Birte hat geschrieben:GG steht nicht vorne drauf. Allerdings möchte ich jetzt noch herrausfinden, ob es aus dieser Lage wirklich einen Riesling GG gibt oder ob woanders auch Missverständnisse vorliegen.
Wie gesagt - wenn GG nicht drauf steht, dann ist es auch kein GG.
Das Missverständnis, das möglicherweise auch bei den Knallschoten von wein-plus vorliegt, ist die Annahme, dass ein QbA trocken aus einer 1. Lage immer ein GG ist. Der VDP
möchte das zwar, hat es aber durch das Zulassen von Zweitweinen schon mal selber torpediert. Im Übrigen bleibt es dem Winzer überlassen, ob er aus einer 1. (nunmehr "Großen") Lage ein GG macht - oder eben nicht.
Da es sich bei Deinem Wein um kein GG handelt, weil eben nicht GG draufsteht, verbleiben immer noch zwei Möglichkeiten:
- es handelt sich um einen
Zweitwein, d.h. es gibt aus der selben Lage und dem gleichen Jahr und der selben Rebsorte auch ein GG;
- es gibt aus dem gleichen Jahr und der selben Rebsorte kein GG, dann ist es der trockene Erstwein (einen Zweitwein gibt es dann nicht).
Immer angenommen, der Winzer hält sich an die VDP-Regeln. Das tut er aber ganz offensichtlich nicht - zumindest nicht vollständig, denn die Verwendung des 1.Lage-Logos für einen trockenen QbA, der nicht GG ist, ist nach diesen Regeln nicht erlaubt.
Schlussendlich kann dieses Chaos nur der Erzeuger selber auflösen.
Gruß
Ulli