Sa 3. Feb 2024, 20:54
...wobei das keine Lage ist, jedenfalls keine offizielle. Es ist nur eine privatrechtlich so benannte Große Lage des VDP innerhalb des -offiziellen- Dalsheimer Hubacker, es gibt haufenweise solcher Klein- bis Kleinst-GL's, die nur ein Winzer bewirtschaftet. Dabei wird gerne so vorgegangen, daß auf Antrag eines Mitglieds für einen Bereich einer Lage der GL-Status erklärt wird, daß das dann genau innerhalb der Grenzen der Parzellen des Antragstellers erfolgt, ist nicht überraschend. Übrigens: wenn ein VDPler aus dem Verein aussteigt und er einziger Winzer in einer EL oder GL ist bzw. war, verschwindet diese auch umgehend aus der VDP-Lagenkarte...Ursula hat geschrieben:Dalsheim oberer Hubacker
Sa 3. Feb 2024, 21:45
Sa 3. Feb 2024, 21:48
Sa 3. Feb 2024, 22:51
...tatsächlich ist es so, daß 1971 viele (oder alle ) einstigen Monopollagen vor der Zusammenlegung zu einer größeren Lage verschont geblieben sind. Im Durchschnitt ist damals aus 10 historischen Lagen eine heute gültige gemacht worden. Tatsächlich gibt es heutzutage eine Wiederbelebung der alten, historischen Lagennamen, im wesentlichen in drei Formen:Ralf Gundlach hat geschrieben:Es gibt in Deutschland ganz viele Einzellagen, die vor der äußerst umstrittenen Reform (ich glaube 1971) noch galten. Seit mehreren Jahren werden diese ehemals als Lagen geltende wieder auf dem Etikett aufgeführt.
Fr 9. Feb 2024, 04:08
Fr 9. Feb 2024, 10:08
Fr 9. Feb 2024, 22:13
EThC hat geschrieben:Tatsächlich gibt es heutzutage eine Wiederbelebung der alten, historischen Lagennamen, im wesentlichen in drei Formen:
1. man nennt einfach den historischen -derzeit ungeschützten- Lagennamen auf dem Etikett, gerne auch bei Landweinen genutzt, die offizielle Lagennamen ja nicht verwenden dürfen
2. man heißt VDP und nutzt die alten Lagennamen zur Definition granulierter Erster oder Großer Lagen
3. man offizialisiert weinbaurechtlich die alten Namen als Gewann
Letzteres hat z.B. zur Folge, daß Ziereisen den Weg gemäß 1. nicht mehr nutzen kann, weil die einst genutzten Bezeichnungen in nunmehr offizialisierter Form auf Landweinebene nicht mehr verwendet werden können...
Fr 9. Feb 2024, 22:37
Sa 10. Feb 2024, 00:25
Kleiner_Pirat hat geschrieben:...Nr. 2 gibt es nicht. Denn für Qba dürfen nur in der Lagenrolle eingetragene Bezeichnungen oder g. U. verwendet werden. Das gilt selbstverständlich auch für den VDP. Die Vermehrung der GG Lagen ist in den meisten Fällen auf eingetragenen Gewannen aufgebaut (Dein Fall 3, auch oberer Hubacker). Die Möglichkeit haben aber nicht nur Vdpler genutzt, sondern auch andere Weingüter. In Rlp gibt es mittlerweile hunderte Gewanne in der Weinbergsrolle. In einigen Fällen hat der VDP aber auch tiefer in die weinrechtliche Trickkiste gegriffen, und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen, also quasi eigene Unterappellationen (z. B. die verschiedenen Uhlen an der Mosel, der Bürgstadter Berg oder der Stein-Berg in Franken) . Sofern die Lagen nicht im VDP Alleinbesitz sind, mussten da auch die Nicht VDP Kollegen mitziehen. Das finde ich nicht so gelungen, weil dadurch die Eindeutigkeit verloren geht. Du kannst dann ja entweder den gU Namen oder den Namen aus der Lagenrolle verwenden. Aber natürlich nutzen die Möglichkeiten auch Nicht Vdpler (siehe die neue Landwein Appellation Großräschener See ggA)....
...und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen...
Sa 10. Feb 2024, 00:58