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2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

Berichte von Verkostungen mit Weinen aus mehreren Ländern/Regionen (sonst bitte im Länderforum einstellen)
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Dilbert

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 12:17

Hallo Karsten,

da hier noch keiner auf Deine Eingangsfrage im ES-Vergleich geantwortet hat:

Die Halgans ist der frühere Halenberg Spätlese trocken, der nach den VDP-Bestimmungen jetzt nicht mehr so genannt werden darf.
Analog dazu ist der Frühtau die ehemalige Spätlese trocken aus dem Frühlingsplätzchen.

Es dürfte sich also nicht um eine Lagencuvée handeln!

Gruß,
Jochen
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amateur des vins

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 13:04

Dilbert hat geschrieben:Die Halgans ist der frühere Halenberg Spätlese trocken, der nach den VDP-Bestimmungen jetzt nicht mehr so genannt werden darf.
Analog dazu ist der Frühtau die ehemalige Spätlese trocken aus dem Frühlingsplätzchen.

Es dürfte sich also nicht um eine Lagencuvée handeln!
Danke, Jochen! So hatte ich es auch ursprünglich im Kopf. Keine Ahnung, wie ich hier auf Lagencuvée kam... :?

Somit ist hier der Grund für das fehlende "1G" offenbar der VDP-Lagenverbrauch. Oder...?

Übrigens habe ich wegen des "1G" bei Wittmanns Niersteiner und Westhofener noch einmal genau geguckt: Die firmimeren nicht als VDP.ERSTE LAGE®, sondern als VDP.AUS ERSTEN LAGEN®. Über diese begriffliche Feinheit wird dort die Lagencuvée codiert. Übrigens dürfen letztere, wenn ich dieses Wirrwarr richtig verstanden habe, sehr wohl auch aus VDP.GROßEN LAGEN® stammen, sofern diese zum Ort gehören. Es wäre also möglich, deklassifiziertes "großes" Lesegut in den Zweitweinen zu verwenden - so wie es das Vorbild seit Ewigkeiten vorlebt. Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

...und damit zurück zum Halgans:
Wenn er denn komplett aus der Lage Halenberg stammt, und schon nicht in das GG einfließt (was für sich schon zweifelhaft gemäß VDP-Statuten scheint) - warum firmiert er dann nicht als 1G? Ist das so ein Ding "Rheinhessen vs. Nahe"?

Ich versuch's ja immer mal wieder, aber ob ich da jemals durchblicken werde... :?
Aber macht ja nix: ist von $WINZER, kostet $PREIS und hat $QUALITÄT, das muß reichen. :mrgreen:
Besten Gruß, Karsten
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UlliB

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 13:51

Ich versuch's mal:

amateur des vins hat geschrieben:...und damit zurück zum Halgans:
Wenn er denn komplett aus der Lage Halenberg stammt, und schon nicht in das GG einfließt (was für sich schon zweifelhaft gemäß VDP-Statuten scheint) [...]

Nein, niemand zwingt einen VDP-Winzer, aus einer Großen Lage ein GG zu machen. Die Trauben aus diesen Lagen können auch in den Orts- oder Gutwein einfließen (oder eben auch in einen Wein mit Phantasienamen wie "Halgans") - und das wird ganz regelmäßig auch so passieren, wenn man sich das Lagenportfolio der VDP-Winzer einerseits und das produzierte Volumen an GGs andererseits anschaut. Sehr viele Trauben aus GG-Lagen enden in Weinen ohne eine (weinrechtliche) Lagenbezeichnung.
- warum firmiert er dann nicht als 1G? Ist das so ein Ding "Rheinhessen vs. Nahe"?

Ob an der Nahe die theoretische Möglichkeit bestünde, den Halgans als VDP.AUS ERSTEN LAGEN® zu kennzeichnen, weiß ich nicht - das hängt von den Statuten des regionalen VDP-Verbands ab, und die können sich unterscheiden. Da müsste man tiefer graben. Aber wozu? Es ist beim VDP mittlerweile doch eh völlig egal, was auf der Flasche draufsteht... wer wissen will, was tatsächlich drin ist, muss den Winzer fragen (und ihm die Antwort dann glauben) :twisted:

Gruß
Ulli
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EThC

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 13:57

amateur des vins hat geschrieben:...und damit zurück zum Halgans:
Wenn er denn komplett aus der Lage Halenberg stammt, und schon nicht in das GG einfließt (was für sich schon zweifelhaft gemäß VDP-Statuten scheint) - warum firmiert er dann nicht als 1G? Ist das so ein Ding "Rheinhessen vs. Nahe"?
...nein, das ist tatsächlich Lagenverbrauch, denn in der Lage Halenberg ist kein separater Bereich vom VDP als EL klassifiziert, d.h. wenn man ein GG aus der GL Halenberg macht, bleibt für ein 1G nix mehr übrig. Es gibt auch andere Beispiele, wo innerhalb einer Lage GL und EL mit namentlichen Unterschieden definiert wurden, dann ist ein GG und ein 1G aus der gleichen Einzellage möglich.
amateur des vins hat geschrieben:Die firmimeren nicht als VDP.ERSTE LAGE®, sondern als VDP.AUS ERSTEN LAGEN®. Über diese begriffliche Feinheit wird dort die Lagencuvée codiert.
...nicht ganz, aber auch! In Rheinhessen gibt es diesen Sonderweg, nachdem es dort lange Zeit ja nur Ortsweine und dann gleich die "großen Sachen" gab. In Rheinhessen ist es unerheblich, ob so ein 1G nur aus einer oder aus mehreren Einzellage(n) stammt, es müssen m.W. aber Einzellagen aus dem gleichen Ort sein und die Trauben müssen auch aus EL-klassifizierten Parzellen stammen, eine Nennung des konkreten Lagennamens gibt's in RH für ein 1G auch bei "Reinlagigkeit" nicht.
Z.B. im Morstein (gesamt 180 ha) gibt's einen relativ kleinen Bereich, der als GL klassifiziert ist (23 ha), dann noch 48 ha für "Westhofen - Aus Ersten Lagen", der Rest ist unklassifiziert, aus dem können dann maximal Ortsweine kommen...
Viele Grüße
Erich

Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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Dilbert

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 14:32

amateur des vins hat geschrieben:
Dilbert hat geschrieben:...und damit zurück zum Halgans:
Wenn er denn komplett aus der Lage Halenberg stammt, und schon nicht in das GG einfließt (was für sich schon zweifelhaft gemäß VDP-Statuten scheint) - warum firmiert er dann nicht als 1G?


Hi Karsten,

wenn ich mich an frühere Gespräche mit Werner Schönleber erinnere, dann sind die Rieslinge des Weinguts fast ausschließlich aus den beiden als GG eingestuften Lagen Frühlingsplätzchen und Halenberg. Auch der Auf der Lay ist meines Wissens nur eine separate Unterlagenbezeichnung in einer der beiden Lagen (beim Niederberg bin ich mir nicht ganz sicher, das ist auch der einzige Wein bei ES, der als Erste Lage ausgewiesen ist). D.h. sowohl Gutsriesling, Mineral, Frühtau, Halgans und auch die beiden GG stammen eigentlich nominell aus den beiden GG-Lagen.

Auch ist es wohl so, dass im Laufe der Jahre die Lagen erweitert wurden und heute sowohl das Frühlingsplätzchen als auch der Halenberg über weitaus mehr Rebanlagen verfügen. Die eigentliche Reputation der Lagen kommt aber aus dem "Kerngebiet". Das legt zumindest n(N)ahe, dass z.B. die beiden GG primär aus diesen stammen.
Dass der Halgans keinen Hinweis zur Ersten Lage trägt erwächst wohl relativ simpel aus der Tatsache, dass es sich eigentlich um einen Wein aus einer Großen Lage handelt und auch der Wein selbst keine Lagenbezeichnung ausweist. Auf der restsüßen Spätlese aus dem Halenberg (also das Pendant zur ehemaligen Halenberg Spätlese trocken bzw. Halgans) gibt es den Hinweis zur Großen Lage.

So zumindest mein Wissensstand!! :o :roll: :lol:

Gruß,
Jochen
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amateur des vins

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 15:02

UlliB hat geschrieben:niemand zwingt einen VDP-Winzer, aus einer Großen Lage ein GG zu machen.
Das ist ja auch das einzig sinnvolle.

Aber hieß es nicht mal sinngemäß:
"Der einzige Wein aus einer großen Lage ist das GG."?
Besten Gruß, Karsten
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UlliB

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 15:18

amateur des vins hat geschrieben:Aber hieß es nicht mal sinngemäß:
"Der einzige Wein aus einer großen Lage ist das GG."?

Nein, so hieß das nie. Original VDP-Sprech: "Der trockene Wein aus der Großen Lage ist das GG". Die Einschränkung auf trocken ist nötig, weil zusätzlich zum GG noch eine beliebige Anzahl an restsüßen Weinen aus gleicher Lage erzeugt werden darf, mit Lagenangabe und ohne Lagenverbrauch.

Gemeint ist aber tatsächlich: "Der trockene Wein mit Lagenangabe aus der Großen Lage ist das GG". Anders wäre das auch nie aufgegangen. Schaut man sich einige Betriebe an der Mittelhaardt an, haben die in ihrem Portfolio fast nur VDP.Große Lagen. Aber auch die machen Orts- und Gutsweine, und zwar volumenmäßig mehr als GGs. Und das dann eben mit Trauben aus VDP.Großen Lagen. Sie binden das ihren Kunden nur nicht auf die Nase :lol:

Gruß
Ulli
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amateur des vins

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 15:40

UlliB hat geschrieben:
amateur des vins hat geschrieben:Aber hieß es nicht mal sinngemäß:
"Der einzige Wein aus einer großen Lage ist das GG."?

Nein, so hieß das nie. Original VDP-Sprech: "Der trockene Wein aus der Großen Lage ist das GG". Die Einschränkung auf trocken ist nötig, weil zusätzlich zum GG noch eine beliebige Anzahl an restsüßen Weinen aus gleicher Lage erzeugt werden darf, mit Lagenangabe und ohne Lagenverbrauch.
Ja mei, trocken halt - geht doch aus dem Kontext hervor. :P
Aber im ernst: Es gibt dieser Formulierung zufolge also eigentlich höchstens einen trockenen Wein, und der ist das GG. Insbesondere gibt es kein 1G aus dieser Lage, weder zusätzlich noch exklusiv. Eigentlich.
UlliB hat geschrieben:Gemeint ist aber tatsäschlich: "Der trockene Wein mit Lagenangabe aus der Großen Lage ist das GG". Anders wäre das auch nie aufgegangen. Schaut man sich einige Betriebe an der Mittelhaardt an, haben die in ihrem Portfolio fast nur VDP.Große Lagen. Aber auch die machen Orts- und Gutsweine, und zwar volumenmäßig mehr als GGs. Und das dann eben mit Trauben aus VDP.Großen Lagen. Sie binden das ihren Kunden nur nicht auf die Nase :lol:
Das würde natürlich passen: ein Phantasiename à la "Halgans", um die Einschränkungen des eigenen Vereins zu umgehen.
Besten Gruß, Karsten
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UlliB

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 15:53

amateur des vins hat geschrieben:Das würde natürlich passen: ein Phantasiename à la "Halgans", um die Einschränkungen des eigenen Vereins zu umgehen.

Viel üblicher ist heute das Parzellieren einer weinrechtlichen Lage, und man weist dann nur einigen Parzellen die "GG-Satisfaktionsfähigkeit" zu, der Rest ist dann Erste Lage. So machen es zumindest die VDP-Regionalverbände Franken, Pfalz, Baden und Rheingau (bei anderen weiß ich das gerade nicht).

Es gibt auch noch genialere Lösungen, eine hatten wir neulich im Franken-Thread diskutiert: die Bezeichnung für GGs aus dem Escherndorfer Lump ist "Am Lumpen 1655" - das ist aber überhaupt keine Lage, sondern ein eingetragenes Warenzeichen. Der Escherndorfer Lump ist eine VDP.Erste Lage, die darin ausgewiesenen Parzellen für das GG machen aber 75% der Gesamtlage aus. Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Winzer aus ein und der selben (GG-fähigen) Sublage entweder ein GG (mit Warenzeichen) oder ein 1G (mit Lagennamen) oder bei Bedarf auch beides machen kann - und das geschieht ganz offensichtlich auch genau so.

Gruß
Ulli
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Bernd Schulz

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Re: 2019 GG vs. 1G - eine Auswahl

BeitragMo 21. Jun 2021, 22:47

Die hier immer mal wieder aufkommenden Wortwechsel über GG, 1G, Große Lagen, Erste Lagen, Parzellierungsmodelle, Lumpen und am Lumpen, Halgänse oder Tauschwäne etc. usf. lese ich inzwischen (da ich es aufgegeben habe, den ganzen Wust mit all seinen Ausnahmen und Umgehungswegen wirklich durchschauen zu wollen) mit einer ignoranten Amüsiertheit. Und auch mit gewissen Bedenken hinsichtlich des Geisteszustands derjenigen VDP-Funktionäre, die diesen ungeheuren Quatsch ausgeheckt haben.

Früher hieß es immer, das deutsche Prädikatssystem sei (vor allem für Ausländer) zu kompliziert und zu irreführend.....klar, beim VDP geht es mittlerweile - dem "Lagenverbrauch" sei Dank! - bezeichnungstechnisch vieeeeeel übersichtlicher zu als vor 20 Jahren :mrgreen: :twisted: :mrgreen: ....

Ebenso herzliche wie dezent offtopische Grüße sendet

Bernd
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