die mir als Konsumentem zeigt, in welche Richtung der Inhalt einer Flasche in etwa tendieren wird. Und wenn Riesling draufsteht, sollte der Wein nicht nach einer Bukettsorte schmecken.

Gruß
Ulli
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octopussy
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von octopussy »

Weiß zufällig jemand, in welchem Umfang von der 15% Regelung hinsichtlich Rebsorten, Lagen und Jahrgang Gebrauch gemacht wird?

Ich habe diesbezüglich noch nie bei einem Winzer nachgefragt. Ich frage mich, ob man den Unterschied blind schmecken würde (nicht in dem Sinne, dass der Wein unterschiedlich schmeckt, sondern in dem Sinne, dass man zuordnen kann, dass ein Lagenwein 15% einer anderen Lage beinhaltet oder ein Riesling 15% Tramineranteil hat). Es müsste ja eigentlich Vergleichsmöglichkeiten geben, z.B. wenn ein Winzer aus einer Lage mehrere Fässer separat abfüllt und ein Fass lagenrein ist und ein anderes 15% einer anderen Lage hat oder ein Fass sortenrein ist und einem anderen 5 oder 10 oder 15% einer anderen Sorte beigefügt wird.
Beste Grüße, Stephan
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

@Ulli: da hast Du recht. Habe nie verstanden wozu diese Regelung überhaupt taugt. Man hätte auch gleich einfach eine 100% Regelung für alles machen können.

@octopussy: auf Kellereiseite wird von dieser 15%-Regelung (oder 25% bei restsüß) gerne Gebrauch gemacht. Bspw. kann man einen im Einkauf vergleichsweise teuren Mosel- oder Rheingau-Riesling mit einem günstigen MischMasch mit dem Namen "diverse Rebsorten" strecken und günstiger anbieten.

Und 15-25% sind in jedem Fall deutlich schmeckbar. Bei Lagenverschnitten musst Du natürlich erstmal Erfahrung haben, wie die spezifische Lage geschmacklich ausfällt. Bei Rebsortenverschnitten (gerade wenn Traminer der Verschnittpartner ist) wirst Du es denke ich sofort merken.

Nach meiner Einschätzung kommt diese Regelung auf Weingutsseite eher selten zum tragen (sofern nach Lagen gearbeitet und vermarktet wird). Man erntet ja nicht parzellenweise, baut getrennt aus, nur ums nachher wieder zu mischen.
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Moselfan
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von Moselfan »

Ich glaube schon, dass das auch bei Weingütern angewand wird, zumindest der Lagenverschnitt. Z.b. an der Mosel oder im Rheingau wo es einige Lagen mit sehr guten Namen/Ruf gibt aber die Produzenten auch andere Lagen haben. Oft sind das dann Nachbarlagen mit nahezu gleichem Boden, Klima usw aber "schlechterem" Namen. Z.b. Brauneberger Juffer - Kestener Paulins(hof)berg oder in Graach / Wehlen /Zeltingen. Ich würde auch behaupten das tut der Qualität keinen Abbruch wenn der Winzer mit genug Fingerspitzengefühl rangeht. Oder aber diverse kleinst Lagen mit sehr hohem Prestige: Bernkastler Doctor, Erdener Prälat usw. da gibt es jedes Jahr soviel von das kann eigentlich garnicht alles aus der Lage kommen ;)
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Markus Vahlefeld
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von Markus Vahlefeld »

MichaelWagner hat geschrieben:@Ulli: da hast Du recht. Habe nie verstanden wozu diese Regelung überhaupt taugt. Man hätte auch gleich einfach eine 100% Regelung für alles machen können.
Das Narrativ dazu lautet, dass Winzer, um ihre Fässer voll und damit luftdicht zu bekommen, das fass mit bis zu 15% auffüllen durften.

Das Tolle an dem Narrativ ist, dass es das Bild des ehrlichen Weinbaus des 19. Jhdt. wachruft, während in Wahrheit weniger die Winzer als vielmehr die Kellereien diese Rgelung weidlich ausschöpfen. Und nicht aus Not, sondern aus Profitdenken.
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Gerald
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von Gerald »

Eine Sache ist die gesetzliche Regelung, eine andere aber die Möglichkeit der Kontrolle bzw. des Nachweises von Gesetzesübertretungen. Und da sieht es meines Wissens eher schwierig aus.

OK, Zusätze von Cabernet Sauvignon oder Dunkelfelder zum Spätburgunder lassen sich vielleicht durch das Aromaprofil oder das optische Absorptionsspektrum nachweisen. Manchmal kann man auch mit Isotopenanalyse nachweisen, dass z.B. Wein aus ganz einer anderen Region zugesetzt wurde. Aber wenn ein Riesling aus einer bekannten Einzellage mit anderem Riesling aus der Umgebung versetzt wurde, ist der Nachweis vermutlich schwierig bis unmöglich.

Und das war ja eigentlich die Ausgangsfrage, oder?

Grüße,
Gerald
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

octopussy hat geschrieben: Ich habe diesbezüglich noch nie bei einem Winzer nachgefragt. Ich frage mich, ob man den Unterschied blind schmecken würde (nicht in dem Sinne, dass der Wein unterschiedlich schmeckt, sondern in dem Sinne, dass man zuordnen kann, dass ein Lagenwein 15% einer anderen Lage beinhaltet...
Hallo Stephan,

das würde ich ernsthaft bezweifeln, wenn der Verschnittpartner aus einer benachbarten Lage mit in etwa vergleichbaren Bodenverhältnissen kommt und der Rebsatz der selbe ist. Selbst Experten tun sich schwer, solche Lagen schon im "Reinzustand" blind zu differenzieren - wie soll das bei einem 15%igen Verschnitt gehen?
...oder ein Riesling 15% Tramineranteil hat.
Hier hingegen würde ich eine Wette eingehen. Gerade neulich im Glas eine (korrekt etikettierte) Cuvée aus Silvaner und Traminer der Trockenen Schmitts, Tramineranteil 10%, und der schlägt ganz enorm durch. Dito bei Merlot-lastigen Bordeaux: 10 oder 15% Cabernet prägen den Jungwein ganz unverkennbar und dominieren in der frühen Entwicklungsphase den Merlot (CF übrigens noch mehr als CS). Vor nicht allzu langer Zeit eine Cuvée aus den Fiefs Vendéens im Glas, 85% Pinot noir und 15% Cabernet franc: auf den Pinot wäre ich nie gekommen, auf den CF aber mit Sicherheit. Und solche Beispiele könnte ich noch viele bringen.

Gruß
Ulli
weinaffe
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von weinaffe »

octopussy hat geschrieben:Weiß zufällig jemand, in welchem Umfang von der 15% Regelung hinsichtlich Rebsorten, Lagen und Jahrgang Gebrauch gemacht wird?

Hallo Stephan,

ich kann da lediglich mit meinen Erfahrungen aus der Qualitätsweinprüfung (Franken) dienen. Es gibt da meines Wissens nach keine Statistik, aber "aus dem Bauch heraus" und gefühlt liegt bei jeder 4. oder 5. Anstellung ein Verschnitt vor. Auffällig sind hier natürlich nur die Rebsortenverschnitte (insbesondere mit Aromasorten) oder Abrundungen mit älteren Jahrgängen. Lagenverschnitte bleiben aus begreiflichen Gründen fast immer unbemerkt, es sei denn, der Winzer hat gleichzeitig seinen Riesling mit etwas Scheurebe aus einer anderen Lage aufgemotzt. Dieser Lagenverschnitt kommt dann mehr oder minder als Nebenprodukt des Rebsortenverschnitts ans Tageslicht ;) .

Grüße
Bodo
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