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Schäfer-Fröhlich

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Udo2009

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragSo 30. Jul 2023, 22:22

EThC hat geschrieben:...alles richtig, aber das Zauberwort in solchen Fällen lautet eher "Schadensersatz wegen Nichterfüllung"...

Na ja... dünnes Eis... gaaanz dünnes Eis..... der Winzer hat den bestellten Wein geiiefert. Punkt.
Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass er - wenn er alles im Einkauf beachtet hat, Garantien, Zusagen der Lieferanten - für ein Naturprodukt nicht haftbar gemacht werden kann.
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EThC

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragSo 30. Jul 2023, 22:30

Udo2009 hat geschrieben:Na ja... dünnes Eis... gaaanz dünnes Eis....
...so dünn ist das Eis nicht, schließlich ist der Winzer verpflichtet, mängelfreie Ware zu liefern, tut er das nicht, hat er seinen Vertrag nicht erfüllt.
Udo2009 hat geschrieben:Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass er - wenn er alles im Einkauf beachtet hat, Garantien, Zusagen der Lieferanten - für ein Naturprodukt nicht haftbar gemacht werden kann.
...na ja, wenn Du das meinst, ist das gut für den Winzer und schlecht für Dich. Völlig in Ordnung für mich... :mrgreen:
Viele Grüße
Erich

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Lars Dragl

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMo 31. Jul 2023, 09:11

Udo2009 hat geschrieben:
EThC hat geschrieben:...alles richtig, aber das Zauberwort in solchen Fällen lautet eher "Schadensersatz wegen Nichterfüllung"...

Na ja... dünnes Eis... gaaanz dünnes Eis..... der Winzer hat den bestellten Wein geiiefert. Punkt.
Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass er - wenn er alles im Einkauf beachtet hat, Garantien, Zusagen der Lieferanten - für ein Naturprodukt nicht haftbar gemacht werden kann.


Hallo Udo!

Allein das mit dem "Naturprodukt" steht auf so vielen Produkten im Supermarkt. Hat man denn da überall keine Garantie darauf :lol: ?

Bei mir wird jeder Korkfehler, der noch innerhalb der zwei Jahre liegt, reklamiert, was beim Einzelhandel ohne Probleme funktioniert, aber bei manchen Winzern eben nicht. Nachdem es sich wegen 25 € eher nicht rechnet, den Anwalt zu kontaktieren, haben diese Winzer zwar einen Punkt gemacht, aber auch einen Kunden verloren. Mal sehen, ob sich das rechnet!?
Bei Moevenpick konnte man früher bis zu 10 Jahre nach dem Kauf Weine mit Korkschmecker umtauschen. Ich hab das öfters in Anspruch genommen, auch wenn man natürlich nicht den selben Wein bekommen hat. Keine Ahnung wie das gerade ist.
Irgendwo habe ich auch mal gehört, dass es in der Champagne bei Schaumwein die Selbstverpflichtung gibt, alle korkenden Flaschen umzutauschen.

Ich rate jedem der es schmecken kann, Korkfehler nicht einfach hinzunehmen, sondern mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten. Ein Blick in die AGB ist ebenfalls oft hilfreich. Da steht in der Regel nichts von "Naturprodukt" sondern: "Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen." Diese sind ziemlich eindeutig.

Herzliche Grüße

Lars
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Philst

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMo 31. Jul 2023, 09:19

EThC hat geschrieben:...alles richtig, aber das Zauberwort in solchen Fällen lautet eher "Schadensersatz wegen Nichterfüllung"...


Hallo Erich,

da liegst du nicht ganz richtig. Das deutsche Sachmängelgewährleistungsrecht sieht bei einer mangelhaften Sache (korkiger Wein) grundsätzlich zunächst die Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung in Form der Nachlieferung (neuer Wein) oder Nachbesserung (geht nicht) vor. Erst hiernach wäre ein Schadensersatzverlangen möglich.

Einem unmittelbaren Schadensersatzanspruch würde auch entgegenstehen, dass der Verkäufer (Winzer) die Pflichtverletzung "zu vertreten" haben muss. Dies wird vom Gesetz zwar zunächst vermutet, der Verkäufer dürfte sich hier in vielen Fällen aber entlasten können, wenn es z.B. noch keine Probleme mit dem Korklieferanten gab. Darüber hinaus dürfte es in den allermeisten Fällen überhaupt keinen vermögensrechtlichen Schaden geben, der nicht durch eine Nachlieferung oder Rückabwicklung des Vertrages ausgeglichen werden würde.

Die Frage, ob, bzw. dass Korkgeschmack im Verhältnis Winzer - Kunde als Sachmangel anzusehen ist, wird in der juristischen Literatur so gut wie nicht diskutiert.

Interessanter ist das Verhältnis zwischen Winzer - Korklieferant; dies war schon Gegenstand von Entscheidungen des OLG Koblenz und auch eines ausführlichen Aufsatzes in der Zeitschrift für Landwirtschaftsrecht im Jahr 2007 (bei Interesse bitte PM).

Viele Grüße

Philipp
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olifant

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMo 31. Jul 2023, 10:43

Lars Dragl hat geschrieben:...
Ich rate jedem der es schmecken kann, Korkfehler nicht einfach hinzunehmen, sondern mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten. Ein Blick in die AGB ist ebenfalls oft hilfreich. Da steht in der Regel nichts von "Naturprodukt" sondern: "Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen." Diese sind ziemlich eindeutig.
...

Ja, ganz klar, Korkschmecker, wenn's geht, immer reklamieren. "Know your rights!"
Grüsse

Ralf

Die Zukunft war früher auch besser.
Karl Valentin
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Udo2009

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMo 31. Jul 2023, 10:46

Lars Dragl hat geschrieben:...Bei mir wird jeder Korkfehler, der noch innerhalb der zwei Jahre liegt, reklamiert, ...

Wie bereits weiter oben geschrieben, reklamiere ich nicht, sondern informiere den Winzer, damit er ggf. bei seinem Korklieferanten etwas erwirken kann. Dass ich ob dieser Informationen auch immer anstandslos Ersatz erhalten habe, sehe ich eher als Service am Kunden an, als Leistung von Schadenersatz.

Die in 11 - 12 Jahren dreizehn korkigen Flaschen wurden (bis auf eine) verkocht und ergaben excellente Bratensoßen, daher hatte ich eigentlich keine finanziellen Nachteile sondern durch die Ersatzlieferungen sogar finanzielle Vorteile - 13 Flaschen für lau... ;)

Ich sehe somit keine Gründe, das "hoch zu hängen"...
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EThC

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMo 31. Jul 2023, 17:16

Philst hat geschrieben:Das deutsche Sachmängelgewährleistungsrecht sieht bei einer mangelhaften Sache (korkiger Wein) grundsätzlich zunächst die Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung in Form der Nachlieferung (neuer Wein) oder Nachbesserung (geht nicht) vor. Erst hiernach wäre ein Schadensersatzverlangen möglich.

Einem unmittelbaren Schadensersatzanspruch würde auch entgegenstehen, dass der Verkäufer (Winzer) die Pflichtverletzung "zu vertreten" haben muss. Dies wird vom Gesetz zwar zunächst vermutet, der Verkäufer dürfte sich hier in vielen Fällen aber entlasten können, wenn es z.B. noch keine Probleme mit dem Korklieferanten gab. Darüber hinaus dürfte es in den allermeisten Fällen überhaupt keinen vermögensrechtlichen Schaden geben, der nicht durch eine Nachlieferung oder Rückabwicklung des Vertrages ausgeglichen werden würde.

Alles richtig! Mein Ausgangspunkt in dem Fall ist jedoch, daß der Winzer eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Zulieferteilen hat, insbesondere wenn der Kunde nicht unbedingt die Möglichkeit hat, den viel diskutierten Mangel auch innerhalb der Verjährung der Sachmangelansprüche zu rügen. Und daß die Verwendung von (ungeprüften) Korken ein signifikant höheres Risiko des Totalausfalls mit sich bringt als bei anderen Verschlußvarianten -die noch dazu in der Regel für den Winzer günstiger sind-, dürfte unbestritten sein, auch wenn vermutlich viel zu wenige Fälle beim Winzer überhaupt bekannt werden, weil der Großteil den TCA-Ausfall einfach hinnimmt. Ein Schaden entsteht dann natürlich auch, nämlich monetärer Natur, denn wenn die eigentliche Haftung nicht mehr greift, bleibt der finanzielle Schaden zurück.

Interessant wäre in diesem Korkfall, ob ein Gericht das als versteckten Mangel einstuft, wenn ein Wein erst mehr als zwei Jahre nach dem Kaufdatum geöffnet wird, erst dann kann ja der Mangel festgestellt werden. Wenn das Gericht allerdings die Auffassung hätte, daß zwei Jahre genügend Zeit für die Prüfung auf Mängel wäre, würde man bei länger gelagerten Weinen natürlich leer ausgehen. Andererseits: wenn ein Weingut für Weine eine entsprechende Lagerfähigkeit oder sogar eine Lagerempfehlung abgibt...

Ich weiß nicht, ob so ein Fall schon mal verhandelt wurde, in der Regel ist der Schaden zu klein, als daß man da "grichtsmaßig" werden würde bzw. könnte. Die Erfahrungen aus den mit einer Ausnahme gewonnenen Prozessen mit Anlagenbauern sind da sicher nicht übertragbar, zu unterschiedlich in Art und Umfang. Aber auch in den Fällen lief's darauf hinaus, daß der Anlagenbauer bei Zukaufteilen bzw. der Konstruktion von Teilen keine genügende Sorgfalt walten ließ, da in den Fällen ein Schaden bzw. möglicher Schaden bei der Abnahme für den Kunden nicht erkennbar war.
Wie auch immer, ich hoffe, auch in Zukunft weitgehend von TCA verschont zu bleiben bzw. im Fall der Fälle Ersatz zu bekommen (egal ob Kulanz oder nicht) und ich meine "Blacklist" nicht erweitern muß...
Viele Grüße
Erich

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Bernd Schulz

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragFr 11. Aug 2023, 22:30

Der 22er Gutsriesling von Schäfer-Fröhlich ist jedenfalls mit einem Schrauber verschlossen ;) :

Bild

Vorgestern, als ich den Wein frisch aufgeschraubt hatte, fand ich ihn noch einmal deutlich spannungsreicher als heute (etwa die Hälfte des Inhalts war in der Flasche verblieben). Aus diesem und jenem Grund habe ich am Mittwoch keine VKN verfasst, aber auch am dritten Tag handelt es sich um einen erstklassigen Gutswein, der für meinen Geschmack einmal mehr bezeugt, dass Tim Fröhlich national wie international gesehen zur absoluten Winzerelite zählt.
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EThC

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragDo 7. Sep 2023, 14:35

...auch wenn man sich gerade an einem der Savoyer Seen befindet, kann man schon mal Lust auf profanen, deutschen Riesling bekommen:

Bild
Viele Grüße
Erich

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amateur des vins

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Re: Schäfer-Fröhlich

BeitragMi 13. Sep 2023, 20:44

Letztens die Neuvorlage des

S-F, Schiefergestein 2021

Es wird wohl am direkten Vergleich und/oder der Tagesform liegen, daß ich imVergleich zum letztenmal etwas andere Aromen vorfinde:

Sehr zurückhaltende Nase, dezent mineralisch und weißfruchtig, mit einem Hauch von Waldmeister. Am Gaumen dann eine Spur weniger karg als inseriert. Deutlich grünapfelige Säure, recht knackig. Aromatisch weiter eher ein Leichtgewicht. Nur zarter Grip. Etwas RZ (6,1 bei 8,1 GS) puffert den kargen, sauren Eindruck doch etwas ab.

Die assoziierten Aromen sind zwar etwas andere, aber der wesentliche Eindruck bleibt: Der Wein wirkt einfach nicht so, als sei das Lesegut (physiologisch) reif gewesen. Zu aromatisch dünn schmeckt er, zu "aggro" die Säure. So bleibt mein Urteil: anstrengend zu trinken.
Besten Gruß, Karsten
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