Das sehe ich natürlich ganz anders. Wenn ein Winzer sich für Spontanvergärung entscheidet, wird es wohl nicht deshalb sein, da er sich die Kosten für die RZH sparen möchte, sondern da er das damit verbundene Geschmacksbild möchte. Wenn jemand genau diese Aromatik mit einer Mischung verschiedener RZH-Stämme auch hinbekommt (aber besser kontrollierbar als bei Spontangärung) - warum sollte das absurd sein?Aber wenn ein Winzer einen Wein mit RHZ herstellt, gehe ich davon aus, dass sein Anspruch darin besteht, unangenehme Noten, die bei der Spontanvergärung entstehen können, zu vermeiden. Insofern müsste eine Aromahefe, durch die Spontanvergärungsnoten entstehen, für jeden klar denken Winzer absurd sein.
Grüße,
Gerald