Do 29. Nov 2018, 10:04
Kleiner_Pirat hat geschrieben:Ein Thema, dass mich in den letzten Tagen sehr beschäftigt hat. Gefühlt wollen alle den deutschen Wein vereinfachen und dem Kunden näher bringen. Insgesamt ist die Lage aber äußerst verworren.
Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der VDP durch seine unsägliche Lagenklassifikation ohnehin schon ein Chaos angerichtet hat. Durch die nachträglich eingeführte Erste Lage (bei gleichzeitiger Umbenennung der vorhergehenden Ersten Lagen in Große Lagen) und der praktisch zeitgleich vom VDP durchgedrückten weinrechtlichen Erlaubnis zur Verwendung von Parzellennamen ist nicht nur die Anzahl verwendbarer Lagen- und Parzellennamen ins schier Unermessliche gestiegen, sondern es gibt auch keine einfach verständliche Systematk mehr. Da gibt es Große-Lagen-Parzellen, die Teilstücke von VDP.Ersten Lagen sind, aber auch Erste-Lagen-Parzellen, die Teilstücke von VDP.Großen Lagen sind. Wer da noch durchsteigen möchte, muss sich schon sehr vertieft in die Materie einarbeiten. Und immer wieder kann ich in Diskussionen mit VDP-Winzern feststellen, dass die ihr eigenes System nicht verstehen und gelegentlich dagegen auch unwissentlich verstoßen.
Da fügt das g.U. - System der EU nur noch eine weitere Facette hinzu, die aus meiner Sicht die Sache jetzt auch nicht mehr viel schlimmer macht. Im Prinzip ist es mittlerweile schnurzegal geworden, was auf dem Etikett steht.
Richtig ist, dass die Deutsche Politik die Umsetzung der EU-Herkunftsbezeichnung bei Wein komplett verpennt hat und in einer Last-Minute-Notaktion das bestehende System als
Traditionelle Bezeichnung im EU-Recht verankert hat. Das heißt, dass das bislang bestehende System weiter verwendet werden darf, aber nur
neben genehmigten g.U.s, die wahlweise mehrere weinrechtliche Lagen zusammenfassen können oder auch nur Teilparzellen einer weinrechtlichen Lage darstellen. Alles möglich - aber da unter dem VDP-Klassifikationssystem auch schon alles möglich ist, im Ergebnis völlig egal.
Gruß
Ulli