Di 18. Jul 2023, 20:28
...und die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden...
Di 18. Jul 2023, 22:05
Di 18. Jul 2023, 23:10
Mi 19. Jul 2023, 07:22
...eben! Genau das ist auch meine Frage! Bei den meisten Lebensmitteln erfolgt die Herstellung an einem Tag, das ist dann trivial. Z.B. beim Sekt kann sich das über Jahre erstrecken und wenn er gefüllt bzw. dégorgiert ist, ist er nicht zwangsläufig auch fertig und vermarktungsfähig. Deshalb frage ich mich schon, wie das Herstelldatum in der Verordnung definiert ist.Udo2009 hat geschrieben:Na ja.... was ist Herstellungsdatum? Das Datum, wenn die Trauben gepresst und der Most ins Fass kommt oder das Datum, an dem der Wein aus dem Fass in die Flaschen gefüllt wird?
Mi 19. Jul 2023, 08:48
Mi 19. Jul 2023, 13:00
Rieslingfan hat geschrieben:Habe ich und somit sind nach meinem Verständnis sämtliche vor dem 8. Dezember 2023 vermarkteten Weine, sowie die davor hergestellten und z. B. erst 2024 vermarkteten Weine von der Neuregelung nicht betroffen.
Was ist daran für dich bzgl. des Herstellungsdatums unklar?
Mi 19. Jul 2023, 13:07
jxs hat geschrieben:Ohne es zu wissen, aber das naheliegendste wäre für mich das Abfülldatum in die Verkaufsverpackung.
Mi 19. Jul 2023, 13:10
Mi 19. Jul 2023, 13:34
Kle hat geschrieben:jxs hat geschrieben:Ohne es zu wissen, aber das naheliegendste wäre für mich das Abfülldatum in die Verkaufsverpackung.
so würde ich auch denken, es ließe sich an den Etiketten festmachen, auf denen ja die Deklarationen stehen sollen: Ab dem Stichtag dürfen die weniger informativen nicht mehr verwendet werden.
(Hergestelltes=Inhalt+Darreichungsform)
Derzeit (Stand: Juni 2023) verhandeln die europäischen Weinverbände aber noch mit den Verantwortlichen der EU, um alle Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert, aber noch nicht etikettiert wurden, von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen. Sollten die EU-Verantwortlichen einlenken, wäre fast der gesamte Jahrgang 2023 (noch) nicht davon betroffen.
In Kürze wird das Europäische Parlament die Übergangsfrist für die Nährwertkennzeichnung und die Zutatenliste bei Wein neu festlegen. Der Stichtag 8. Dezember bleibt, allerdings sind demnach alle Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Damit wird die bisherige Regelung („… die vor dem 8. 12. 2023 produziert und etikettiert werden“) ersetzt.
Ein Großteil der Weine aus der Ernte 2023 sollte somit nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.
Mi 19. Jul 2023, 15:44
...wenn die Verordnung erst mal im Klartext öffentlich verfügbar ist, sollte das im besten Fall im "Artikel x - Begriffsbestimmungen" genau und transparent definiert sein. Oder eben auch nicht...UlliB hat geschrieben:Wenn man wissen möchte, ob das so tatsächlich stimmt, müsste man sich durch Dutzende von EU-Verordnungen durcharbeiten.