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Badische Weißweine

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Udo2009

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 08:43

Georg R. hat geschrieben:Es geht auch anders..
Greiner Gutedel Chasselas 2022 Landwein....


Hm... wenn ich hier richtig zwischen den Zeilen lese, dann scheinen immer mehr Winzer die Qualitätsweinschiene zu verlassen und auf Landwein zu setzen.

Ok. muss man nicht zur Prüfung für die A.P.Nr. einreichen, aber ist das Lebensmittelrecht soviel "einfacher" als das Weinrecht?

Oder habe ich einen völlig falschen Eindruck??
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UlliB

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 10:07

Udo2009 hat geschrieben:Hm... wenn ich hier richtig zwischen den Zeilen lese, dann scheinen immer mehr Winzer die Qualitätsweinschiene zu verlassen und auf Landwein zu setzen.
Ja, das ist so.
Ok. muss man nicht zur Prüfung für die A.P.Nr. einreichen, aber ist das Lebensmittelrecht soviel "einfacher" als das Weinrecht?

Oder habe ich einen völlig falschen Eindruck??

Auch für Landweine gilt das Weinrecht. Das einzige, was entfällt, ist die Qualitätsweinprüfung, und die Vorschriften für Mindestmostgewichte sind weiter gefasst. Die allgemeinen rechtlichen Vorschriften des Weingesetzes und der daraus abgleiteten Rechtsverordnungen gelten für Landweine in gleichem Maße. Das Lebensmittelrecht greift hier nicht mehr als für Qualitätsweine.

Gruß
Ulli
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EThC

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 10:12

Udo2009 hat geschrieben:Hm... wenn ich hier richtig zwischen den Zeilen lese, dann scheinen immer mehr Winzer die Qualitätsweinschiene zu verlassen und auf Landwein zu setzen.
...den Trend verspüre ich auch, in anderen Ländern (A, I...) jedoch mehr als in D. Ich habe den Eindruck, daß die Kriterien für die Qw-Prüfung (z.B. Klarheit, Typizität...) in manchen Regionen zunehmend strenger gesehen werden und somit viele Weine aus der Qw-Ebene herausfallen. Dazu kommt, daß es mehr und mehr Winzer gibt, die nicht den ausgetretenen Pfaden der Weinbereitung folgen wollen, die Experimentierfreude nimmt zu. Das führt dann auch dazu, daß mehr Weine durchs bestehende Raster fallen. Eine weitere Wahrnehmung ist die, daß die "Landwein"-Ebene von den Kunden zunehmend nicht mehr zwangsläufig als zweit- oder drittklassig wahrgenommen wird. Schon einige Winzer, die mittlerweile überhaupt keine Weine mehr zur Prüfung anstellen, haben mir übereinstimmend gesagt, daß sie deshalb keine Einbußen bei Absatz und Umsatz hinnehmen mußten. Dazu kommt, daß ein Inverkehrbringen als Landwein hinsichtlich der Formalitäten, des Ablaufs und der Kosten viel einfacher ist, deshalb wird -auch gemäß Winzeraussage- so mancher Wein, von dem's eh nicht viel gibt, ganz pragmatisch in dieser Schiene vermarktet, auch wenn er die Prüfung höchstwahrscheinlich bestehen würde.

Udo2009 hat geschrieben:Ok. muss man nicht zur Prüfung für die A.P.Nr. einreichen, aber ist das Lebensmittelrecht soviel "einfacher" als das Weinrecht?
...mit dem Landwein (oder "Wein", das ist rechtlich noch eine Stufe drunter) fällt man ja nicht aus dem Weinrecht heraus, auch da gibt's genügend Paragraphen dazu (v.a. §22 / §22a WeinG, weiters WeinV, LandweinVen der Länder etc.). Im Wesentlichen ist eine jährliche Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der regionsspezifischen Maßgaben zur Landweinbereitung erforderlich, aber keine Prüfung der einzelnen Weine vor dem Verkauf. So kann man z.B. den Wein einfach mit einem Etikett mit selbst ausgedachter Lot-Nr. versehen und muß nicht erst das Ergebnis der Qw-Prüfung (mit Zuweisung der entsprechenden AP-Nummer) abwarten, bevor man die Etiketten finalisieren und in Druck geben kann. So wurde es mir zumindest mal in A erläutert, ist vermutlich in D auch nicht viel anders.
Viele Grüße
Erich

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Udo2009

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 13:16

EThC hat geschrieben:...mit dem Landwein (oder "Wein", das ist rechtlich noch eine Stufe drunter) fällt man ja nicht aus dem Weinrecht heraus, auch da gibt's genügend Paragraphen dazu (v.a. §22 / §22a WeinG, weiters WeinV, LandweinVen der Länder etc.). ..


Es gibt in Meck-Pomm das Weingut Schloß Rattey, die machen Landwein nach der Mecklenburgischen Landweinverordnung... Es gibt da bei Youtube ein Video über das Weingut und an einer Stelle kommt der Lebensmittelkontrolleur vorbei, um den Most zu kontrollieren. Daher meine "Frage" wegen Lebensmittelrecht...
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UlliB

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 16:28

Udo2009 hat geschrieben:Es gibt in Meck-Pomm das Weingut Schloß Rattey, die machen Landwein nach der Mecklenburgischen Landweinverordnung... Es gibt da bei Youtube ein Video über das Weingut und an einer Stelle kommt der Lebensmittelkontrolleur vorbei, um den Most zu kontrollieren. Daher meine "Frage" wegen Lebensmittelrecht...

Danke für die Erklärung. Ich vermute, dass man in Meck-Pomm wegen der "immensen" Ausdehnung und Bedeutung des Weinbaus in dem Bundesland keine eigene Weinkontrolle unterhält, sondern das Thema der allgemeinen Lebensmittelaufsicht überlässt. Eine Suche im Netz zeigt dann, dass tatsächlich das Hamburger (!) Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen für die Weinkontrolle dort zuständig ist.

Das ändert nichts daran, dass Landweine dem Weingesetz und den daraus abgeleiteten Weinverordnungen unterliegen.

Übrigens habe ich erst letztes Jahr gelernt, dass auch einige VDP-Winzer einen Großteil ihrer Weine als Landwein in Verkehr bringen. Nur bei den GGs geht das nicht, die müssen Qualitätswein mit Prüfnummer sein, und natürlich auch nicht bei den Prädikatsweinen.

Gruß
Ulli
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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 17:32

Udo2009 hat geschrieben:Es gibt in Meck-Pomm das Weingut Schloß Rattey, die machen Landwein nach der Mecklenburgischen Landweinverordnung... Es gibt da bei Youtube ein Video über das Weingut und an einer Stelle kommt der Lebensmittelkontrolleur vorbei, um den Most zu kontrollieren. Daher meine "Frage" wegen Lebensmittelrecht...
...das meiste hat Ulli ja dankenswerterweise schon geschrieben, vielleicht nur noch ergänzend, daß gemäß § 22 / 22a die jeweiligen Landesregierungen das Verfahren der jährlichen Kontrolle der Produktspezifikationen der Landweine regeln können, sie können dies sogar an nichtstaatliche Stellen delegieren. Und in MVP ist das natürlich sinnvoll, mit den Lebensmittelkontrolleuren zusammenzuarbeiten.
UlliB hat geschrieben:Übrigens habe ich erst letztes Jahr gelernt, dass auch einige VDP-Winzer einen Großteil ihrer Weine als Landwein in Verkehr bringen. Nur bei den GGs geht das nicht, die müssen Qualitätswein mit Prüfnummer sein, und natürlich auch nicht bei den Prädikatsweinen.
...schon bei den Ortsweinen gilt mindestens die Qw-Pflicht, Landweine und Weine können maximal als VDP-GUTSWEIN gekennzeichnet werden (hatte ich auch schon...)
Viele Grüße
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UlliB

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 17:48

EThC hat geschrieben:...schon bei den Ortsweinen gilt mindestens die Qw-Pflicht, Landweine und Weine können maximal als VDP-GUTSWEIN gekennzeichnet werden (hatte ich auch schon...)

Wir sind jetzt ziemlich OT unterwegs, aber sei's drum. Ich hätte das bislang auch so gedacht, es ist aber nicht so. In einem Parallelthread hatte ich erwähnt, dass ich vor kurzem beim VDP-Betrieb Beurer war. Da werden gemäß Preisliste sechs Weine als VDP.Ortswein geführt und vier Weine als VDP.Erste Lage:

https://weingut-beurer.de/fileadmin/use ... sliste.pdf

Alle diese Weine sind aber "Schwäbischer Landwein", und deswegen trägt keiner davon eine Orts- oder Lagenangabe. Es ist natürlich schon ziemlich sinnbefreit, Weine ohne Ortsangabe als "Ortswein" und ohne Lagenangabe als "Erste Lage" zu führen, aber offensichtlich geht das, und Letzteres ging auch früher schon, zum Beispiel beim VDP.Erste Lage "Gelbkalk" von Luckert, wo man das aber inzwischen offensichtlich repariert hat. Ich vermute da eine Regulierungslücke in den VDP-Richtlinien.

Gruß
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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 18:18

UlliB hat geschrieben:Da werden gemäß Preisliste sechs Weine als VDP.Ortswein geführt und vier Weine als VDP.Erste Lage:

https://weingut-beurer.de/fileadmin/use ... sliste.pdf

Alle diese Weine sind aber "Schwäbischer Landwein", und deswegen trägt keiner davon eine Orts- oder Lagenangabe. Es ist natürlich schon ziemlich sinnbefreit, Weine ohne Ortsangabe als "Ortswein" und ohne Lagenangabe als "Erste Lage" zu führen, aber offensichtlich geht das, und Letzteres ging auch früher schon, zum Beispiel beim VDP.Erste Lage "Gelbkalk" von Luckert, wo man das aber inzwischen offensichtlich repariert hat. Ich vermute da eine Regulierungslücke in den VDP-Richtlinien.
...ok, das ist mir noch nicht untergekommen! Waren das vielleicht früher mal "echte" Ortsweine / Erste Lagen und sie sind nur aus alter Gewohnheit in der Preisliste unter der jeweiligen Überschrift verblieben? Steht auf den Flaschen selbst irgendwo VDP.Ortswein oder VDP.Erste Lage? Bei den mir bekannten VDP-Gütern, die auch Landweine haben, stehen die in der Preisliste in der Regel in einer eigenen Rubrik (z.B. "Individualisten" beim Weingut am Stein...)

Der VDP schreibt jedenfalls auf seiner Heimseite:

Der trockene VDP.ORTSWEIN ist als „Qualitätswein trocken“ gekennzeichnet. Für trockene Weine werden keine Prädikatsstufen mehr vergeben. Fruchtsüße VDP.ORTSWEINE tragen die klassischen Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein).

Auf dem Etikett weist der Ortsname auf die Herkunft hin. Der Begriff VDP.ORTSWEIN kann als umlaufendes Band auf der Kapsel unterhalb des Traubenadlers (bzw. als Banderole auf dem Etikett) angebracht werden.
Viele Grüße
Erich

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Georg R.

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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 19:52

Udo2009 hat geschrieben:
Hm... wenn ich hier richtig zwischen den Zeilen lese, dann scheinen immer mehr Winzer die Qualitätsweinschiene zu verlassen und auf Landwein zu setzen.


Mein Eindruck ist ähnlich, zumindest der Badische Landweinmarkt scheint sehr erfolgreich zu sein.
Demnächst die 5. Auflage mit 28 Winzern und über 200 Weinen.

http://landweinmarkt-baden.de/

Wenn man aber meint, als Landweinproduzent kann man die bürokratischen Hürden umgehen, täuscht man sich gewaltig.
Im Ziereisenthread hab ich das schon mal nebenbei erwähnt, nehmen wir zum Beispiel den Gutedel Steingrüble:

Jahrelang wurde der Wein unter diesem Lagennamen verkauft, doch plötzlich war es nicht mehr erlaubt. Irgendeiner hat wohl geklagt und man hat daraufhin den Wein umbenannt in Steinkrügle. Doch auch das wurde verboten, weil es zu sehr an den alten Namen angelehnt war. So hat man sich entschlossen - auch für andere Weine - nur noch Kürzel zu verwenden wie ST, ursprünglich Steingrüble.
Und wenn man denkt damit hat sich die Sache entgültig erledigt, weit gefehlt. Selbst diese Kürzel wurden anfangs abgelehnt, erst nachdem man einige Hebel in Bewegung setzte, sind sie nun (vorerst?) zugelassen.

Gruss
Georg
Man kann die Erkenntnisse der Medizin auf eine knappe Formel bringen: Wasser, mäßig genossen, ist unschädlich.
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Re: Badische Weißweine

BeitragMo 8. Apr 2024, 20:11

...ich weiß nicht mehr, wo ich das her habe, möglicherweise war's auch hier im Forum, aber irgendjemand hat mal geäußert, daß von allen deutschen Bundesländern in Baden-Württemberg am rigorosesten gegen die Versuche vorgegangen wird, den Landweinen eine Herkunft zu geben...
Viele Grüße
Erich

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