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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Verfasst: So 17. Mai 2026, 09:07
von EThC
...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden. Auch wenn dem Winzer die Details mitgeteilt würden, erwarte ich nicht unbedingt, daß diese in den Presseberichten auch für die nerdigsten Nerds aufgefächert werden. Ob das im Einzelfall zu wirtschaftlichen Schäden führt oder nicht, ist reine Spekulation, auch wenn ich schon Aussagen auf Weingütern gehört habe, die aus dem Qualitätsweinbereich komplett ausgestiegen sind und daraus resultierende Einbußen verneinten (z.B. Judith Beck, Garlider), das hängt sicher stark von den Vertriebswegen / Importeuren etc. ab.
Und darauf zu verweisen, daß man in vielen Fällen die Herkunft ja übers Zwischennetz recherchieren könne, also nur "hintenrum" die Wahrheit kundtun darf, das ist zwar richtig, der Weg ist aber so doof wie zweitklassig und stellt von administrativer Seite aus meiner Sicht eine Diskriminierung dar, kein Wunder, daß die Betroffenen sich das nicht gefallen lassen wollen.
Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Verfasst: So 17. Mai 2026, 09:51
von UlliB
Hier werden jetzt zwei Themen miteinander vermengt. Gerald zielt auf die Regelung ab, dass bestimmte Herkunftsbezeichnungen nur solchen Weinen vorbehalten sind, die aus Rebsorten erzeugt werden, die für das jeweilige Gebiet per Verordnung als "typisch" angesehen werden. Im Fall des Velich / Moric - Weins wäre der aber von der verwendeten Rebsorte und Herkunft durchaus DAC-fähig, ist aber von der Kostkommission abgelehnt worden. Das eine hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun.
EThC hat geschrieben: ↑So 17. Mai 2026, 09:07
...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden.
Wenn das so wäre, wundert mich das sehr. Der Bescheid hat ja eine unmittelbare Rechtsfolge, nämlich die, dass die Herkunft auf dem Etikett nicht genannt werden darf - und damit möglicherweise auch wirtschaftliche Auswirkungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit einem einzigen Wort erfolgen kann.
Was bei mir übrigens die Frage erzeugt, ob man gegen den Bescheid der Kostkommission juristisch vorgehen kann. Nach meinem Rechtsverständnis müsste das gehen. Weiß da jemand etwas Näheres?
Gruß
Ulli
Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Verfasst: So 17. Mai 2026, 12:42
von Gerald
Nachdem die amtliche Prüfnummer ja per Bescheid vergeben wird, müsste man diesen im Rahmen des normalen Verwaltungsverfahrens schon beeinspruchen können. Ob sich dadurch etwas ändern wird, ist eine andere Frage.
Aber noch zum genannten Wein: fehlerhaft wird er wohl nicht sein, sonst hätte das ja Suckling, Falstaff & Co schon auffallen müssen (nehme ich einmal an). Wird also wohl eher um "nicht typisch" gegangen sein, wage ich zu spekulieren. Und damit wäre das das gleiche Thema wie die nicht zulässigen Rebsorten für eine DAC-Verordnung. Also dass die amtlichen Verkoster den Wein - durch die bezeichnungsrechtlichen Konsequenzen - dem Konsumenten als "nicht hochwertig" präsentieren, auch wenn die Mehrheit der ambitionierten Weintrinker das anders sieht. Das passt meiner Ansicht nach nicht in eine Marktwirtschaft und schadet damit der Weinwirtschaft, die es heutzutage ohnehin aus verschiedenen Gründen (Konsumrückgang, Klimawandel etc.) nicht so leicht hat.
Wenn nur ein Aufkleber der Art "sortentypischer Wein" verweigert würde, wäre das sicherlich OK. Aber durch das Verbot der Angabe der näheren Herkunft wird eben niedrige Qualität suggeriert, und das gibt meiner Ansicht nach hier keinen Sinn.
Grüße
Gerald
Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Verfasst: So 17. Mai 2026, 17:11
von EThC
Gerald hat geschrieben: ↑So 17. Mai 2026, 12:42
Wenn nur ein Aufkleber der Art "sortentypischer Wein" verweigert würde, wäre das sicherlich OK. Aber durch das Verbot der Angabe der näheren Herkunft wird eben niedrige Qualität suggeriert, und das gibt meiner Ansicht nach hier keinen Sinn.
...dieser "Aufkleber" ist ja eigentlich das "DAC", mit dem gegenüber dem Verbraucher eine gewisse Typizität "gewährleistet werden soll. Das ist ja grundsätzlich i.O. und da kann man dann alles mögliche als Typizitätsmerkmal definieren bzw. es wird ja so gehandhabt, auch wenn die Grenzen zwischen typisch und untypisch in vielen Fällen auf der Basis der offiziellen Definitionen teils höchst subjektiv sind. Solcher Art von "Geschmackspolizei" stehe ich grundsätzlich ablehnend gegenüber, bei der "Marke" DAC xxx wär's für mich aber akzeptabel, wenn man dafür bei den Nicht-DAC-Weinen nicht die gleichen oder ähnlichen, subjektiven Merkmale einfordert, sondern sich auf wirkliche Fehler beschränkt und den Winzern die Möglichkeit zur Angabe der Herkunft läßt, muß ja dann nicht typisch sein. Das Ganze ist aus meiner Sicht maßlos überreguliert...