Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Verfasst: Mi 5. Dez 2018, 17:24
Heute gibt es für mich einen einigermaßen amüsanten Anlass, diesen Thread mal wieder aus der Tiefe hervorzuholen.
Ich hatte aus dem aktuellen Weihnachtsangebot bei Schloss Lieser einige Weine bestellt, die wie üblich auch sehr schnell geliefert wurden. Beim Wegräumen der Weine stutzte ich dann doch - da ist unter anderem eine "Helden Spätlese trocken" dabei (bei der Bestellung war ich über die Bezeichnung noch nicht gestolpert). Wie jetzt? Schloß Lieser ist doch im VDP: Verstoß gegen das Prädikatsverbot bei trockenem Wein? Und aus dem Helden gibt es doch auch ein GG - also Verstoß gegen das "Einweingebot" bei trockenen Weinen? VDP-Doppelfoul durch Schloss Lieser??
Ich wollte die Sache schon auf sich beruhen lassen; Verstöße gegen das VDP-Regelwerk sind bei VDP-Winzern durchaus nicht selten. Aber im letzten Moment fällt mein Blick noch auf die Kapsel, und da steht klar und deutlich: VDP.Gutswein. Und da wird mir langsam klar, um was es sich hier eigentlich handelt: das ist ein Wein der Sonderkategorie "Gutswein Spätlese trocken", die in einigen VDP-Regionalverbänden auf Antrag genehmigt wird, und die zusammen mit dem "Gutswein Kabinett trocken" aus der früher mal dreistufigen und jetzt offiziell vierstufigen VDP-Klassifikationspyramide tatsächlich ein sechsstufiges Gebilde macht, wobei die Bezeichnung "Pyramide" nicht zutrifft, da das Qualitätsverhältnis der unteren vier Stufen untereinander völlig unklar ist... Und "Helden" ist hier gar kein Lagenname, sondern nur eine Phantasiebezeichnung, denn die bekannte Lage in Lieser heißt ja tatsächlich Niederberg-Helden.
Also: kein Regelverstoß, alles entspricht dem Wortlaut der VDP-Regularien. Die Frage, ob die Bezeichnung auch dem Geist dieser Regularien entspricht, ist müßig - denn im VDP kann (oder mag) sich eh keiner mehr daran erinnern, was man mit der Klassifikation ursprünglich mal erreichen wollte, und so kann und darf mittlerweile jeder VDP-Winzer auf seine Flaschen kleistern, was er mag, sofern es wenigstens (in etwa) den Regeln entspricht.
Im Ergebnis war das jetzt eine kleine, amüsante Denksportaufgabe für Kenner der VDP-Klassifikation und ein Musterbeispiel dafür, wie VDP-Winzer kreativ mit den Regeln ihres Verbandes umgehen. Respekt, Herr Haag, Sie machen nicht nur gute Weine...
Gruß
Ulli
Ich hatte aus dem aktuellen Weihnachtsangebot bei Schloss Lieser einige Weine bestellt, die wie üblich auch sehr schnell geliefert wurden. Beim Wegräumen der Weine stutzte ich dann doch - da ist unter anderem eine "Helden Spätlese trocken" dabei (bei der Bestellung war ich über die Bezeichnung noch nicht gestolpert). Wie jetzt? Schloß Lieser ist doch im VDP: Verstoß gegen das Prädikatsverbot bei trockenem Wein? Und aus dem Helden gibt es doch auch ein GG - also Verstoß gegen das "Einweingebot" bei trockenen Weinen? VDP-Doppelfoul durch Schloss Lieser??
Ich wollte die Sache schon auf sich beruhen lassen; Verstöße gegen das VDP-Regelwerk sind bei VDP-Winzern durchaus nicht selten. Aber im letzten Moment fällt mein Blick noch auf die Kapsel, und da steht klar und deutlich: VDP.Gutswein. Und da wird mir langsam klar, um was es sich hier eigentlich handelt: das ist ein Wein der Sonderkategorie "Gutswein Spätlese trocken", die in einigen VDP-Regionalverbänden auf Antrag genehmigt wird, und die zusammen mit dem "Gutswein Kabinett trocken" aus der früher mal dreistufigen und jetzt offiziell vierstufigen VDP-Klassifikationspyramide tatsächlich ein sechsstufiges Gebilde macht, wobei die Bezeichnung "Pyramide" nicht zutrifft, da das Qualitätsverhältnis der unteren vier Stufen untereinander völlig unklar ist... Und "Helden" ist hier gar kein Lagenname, sondern nur eine Phantasiebezeichnung, denn die bekannte Lage in Lieser heißt ja tatsächlich Niederberg-Helden.
Also: kein Regelverstoß, alles entspricht dem Wortlaut der VDP-Regularien. Die Frage, ob die Bezeichnung auch dem Geist dieser Regularien entspricht, ist müßig - denn im VDP kann (oder mag) sich eh keiner mehr daran erinnern, was man mit der Klassifikation ursprünglich mal erreichen wollte, und so kann und darf mittlerweile jeder VDP-Winzer auf seine Flaschen kleistern, was er mag, sofern es wenigstens (in etwa) den Regeln entspricht.
Im Ergebnis war das jetzt eine kleine, amüsante Denksportaufgabe für Kenner der VDP-Klassifikation und ein Musterbeispiel dafür, wie VDP-Winzer kreativ mit den Regeln ihres Verbandes umgehen. Respekt, Herr Haag, Sie machen nicht nur gute Weine...
Gruß
Ulli