Sa 6. Apr 2024, 19:09
Warum sollte das so sein?Rieslingfan hat geschrieben:[N]ach meinem Verständnis kann er diesen Wein ab Jahrgang 2023 nur unter "Höllenbrand" vermarkten, wsenn diese Lage als GG definiert ist.
Sa 6. Apr 2024, 19:54
Sa 6. Apr 2024, 20:21
Das ist eine vollkommmen andere Aussage, und hat exakt nichts damit zu tun, ob er den Wein als Höllenbrand Erste Lage vermarkten möchte.Rieslingfan hat geschrieben:Weil er nicht willkürlich einen Wein als GG vermarkten kann.
Sa 6. Apr 2024, 22:00
Rieslingfan hat geschrieben:nd nach meinem Verständnis kann er diesen Wein ab Jahrgang 2023 nur unter "Höllenbrand" vermarkten, wenn diese Lage als GG definiert ist.
So 7. Apr 2024, 10:35
Nora hat geschrieben:"Die Trauben des Gundersheimer Riesling stammen aus der VDP.ERSTE LAGE® Höllenbrand." (Homepage Weingut Wittmann)Rieslingfan hat geschrieben:In Born To Be Wine -> Abfüllung 41 hat Phillip Wittmann erwähnt, dass der Gundersheimer Riesling (VDP. Aus ersten Lagen) ab Jahrgang 2023 als Höllenbrand Riesling (VDP. Grosse Lage) vermarktet wird. Er begründet dies mit der jährlich steigenden Qualität, obwohl die Reben erst 10 Jahre alt sind.
So wie ich das verstehe, werden Trauben aus derselben Lage jetzt für den Gunderheimer Riesling und ab 2023 für das GG Höllenbrand genutzt. Doch solange Höllenbrand nur eine Erste Lage ist, geht die Bezeichnung als Großes Gewächs doch eigentlich nicht? Muss nicht erst der VDP die Lage Höllenbrand als Große Lage deklarieren?...
VG, Nora
So 7. Apr 2024, 11:03
PW hat geschrieben:...die Klassifikation des Höllenbrand als Grosse Lage steht im Raum. Wir haben uns aber entschieden es bei dem 2023 er Jahrgang bei Gundersheimer in der Bezeichnung zu belassen.
So 7. Apr 2024, 13:12
Danke, Nora.Nora hat geschrieben:Ich habe mal nachgefragt und heute folgende Antwort von Herrn Wittmann bekommen:
"[i]...die Klassifikation des Höllenbrand als Grosse Lage steht im Raum. Wir haben uns aber entschieden es bei dem 2023 er Jahrgang bei Gundersheimer in der Bezeichnung zu belassen.
So 7. Apr 2024, 18:31
Nora hat geschrieben:Ich habe mal nachgefragt und heute folgende Antwort von Herrn Wittmann bekommen:
"...die Klassifikation des Höllenbrand als Grosse Lage steht im Raum. Wir haben uns aber entschieden es bei dem 2023 er Jahrgang bei Gundersheimer in der Bezeichnung zu belassen.
Herzlichst
Philipp Wittmann"
So 7. Apr 2024, 18:32
...vor allem würde mich interessieren, wer da wie und mit welchem Gewicht agiert. Es wird ja höchstwahrscheinlich nicht die Entscheidung eines Herrn Wittmann sein, ob eine Lage oder ein Teil davon als Erste oder Große Lage klassifiziert wird, ich nehme mal an, er stellt einen Antrag dafür und irgendein Verbandsgremium entscheidet nach gewissen Spielregeln, vermutlich werden auch eine ganze Reihe von Mitgliedern dazu angehört. Insofern finde ich auch diesesamateur des vins hat geschrieben:Z.B. läßt sich jetzt trefflich spekulieren, ob sie das 1G vermeiden, um nicht den Namen "Höllenbrand" für ein potentielles GG "zu verbrennen".
schon bezeichnend, ich vermute mal steil, daß die Entscheidung ganz woanders gefallen ist und man jetzt zurückrudert, nicht ohne nach außen weismachen zu wollen, daß man selbst die Fäden in der Hand hielte. Der ganze Sachverhalt kommt mir mittlerweile jedenfalls recht komisch vor, riecht nach Ränkespielchen, auf sowas steh ich überhaupt nicht...PW hat geschrieben:Wir haben uns aber entschieden es bei dem 2023 er Jahrgang bei Gundersheimer in der Bezeichnung zu belassen.
So 7. Apr 2024, 18:40
Neu dabei im GG-Portfolio ist die Lage Höllenbrand in Gundersheim.