Sa 8. Dez 2018, 15:30
Sa 8. Dez 2018, 16:21
amateur des vins hat geschrieben:Für mich selber sind Bezeichnungen eher keine Aufreger. An der Relevanz der in ihnen transportierten Information läßt sich nämlich durchaus zweifeln. Ich bin seit einiger Zeit der Meinung, daß der Versuch der Systematisierung ziemlich müßig ist und ich für mich nicht so arg viel daraus ableiten kann: Letztlich bewerte ich doch Winzer und Wein, ungeachtet der Bezeichnung, die höchstens ein erster Hinweis sein kann.
Ich möchte aber doch daran erinnern, daß die Prämisse für den VDP-Ansatz ja gerade war, daß der Zuckergehalt keine große Aussagekraft bezüglich der Qualität des Endproduktes hat. Und ich denke, so weit hergeholt ist diese Prämisse nicht, besonders für "durchgegorene" Weine; für restsüße, bei denen der Zucker per definitionem eine signifikante Rolle spielt, vielleicht schon eher. Unter diesem Aspekt läßt sich sogar verstehen, warum es "parallele" Bezeichnungen gibt.
Sa 8. Dez 2018, 18:04
UlliB hat geschrieben:Erich, danke für das Update. Vor drei Jahren gab es "Gutswein Spätlese trocken" und "Gutswein Kabinett trocken" nur als Ausnahmeregelung und auf Antrag, ansonsten galt das generelle Prädikatsverbot. Wenn diese beiden Bezeichnungen beim VDP nunmehr immer zulässig sind, ist das gefühlt so etwa die zwanzigste Änderung der Regularien seit ihrer Einführung.
Sa 8. Dez 2018, 18:28
Natürlich hatte ich auch das Burgund im Kopf, in dem ich ja auch ein bißchen herumtrinke. Und offensichtlich ist die (trockene) "Primärklassifikation" des VDP eine unmittelbare Adaption des Burgundischen Systems. Wie sehr, zeigt nicht zuletzt die Einführung der VDP.ErstenLage, mit der zumindest formal 1:1-Äquivalenz hergestellt wurde.UlliB hat geschrieben:Was nun die VDP-Klassifikation betrifft - die soll nach dem Anspruch des VDP genau das sein, was der Name verspricht, nämlich eine Klassifikation. Der Anspruch ist hier ganz klar formuliert: Ein GG soll besser sein als ein VDP.Erste Lage - Wein, dieser wiederum besser als ein Ortswein, und der besser als der Gutswein.
...was im übrigen die Vermutung nährt, daß "Terroir" doch nicht die überragende Bedeutung besitzt, z.B. ggü. der des Winzers, bzw. diesen (kontraintuitiv) einschließt.UlliB hat geschrieben:Das kann innerhalb des Sortiments eines Erzeugers auch so funktionieren (und funktioniert erfahrungsgemäß so auch tatsächlich häufig). Im Quervergleich wird daraus aber kein Schuh mehr - der Ortswein eines absoluten Spitzenerzeugers kann besser sein als das GG vom mittelmäßigen Nachbarn. Das ist ein grundsätzliches Problem jeder Güteklassifikation und betrifft z.B. das Burgund in gleicher Weise.
Nun ja, im Burgund gibt es ja auch keine Süßtradition. Kein Wunder, daß die VDP-Klassifikation komplexer sein muß, als es die Burgundische ist. Von der geografischen Audehnung ganz zu schweigen.UlliB hat geschrieben:Aber darum geht es mir gar nicht: im Zusammenhang mit der VDP-Klassifikation hat man ein hochkompliziertes, konfuses und in sich widersprüchliches Bezeichnungssystem etabliert. Und das unterscheidet das VDP-System dann doch von der Herkunftsbezeichnung im Burgund. Die ist nämlich einfach und glasklar - auch wenn sie über Qualität nur sehr begrenzt etwas sagt.
Sa 8. Dez 2018, 19:04
amateur des vins hat geschrieben:
"Inhärent widersprüchlich" ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Könntest Du bitte nochmal zusammenfassen, was Du meinst, bzw. darauf verlinken (vermutlich steht das hier schon irgendwo)?
Sa 8. Dez 2018, 20:11
Sorry, ich wollte nicht vorsätzlich falsch zitieren. Nach meinem Sprachverständnis bezeichnet beides dasselbe. Wie unterscheidet sich beides für Dich?UlliB hat geschrieben:Ich habe nicht von "inhärent widersprüchlich" geredet, sondern von "in sich widersprüchlich".
Da hast Du natürlich recht. Das Schlüsselwort hier ist "weinrechtlich". Was nützt das dem Konsumenten? Nicht so arg viel, möchte ich meinen:UlliB hat geschrieben:amateur des vins hat geschrieben:Im Burgund hat eine weinrechtliche Lage als Ganzes den gleichen Klassifizierungsstatus - Corton ist als Ganzes ein grand cru, Vosne-Romanée Malconsorts als Ganzes ein premier cru. Wenn ein Winzer möchte, kann er eine im Kataster verzeichnete Teillage zusätzlich auf dem Etikett angeben (z.B. Corton-Vergennes), das ändert aber an der Klassifizierung nichts.
Do 5. Mär 2020, 14:31
Do 5. Mär 2020, 17:48
Didier hat geschrieben:Und ich bin ziemlich verwirrt.
Didier hat geschrieben:Warum soll ich mir GG oder erste Lagen oder was auch immer kaufen, wenn ich für das Geld schöne Spätlesen, Auslesen haben kann?
Didier hat geschrieben:Dann frage ich mich, was soll ich möglicherweise aufgezuckerte GG etc. kaufen, wenn ich auch aus einem schön gemachten QbA feine Aromen rauszuzeln kann?
Didier hat geschrieben:Prädikate sind für mich ebenfalls eine sehr gute Orientierung.
Didier hat geschrieben:Nix ewig den Riecher ins Glas halten und vor lauter analysieren das Gesamtkunstwerk Genuss aus den Augen verlieren.
Didier hat geschrieben:Und was ist mit Rotweinen? Da ist mir der VDP ein Buch mit sieben Siegeln.
Do 5. Mär 2020, 19:55
EThC hat geschrieben:GG's sind in der Regel nicht aufgezuckert. Weine aus Großen und Ersten Lagen müssen qualitativ mindestens Spätlese-Qualität haben, demnach ist eine Aufzuckerung nicht zulässig (es sei denn, es werden wetterbedingte Ausnahmeregelungen getroffen, aber zur Zeit wird eher aufgesäuert als aufgezuckert und das generell).
Do 5. Mär 2020, 21:51
Gaston hat geschrieben:Da bin ich mir aber nicht so sicher. Weinrechtlich gesehen ist ein GG ein Qualitätswein, und dürfte demnach chaptalisiert werden. Und angeblich soll das auch praktiziert werden...