Ok Gerald ... wie du willst, noch eine Runde
BITTE trenne Naturkork von DIAM. Naturkork hat genauso wenig mit Diam zu tun, wie ein Synthetikstopfen!!!
Ich gehe einmal davon aus, dass Zulassung bzw. Nichtzulassung nur EU-weit möglich ist, da ja sonst als Handelsware gar nicht kontrollierbar.
Von welcher Zulassung redest du? Da prüft seitens der Behörden keiner die Stopfen!
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Es ist davon auszugehen, dass die Zutaten die Diam Bouchage verwendet (Kork, Polyurethan usw.) für den Kontakt
mit Lebensmittel generell zulässig sind. Diam Bouchage betreibt meines Wissens keine
Hexenküche.
1. Sollte aber ein
zusätzlicher Stoff im Diam vorhanden sein, der leicht aus dem Stopfen in den
Wein übergeht und für die Geschmacksbeeinflussung verantwortlich ist, wäre der Verschluss
nicht mehr verkehrsfähig. Das gilt auch für die damit verschlossenen Weine.
2. Wenn allen Zutaten soweit ok sind, aber durch einen Verarbeitungsschritt einen Stoff entsteht,
welcher dann die wesentliche Geschmacksbeinflussung hervorruft, gilt es ebenfalls
dass der Verschluss / Wein nicht mehr verkehrsfähig ist.
Egal ob Punkt 1 oder 2 zutrifft, wir finden den Verursacher.
WICHTIG: Die Stoffe müssen nicht gesundheitsgefährdent sein!
Horrorszenario
Mehrer Punkte sprechen gegen deine Befürchtungen!
Du hast sie bei der juristischen Betrachtung scheinbar übersehen!
"Gehen also nicht erwünschte, nicht zugelassene Stoffe ausgehend von einem Flaschenverschluss in den Wein über, so ist dies nur zulässig,sofern es bei guter fachlicher Praxis unvermeidbar ist und es sich um bspw. geschmacklich (organoleptische) unbedenkliche Anteile handelt.
Bei dem Flaschenverschluss Naturkork bspw. kann man trotz "guter Herstellungspraxis" und "normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen" nicht 100%ig sicherstellen, dass TCA (der für den Korkfehler verantwortliche Stoff) "eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften" des Weines verursacht.
TCA muss nicht im Ursprungsmaterial vorkommen, sondern kann auch nachträglich bspw. bei der Lagerung auf Korken übergehen.
Bei dem Verschluss DIAM wird in Schlussfolgerung aus dem Ergebnis des Tests davon auszugehen sein, dass auf Grund der einheitlichen Herstellungspraxis des Verschlusses trotz üblicher oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen eine Beeinträchtigung der geschmacklichen Eigenschaften aller damit verschlossenen Weine stattfindet. Und dies obwohl eine technische Vermeidbarkeit unterstellt werden kann, was gegen die Einhaltung einer „guten fachlichen Praxis“ sprechen würde.
Davon abgesehen, treten wir aus der EU aus, weil alle VW & Audi ans Bein pieseln?
Sie haben betrogen und müssen die Konsequenzen dafür tragen.
Gilt soetwas für die Weinbranche nicht? Genießen Verbraucher & Winzer keinen Schutz?
Diam Bouchage bringt zum zweiten Mal ein Produkt auf den Markt, welches absolut nicht OK ist.
Und was passiert??? Verbraucherschutz ... Lebensmittelkontrolle ... Weininstitute ...
Weinpresse (ausgenommen Wein-Plus & ENOS) Alle ducken sich weg ...
Gelddruckmaschine: Presskorken
Wer glaubt denn ernsthaft, dass Diam Bouchage hochwertige Korkpartien für seine Presskorken hernimmt?
Die wären schön dumm! Spitzen-Naturkorken kosten ca. 1€/Stk.. Da ist das Ausgangsmaterial schon sehr teuer.
Bei Presskorken kann man jeden Schnipsel verwenden..... wird ja doch alles durch das patentierte
Verfahren gereinigt. Da ist doch egal welche Qualität der Ausgangsstoff hat.
Für die Diam ist die Angst vor TCA beim Naturkorken ein Segen.
Sie überschwemmen den Markt mit billigen Presskorken (<20 cent).
Rechtliche Auseinandersetzung
Vor ca. 3 Wochen verlangte Diam Bouchage uber einen Münchner RA, dass ich eine
Unterlassungserklärung unterschreibe.
Ein Winzer aus Südtirol, den ich informiert hatte, hat sich bei DIAM gemeldet
Da mussten sie, 15 Monate nach der Veröffentlichung, wohl oder übel reagieren.
Sie verlangten eine Liste der Winzer (mit EmailAdresse) welche ich bisher informiert habe.
Zusätzlich sollte ich mich verpflichten das zukünftig zu unterlassen.
Schadenssumme 100.000€. Daraus resultieren RA-Kosten von knappen 2000€.
Jenen Betrag sollte ich gleich überweisen. Sie sprachen von Gutachten, welche meine
Ergebnisse widerlegen.
Ich bat um die Zusendung der Gutachten. Ich wollte sie prüfen.
Das haben sie abgelehnt.
Letztendlich habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Mein RA und ich sehen der Sache sehr gelassen entgegen.
Es wir uns eine Freude sein unsere Ergebnisse vor Gericht zu erläutern.