Der Kauf ist offiziell:
http://www.1855.com/fr/news/news-1855/0 ... eauonline/
Das mit dem Verlustvortrag möchte ich mal kurz aufklären.
Jedenfalls nach deutschem Steuerrecht geht dieser außer in ganz wenigen Ausnahmefällen bei einem Wechsel der Anteilsmehrheit verloren (vielleicht ist das nach französischem Steuerrecht anders). Verlustvorträge haben übrigens auch nichts mit Schulden zu tun, sondern mit Verlusten. Sie entstehen, wenn eine Gesellschaft in einem Geschäftsjahr Verlust gemacht hat.
Wenn also der mit viel Verlusten den mit Gewinnen kauft, dann bringt das keine zusätzlichen Verlustvorträge. Steuerlich vorteilhaft können die Verlustvorträge des Käufers aber dann sein, wenn einfach ein gewinnträchtiges Geschäft des Gekauften zunehmend auf den Käufer mit seinen Verlustvorträgen überführt wird.
In diesem konkreten Fall hat 1855.com im November 2010 eine
Kapitalerhöhung um EUR 7 Mio. durchgeführt und wahrscheinlich mit diesem Geld den Kaufpreis bezahlt.