Re: Journalistische Verantwortung von Bloggern
Verfasst: Fr 27. Apr 2012, 10:19
So dramatisch ist das Ganze gar nicht. Das Laienprivileg gilt weiter. Das bedeutet, dass der Blogger nur für Aussagen aus seinem persönlichen Erfahrungsbereich haftbar gemacht werden kann. Für Informationen der Presse, die er zitiert und nicht überprüfen kann, kann er nicht haftbar gemacht werden. Wenn ich in meinem Blog behaupte, dass meine Katze von Rattengift schönes Fell bekommen hat, bin ich dran. Wenn die Bildzeitung das behauptet und ich sie zitiere, ohne es an meiner eigenen Katze ausprobiert zu haben, bleibe ich verschont. Hier ein Zitat aus dem Artikel über einen "xxxxx", der einfach nicht dazu bereit war, zu widerrufen, obwohl er darauf aufmerksam gemacht wurde.
Spannend ist allerdings die Frage, ab wann ein Blogger nicht mehr das Laienprivileg genießen kann. Dafür müsste man eine klare Definition finden. Blogger, die die Vorzüge der Presse nutzen können, sollten meiner Ansicht nach vom Laienprivileg keinen Gebrauch machen können.
Quelle: c`tIm Januar 2011 erhielt Frison unangenehme Anwaltspost: Die von den Zeitungsangaben betroffene Projektentwicklungsgesellschaft und ihr Geschäftsführer ließen ihn wegen der Verbreitung der Aussagen abmahnen und verlangten von ihm, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er löschte zwar seinen Beitrag aus dem "N-Forum", verweigerte aber die Abgabe der geforderten Erklärung. Daraufhin erging eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
Spannend ist allerdings die Frage, ab wann ein Blogger nicht mehr das Laienprivileg genießen kann. Dafür müsste man eine klare Definition finden. Blogger, die die Vorzüge der Presse nutzen können, sollten meiner Ansicht nach vom Laienprivileg keinen Gebrauch machen können.