kann mir das jemand schlüssig erklären?
Was ist der vermeintlich "höherwertige" Wein?
Greife ich z.Bsp. besser zum Riesling QbA oder zum Riesling Kabinett?
Sorry für die profane Frage

Grüsse Meggi
...den "Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete" gibt's gemäß Weingesetz bzw. Weinverordnung seit 2012 gar nicht mehr (bzw. nur noch bei Schaum und Likörwein), wird aber gebetsmühlenartig nach wie vor von nicht wenigen Winzern weiter verwendet; weinrechtlich ist das einfach "Qualitätswein". "Kabinett" ist die unterste Stufe der Prädikatsweine, welche in der rechtlichen Hierarchie wiederum eine Stufe höher als die Qw's stehen. Weinrechtlich bedeutet das lediglich, daß im Gegensatz zum Qw keine Anreicherung (weder Zucker noch Säure) erlaubt ist. Allerdings wurde insbesondere an der Mosel der Begriff im Laufe der Zeit für die Definition eines leichten, restsüßen Weins gekapert ("Kabi") und so mancher regt sich nunmehr auf, wenn andere Winzer in anderen Regionen das "Kabinett" rechtskonform verwenden.Meggi hat geschrieben:kann mir das jemand schlüssig erklären?
Ergänzend zu der bereits zuvor gegebenen Antwort,Meggi hat geschrieben: Greife ich z.Bsp. besser zum Riesling QbA oder zum Riesling Kabinett?
Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.Rieslingfan hat geschrieben:....
Daher lässt sich die Frage ob du besser zu einem Riesling Kabinett oder QBA greifst kaum beantworten.
An deiner Stelle würde ich mich daher weniger an QBA oder Kabinett orientieren, sondern vielmehr am Erzeuger des Weins.
...das mag formaljuristisch in den meisten Regionen entsprechend den jeweiligen Landesverordnungen für die Anbauregionen richtig sein, praktisch spielt das klimaerwärmungsbedingt aber keine Rolle mehr, denn ich denke nicht, daß noch in relevanter Menge Qw-Trauben unter 70...75 °Oe (das ist so die Spanne der unteren Kabinettgrenze) gelesen werden (können).Udo2009 hat geschrieben:Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.
Diese Definition ist schon lange überholt, vgl. Große Gewächse werden als Qualitätswein deklariert.Udo2009 hat geschrieben:....
Nun ja, nach der Qualitätsdefinition ist ein Kabinett schon "wertiger" als ein "einfacher" Qualitätswein (QbA). Ein Kabinett muss ein höheres Mostgewicht aufweisen, als ein Qualtitätswein.
...bei den VDP-Weinen stellt sich diese Frage ja gar nicht, da -wie Du ja weiter oben schon richtig erwähnt hast- aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen VDP und den Mitgliedern die Prädikate mittlerweile nur noch bei den nicht-trockenen VDP-Weinen verwendet werden dürfen.Rieslingfan hat geschrieben:Diese Definition ist schon lange überholt, vgl. Große Gewächse werden als Qualitätswein deklariert.
So verhält es sich weinrechtlich gesehen.EThC hat geschrieben:Weinrechtlich bedeutet das lediglich, daß im Gegensatz zum Qw keine Anreicherung (weder Zucker noch Säure) erlaubt ist.
Nein!EThC hat geschrieben: Allerdings wurde insbesondere an der Mosel der Begriff im Laufe der Zeit für die Definition eines leichten, restsüßen Weins gekapert ("Kabi")...
Ich kenne niemanden, der sich darüber aufregt, wenn ein Winzer in anderen Regionen als dem M-S-R-Gebiet die Bezeichnung Kabinett rechtskonform verwendet, solange er sie einigermaßen sinnvoll verwendet. Wenn ein Winzer einen trockenen Wein mit dem Mostgewicht einer dicken trockenen Spätlese aus welchen Gründen auch immer abstuft und und dann als Dreizehnprozenter unter der trockenen Kabinettflagge segeln lässt, dann...ja dann....EThC hat geschrieben:..und so mancher regt sich nunmehr auf, wenn andere Winzer in anderen Regionen das "Kabinett" rechtskonform verwenden.