Mi 4. Mär 2020, 16:02
Mi 4. Mär 2020, 18:01
WeinJoe hat geschrieben:Für mich ist das ein Rückzug auf die nächst untere Qualitätsstufe und somit ein Imageverlust für den Winzer.
Mi 4. Mär 2020, 18:04
Mi 4. Mär 2020, 19:23
Mi 4. Mär 2020, 20:57
WeinJoe hat geschrieben:
Seh ich das Richtig? und was halten die Fachleute davon.
Mi 4. Mär 2020, 21:06
Licht? Scheffel?Herr S. hat geschrieben:Bin zwar alles andere als ein Fachmann, nur Nerd , habe aber trotzdem mal meinen Senf dazugegeben
Mi 4. Mär 2020, 21:30
WeinJoe hat geschrieben:Meine Überlegung ging eigentlich in die Richtung, daß kleinere Winzer die nur regional einen Namen haben und finanziell eher am Limit sind, diesen Sprung auf Landwein eher aus Kostengründen machen.
Mi 4. Mär 2020, 23:09
Do 5. Mär 2020, 08:32
Do 5. Mär 2020, 19:48
EThC hat geschrieben:...vielen Dank für die Kostenrecherche!
Ich hab' noch was bei "wein.de" geklaut:
Zunächst findet ein Prüfen der sogenannten Vorbedingungen statt. Hierbei wird kontrolliert, ob der Wein aus organoleptischer Sicht für die angegebene Rebsorte, die Qualitätsstufe und die Herkunft typisch ist. Daneben werden auch Farbe und Klarheit des Weines überprüft. Sind diese Vorbedingungen erfüllt, findet ein Bewerten der Weine nach dem „5-Punkte-Schema“ statt. Beurteilt werden die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines.
Bewertet wird in 0,5er-Schritten, wobei die Punktzahl für jedes einzelne Kriterium mindestens 1,5 bzw. höchstens 5 Punkte betragen kann. Das Kriterium Harmonie, unter dem das Zusammenwirken von Geruch, Geschmack und sensorischen Vorbedingungen zu verstehen ist, darf hierbei maximal einen Punkt von den beiden anderen Kriterien abweichen. Ist der Wein fehlerhaft in Geruch und/oder Geschmack, erhält das entsprechende Kriterium 0 Punkte. In diesem Fall muss der beanstandete Fehler in der Bemerkungsspalte eingetragen werden. Eine Vergabe von 0 Punkten bedeutet, dass der entsprechende Prüfer den Wein ablehnt.
Jeder Prüfer addiert daraufhin die einzelnen Punkte zu einer Gesamtpunktzahl. Diese dividiert durch die Ziffer drei, ergibt die Qualitätszahl. Die für eine Vergabe der A. P. Nr. benötige Mindestqualitätszahl beträgt 1,5 Punkte.
Aus den Qualitätszahlen der einzelnen Verkoster ergibt sich, ob ein Wein die amtliche Prüfungsnummer erhält oder nicht.
Wird ein Wein abgelehnt, kann der Antragssteller zum einen Widerspruch einlegen. Zum anderen hat er die Möglichkeit der Wiederanstellung.
Laut einer Zusammenstellung des Statistischen Bundesamtes und des Deutschen Weinbauverbandes wurden im Jahr 2001 8506,562 hl Qualitätswein mit oder ohne Prädikat erzeugt. Dies entspricht bei einer Weinerzeugungsmenge von insgesamt 8890,926 hl einem Anteil von 95,7%.
Es ist also schon so, daß im Grunde alles Qw werden kann, was nicht von vornherein z.B. fehlerhaft ist. Und "untypisch" allein reicht schon aus, um durch die Prüfung zu fallen. Wer also gegen den Strom schwimmt, dem bleibt die AP-Nummer häufig (oder in der Regel?) verwehrt.