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Unterschied QBA und Kabinett?

Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
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Meggi

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Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 18:37

Hallo liebe Gemeinde,

kann mir das jemand schlüssig erklären?
Was ist der vermeintlich "höherwertige" Wein?
Greife ich z.Bsp. besser zum Riesling QbA oder zum Riesling Kabinett?

Sorry für die profane Frage :oops:

Grüsse Meggi
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 19:06

Meggi hat geschrieben:kann mir das jemand schlüssig erklären?
...den "Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete" gibt's gemäß Weingesetz bzw. Weinverordnung seit 2012 gar nicht mehr (bzw. nur noch bei Schaum und Likörwein), wird aber gebetsmühlenartig nach wie vor von nicht wenigen Winzern weiter verwendet; weinrechtlich ist das einfach "Qualitätswein". "Kabinett" ist die unterste Stufe der Prädikatsweine, welche in der rechtlichen Hierarchie wiederum eine Stufe höher als die Qw's stehen. Weinrechtlich bedeutet das lediglich, daß im Gegensatz zum Qw keine Anreicherung (weder Zucker noch Säure) erlaubt ist. Allerdings wurde insbesondere an der Mosel der Begriff im Laufe der Zeit für die Definition eines leichten, restsüßen Weins gekapert ("Kabi") und so mancher regt sich nunmehr auf, wenn andere Winzer in anderen Regionen das "Kabinett" rechtskonform verwenden.

Bezüglich der geschmacklichen Qualität ist m.E. weder Qw aka ObA noch Kabinett als Benchmark tauglich, an der Mosel und teils auch in anderen Regionen kann man jedoch in der Regel auf den Weinstil schließen, zumindest sofern's kein "Kabinett trocken" ist. Es hilft nur probieren, probieren, probieren...

Hab ich jetzt genug Verwirrung gestiftet? :mrgreen:
Viele Grüße
Erich

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Udo2009

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

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Rieslingfan

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 19:46

Meggi hat geschrieben:Greife ich z.Bsp. besser zum Riesling QbA oder zum Riesling Kabinett?
Ergänzend zu der bereits zuvor gegebenen Antwort,

Bei den im VDP angeschlossenen Weingüter tragen ausschließlich fruchtsüße Spitzenweine die klassischen Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein, während die trocken ausgebauten Weine in sämtlichen Güteklassen bis hin zu Großen Gewächsen als Qualitätswein trocken deklariert sind.

Ansonsten werden Weine auch unabhängig ob trocken oder fruchtsüß mit Qualitätswein oder entsprechenden Prädikaten wie Kabinett, Spätlese, usw, deklariert.

Daher lässt sich die Frage ob du besser zu einem Riesling Kabinett oder QBA greifst kaum beantworten.

An deiner Stelle würde ich mich daher weniger an QBA oder Kabinett orientieren, sondern vielmehr am Erzeuger des Weins.
Gruß Markus
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Udo2009

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 20:55

Rieslingfan hat geschrieben:....
Daher lässt sich die Frage ob du besser zu einem Riesling Kabinett oder QBA greifst kaum beantworten.

An deiner Stelle würde ich mich daher weniger an QBA oder Kabinett orientieren, sondern vielmehr am Erzeuger des Weins.


Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.

Es ist jedoch alles eine Frage des persönlichen Geschmacks. Von Winzer A kann ein Qualitätswein jemandem besser schmecken als ein Kabinett vom Winzer B.

Da hilft nur probieren, probieren, probieren....
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 21:30

Udo2009 hat geschrieben:Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.
...das mag formaljuristisch in den meisten Regionen entsprechend den jeweiligen Landesverordnungen für die Anbauregionen richtig sein, praktisch spielt das klimaerwärmungsbedingt aber keine Rolle mehr, denn ich denke nicht, daß noch in relevanter Menge Qw-Trauben unter 70...75 °Oe (das ist so die Spanne der unteren Kabinettgrenze) gelesen werden (können).
Viele Grüße
Erich

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Rieslingfan

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 21:39

Udo2009 hat geschrieben:....
Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.


Diese Definition ist schon lange überholt, vgl. Große Gewächse werden als Qualitätswein deklariert.

Zudem besagt das Mostgewicht (Zuckergehalt) rein gar nichts über die Qualität eines Weines aus.

Dies wurde (früher) so suggeriert, indem diverse Neuzüchtungen mit extrem hohen Mostgewichten, die unabhängig vom Witterungsverlauf stets als Spätlese, Auslese, etc. vermarktet werden konnten dem Konsumenten als vermeintlich hochwertige Weine angepriesen worden sind.
Gruß Markus
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 21:44

Rieslingfan hat geschrieben:Diese Definition ist schon lange überholt, vgl. Große Gewächse werden als Qualitätswein deklariert.
...bei den VDP-Weinen stellt sich diese Frage ja gar nicht, da -wie Du ja weiter oben schon richtig erwähnt hast- aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen VDP und den Mitgliedern die Prädikate mittlerweile nur noch bei den nicht-trockenen VDP-Weinen verwendet werden dürfen.
Ansonsten könnten die VDP-GG's -sofern nicht angereichert- trockene Spät- oder Auslesen sein...
Viele Grüße
Erich

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Bernd Schulz

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 21:52

EThC hat geschrieben:Weinrechtlich bedeutet das lediglich, daß im Gegensatz zum Qw keine Anreicherung (weder Zucker noch Säure) erlaubt ist.


So verhält es sich weinrechtlich gesehen.

EThC hat geschrieben: Allerdings wurde insbesondere an der Mosel der Begriff im Laufe der Zeit für die Definition eines leichten, restsüßen Weins gekapert ("Kabi")...


Nein! :!: Den "Kabi" (in "gekaperter" Form) gibt es natürlich auch am Rhein, an der Nahe, in der Pfalz, in Württemberg und so weiter. Und er existiert bei vernünftigen Winzern, die zudem keine VDP-Mitglieder sind, auch in trockener Gestalt. Vernünftige Winzer, die sich noch der Prädikate bedienen (es sei nicht in Abrede gestellt, dass es auch vernünftige Winzer gibt, die auf Prädikate verzichten ;) ), stufen nämlich nicht ohne Ende ab, sondern verwenden die Prädikate, um unterschiedliche Gewichtsklassen zu definieren. Und der Kabinett, der ja im Gegensatz zum Qualitätswein nicht chaptalisiert werden darf und im Mostgewicht unterhalb der Spätlese liegt, stellt dann im qualitativ hochwertigen Bereich den leichtgewichtigsten Typus dar. Als restsüßer Kabinett liegt er vergleichsweise niedrig im Restzucker, als trockener Kabinett vergleichsweise niedrig im Alkohol (idealtypischerweise irgendwo zwischen 9,5 und 11,5 Umdrehungen),

Die Crux besteht darin, dass rein weinrechtlich gesehen ohne Ende abgestuft werden darf. Daher fordern Winzer wie Martin Müllen (der das Prädikatssystem sehr stringent verwendet), dass bei den Prädikaten eigentlich auch eine Obergrenze des Mostgewichts eingeführt werden sollte.

EThC hat geschrieben:..und so mancher regt sich nunmehr auf, wenn andere Winzer in anderen Regionen das "Kabinett" rechtskonform verwenden.


Ich kenne niemanden, der sich darüber aufregt, wenn ein Winzer in anderen Regionen als dem M-S-R-Gebiet die Bezeichnung Kabinett rechtskonform verwendet, solange er sie einigermaßen sinnvoll verwendet. Wenn ein Winzer einen trockenen Wein mit dem Mostgewicht einer dicken trockenen Spätlese aus welchen Gründen auch immer abstuft und und dann als Dreizehnprozenter unter der trockenen Kabinettflagge segeln lässt, dann...ja dann.... :evil: .....

Herzliche Grüße

Bernd
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Taunus Südhang

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 22:05

Für mich ist der Geschmack entscheidend und nicht eine kaum noch zu verstehende Regelung/Klassifizierung.
Viele Grüße

Thomas
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