Anruf beim Weingut (offenbar bin ich heute nicht der Erste ) erbringt folgendes: Der Wein gilt als "gemischter Satz", weil die Reben im Weinberg als gemischter Satz stehen. Die Sorten wurden aber getrennt gelesen (unterschiedliche Reifestadien) und vergoren; der Verschnitt erfolgte vor der Fuellung. Legal ist der Wein als "gemischter Satz" zu bezeichnen; unserer oesterreichischen Freunde haben sich den Begriff nicht schuetzen lassen, ergo duerfen auch die deutschen Winzer damit hantieren.
Ich muss einraeumen, dass ich die Beizeichung "gemischter Satz" weinrechtlich als "gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren" interpretiert habe. Klimek wohl auch - aber den Winzer hat er garantiert nicht befragt, sonst haette er's nicht geschrieben.
Wie's scheint, liege ich schon zu zweiten Mal heute falsch. (Das erste Mal betrifft die Trockenen Schmitts; siehe da.)
Cheers,
Ollie
Yeah, well, you know, that’s just like, uh, your opinion, man.
Parfois, quand c'est trop minéral, on s'emmerde.
"Souvent, l'élégance, c'est le refuge des faibles." (Florence Cathiard)
Laut Wikipedia-Eintrag hat die EU-Verordnung 607/2009 Oesterreich die Bezeichnung "gemischter Satz" geschuetzt. Dort findet man, dass darunter ein Wein verstanden wird, der "[...] ein Verschnitt aus verschiedenen Weißwein- oder Rotweinsorten sein [muss]". (S. 66 des von google gefundenen PDFs).
Als Unjurist verstehe ich darunter, dass AUT tatsaechlich alleiniges Bezeichnungsrecht hat und dass es sich durchaus um einen Verschnitt von Weinen (Weinsorten as opposed to Rebsorten?) handelt. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Trauben im selben Weinberg gewachsen oder auch nur gemeinsam gelesen, gekeltert und vergoren sein muessen.
Hmmmmmm.
Cheers,
Ollie
Zuletzt geändert von Ollie am Mi 30. Mai 2012, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Parfois, quand c'est trop minéral, on s'emmerde.
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Das Bundesgesetzblatt für die Republik österreich schreibt:
9. „Wiener Gemischter Satz“:
a. „Wiener Gemischter Satz“ (jeder Gemischte Satz mit der Angabe des Weinbaugebietes Wien) hat ein Weißwein aus einem Jahrgang zu sein und aus einem Wiener Weingarten zu stammen, der mit zumindest drei Rebsorten bepflanzt ist und diese gemeinsam gelesen und verarbeitet werden;
Demnach sieht es für mich so aus, dass nur der Wiener Gemischte Satz geschützt ist und der gemischte Satz nicht.
2. „Gemischter Satz“: für Landwein oder Qualitätswein (außer für Qualitätswein mit der Angabe des Weinbaugebietes Wien), der durch Vermischung entweder von Weißweintrauben, auch gemaischt, oder Rotweintrauben, auch gemaischt, jeweils verschiedener Rebsorten desselben Weinbaugebiets (bei Qualitätswein) oder derselben Weinbauregion (bei Landwein) hergestellt wurde;
Eskalation zum DWI; Antwort einer Frau Kraus: "Gemischter Satz" bezieht sich in D tatsaechlich nur auf den gemeinsamen Anbau der Reben, nicht aber auf die gemeinsame Verarbeitung der Trauben. Der GS ist also ein Sonderfall der Cuvee (selbes Jahr, selbe Lage), denn bei letzterer duerfen Weine aus verschiedenen Traubensorten (einfarbig), Lagen und Jahrgaengen verschnitten werden.
Stehen Rot- und Weissweinreben beieinander, muessen sie (Qualitaetswein) gemeinsam Verarbeitet werden ("Rotling" und nicht "GS" - der aber bezeichungsrechtlich wohl eh den Oesterreichern gehoert); sonst muss es ein Tafelwein heissen (frueher, nun nurmehr "Wein").
Wenn mich nicht alles taeuscht, steht es im Weinplus-Glossar auch "falsch" (naemlich "oesterreichisch") drin, von Wikibloedia mal ganz ab.
Conclusio vons Ganze: Der "Lump 64" ist ein echter deutscher gemischter Satz. Matin hat recht, Klimek muss nacharbeiten. Mal wieder.
Cheers,
Ollie
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Ollie hat geschrieben:
Conclusio vons Ganze: Der "Lump 64" ist ein echter deutscher gemischter Satz. Matin hat recht, Klimek muss nacharbeiten. Mal wieder.
So, jetzt wo alles geklärt ist, können wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren in vino veritas
"Ein Leben ohne Riesling ist zwar möglich, aber sinnlos!"
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Hört, hört, jetzt haben wir alle herum gesucht, uns Mühe gemacht, der Sache auf den Grund zu gehen, und erfahren jetzt, dass wir uns mit Unwesentlichem beschäftigt haben.