Weingesetz in Österreich in der Kritik

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
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EThC
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von EThC »

...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden. Auch wenn dem Winzer die Details mitgeteilt würden, erwarte ich nicht unbedingt, daß diese in den Presseberichten auch für die nerdigsten Nerds aufgefächert werden. Ob das im Einzelfall zu wirtschaftlichen Schäden führt oder nicht, ist reine Spekulation, auch wenn ich schon Aussagen auf Weingütern gehört habe, die aus dem Qualitätsweinbereich komplett ausgestiegen sind und daraus resultierende Einbußen verneinten (z.B. Judith Beck, Garlider), das hängt sicher stark von den Vertriebswegen / Importeuren etc. ab.
Und darauf zu verweisen, daß man in vielen Fällen die Herkunft ja übers Zwischennetz recherchieren könne, also nur "hintenrum" die Wahrheit kundtun darf, das ist zwar richtig, der Weg ist aber so doof wie zweitklassig und stellt von administrativer Seite aus meiner Sicht eine Diskriminierung dar, kein Wunder, daß die Betroffenen sich das nicht gefallen lassen wollen.
Viele Grüße
Erich

Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.

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UlliB
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von UlliB »

Hier werden jetzt zwei Themen miteinander vermengt. Gerald zielt auf die Regelung ab, dass bestimmte Herkunftsbezeichnungen nur solchen Weinen vorbehalten sind, die aus Rebsorten erzeugt werden, die für das jeweilige Gebiet per Verordnung als "typisch" angesehen werden. Im Fall des Velich / Moric - Weins wäre der aber von der verwendeten Rebsorte und Herkunft durchaus DAC-fähig, ist aber von der Kostkommission abgelehnt worden. Das eine hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun.
EThC hat geschrieben: So 17. Mai 2026, 09:07 ...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden.
Wenn das so wäre, wundert mich das sehr. Der Bescheid hat ja eine unmittelbare Rechtsfolge, nämlich die, dass die Herkunft auf dem Etikett nicht genannt werden darf - und damit möglicherweise auch wirtschaftliche Auswirkungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit einem einzigen Wort erfolgen kann.

Was bei mir übrigens die Frage erzeugt, ob man gegen den Bescheid der Kostkommission juristisch vorgehen kann. Nach meinem Rechtsverständnis müsste das gehen. Weiß da jemand etwas Näheres?

Gruß
Ulli
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