Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

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Bernd Schulz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Bernd Schulz »

Bei dem schönen Wörtchen "Einweinprinzip" habe ich mich erst einmal verlesen. Ich dachte einen Moment lang, da stünde tatsächlich:
"Ziel ist es, das Eisweinprinzip bei trockenen Lagenweinen umzusetzen.


Auch das würde ich dem VDP mittlerweile zutrauen.... :mrgreen:

Beste Grüße

Bernd
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Also, ich versuche es mal so zu erklären, wie ich es verstanden habe und wie es gestern diskutiert und erklärt wurde:

Gutswein: Alles natürlich OHNE Lage aber in allen Prädikaten AUCH trocken maximal bis Spätlese. Keine trockenen Auslesen! Halbtrocken, feinherb alles möglich

Ortswein: Alle Weine die nicht aus "Grossen oder Ersten Lagen" kommen OHNE Nennung der Lage. Keine trockenen Prädikate, ab Kabinett zwingend restsüß. Ausnahme u.U. in der Pfalz mit trockenem Kabinett Ortswein. Beispiel. 2012 Gimmeldinger Kabinett trocken.

Erste Lage: Alle Lagen, die keine "Grosse Lage" sind. Keine trockenen Prädikate, Einweinprinzip

Grosse Lage: siehe Erste Lage

Bei den Lagen heisst das, es können insgesamt DREi Weine auftauchen:

2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Grosses Gewächs
2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Qualitätswein
2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Kabinett trocken (Ausnahmeregelung der zugestimmt werden muss)

Alles klar, soweit??? :D :D :D :D
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octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von octopussy »

@ Dirk. Danke für die Beispiele.
Dirk Würtz hat geschrieben: 2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Qualitätswein
Was wäre das dann für ein Wein in der Qualitätspyramide? Ist damit ein restsüßer gemeint?
Beste Grüße, Stephan
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

octopussy hat geschrieben:@ Dirk. Danke für die Beispiele.
Dirk Würtz hat geschrieben: 2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Qualitätswein
Was wäre das dann für ein Wein in der Qualitätspyramide? Ist damit ein restsüßer gemeint?

Nein, das ist der trockene "Zweitwein"... oder der Wein den Du anstelle eines GGs machst...
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octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von octopussy »

Dirk Würtz hat geschrieben: Nein, das ist der trockene "Zweitwein"... oder der Wein den Du anstelle eines GGs machst...
Aber nur anstelle und nicht daneben oder? (Einweinprinzip)
Beste Grüße, Stephan
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

octopussy hat geschrieben:
Dirk Würtz hat geschrieben: Nein, das ist der trockene "Zweitwein"... oder der Wein den Du anstelle eines GGs machst...
Aber nur anstelle und nicht daneben oder? (Einweinprinzip)
Sowohl als auch!
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Was macht der VDP jetzt eigentlich mit seinem 1.-Lage-Logo? Die "erste" Lage ist ja demnächst nur noch zweite Klasse... so wie das Logo mit der 1 darin ausgeführt ist, wäre es für die "Großen Lagen" doch glatt widersinnig.

Andererseits: sehr viel zur Konfusion trägt das jetzt auch nicht mehr bei. Trockene Prädikate ja, aber die nur ohne Orts- und Lagenangabe; ansonsten alles Trockene nur noch QbA, diese QbAs bei Nennung der Lage dann mit (mehr oder weniger) Lagenverbrauch; in der Folge davon jede Menge Bodenformationen, Buchstaben oder ähnliches auf den Etiketten (oder gleich Phantasienamen); bei den restsüßen Weinen bleibt aber alles bei der 71er Regelung... da macht ein "1.-Lage-Logo" für die Große Lage (und vielleicht zusätzlich ein "Große-Lage-Logo" für die "erste Lage?" 8-) ) den Kohl nun wirlich nicht fett.

Was ich ein paar Seiten vorher prognostiziert habe, ist eingetreten.

Gruß
Ulli
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Dirk Würtz hat geschrieben:2012 Hochheim Hölle VDP Grosse Lage Kabinett trocken (Ausnahmeregelung der zugestimmt werden muss)
Ach nee... solche Ausnahmeregelungen gibt es auch???

Das wird ja immer besser!

Die haben ja noch mehr ein Rad ab, als ich ohnehin schon gedacht habe :shock:

Gruß
Ulli
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UlliB
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von UlliB »

Dirk Würtz hat geschrieben:
octopussy hat geschrieben:
Dirk Würtz hat geschrieben: Nein, das ist der trockene "Zweitwein"... oder der Wein den Du anstelle eines GGs machst...
Aber nur anstelle und nicht daneben oder? (Einweinprinzip)
Sowohl als auch!
Wie ich mir schon dachte... das Einweinprinzip ist in der Realität das heute schon beim VDP Pfalz und beim VDP Nahe etablierte Zweiweinprinzip...

Irgendwie fehlen hier gerade die passenden Smilies...

Gruß
Ulli
Zuletzt geändert von UlliB am Do 26. Jan 2012, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von octopussy »

Dirk Würtz hat geschrieben:
octopussy hat geschrieben:
Dirk Würtz hat geschrieben: Nein, das ist der trockene "Zweitwein"... oder der Wein den Du anstelle eines GGs machst...
Aber nur anstelle und nicht daneben oder? (Einweinprinzip)
Sowohl als auch!
Hallo Dirk,

vielen Dank. Aber was ist dann mit dem Einweinprinzip (das Wort ist wirklich spitze :roll:)? Ich dachte, Einweinprinzip = Lagenverbrauch. Wenn es ein GG aus einer "Großen Lage" gibt, dann darf es keinen anderen trockenen Wein mehr aus derselben Lage geben, der mit Lagenbezeichnung etikettiert wird. Ich dachte, in dem Fall wäre die Pyramide wie folgt (angenommen alles Trauben aus der Hochheimer Hölle):

1. Hochheimer Hölle Riesling Großes Gewächs
2. Hochheimer Riesling Trocken
3. Gutswein Trocken

Daneben darf es dann noch z.B. Hochheimer Hölle Riesling Spätlese (restsüß) geben und als Ausnahmeregelung für den Rheingau evtl. noch Hochheimer Hölle Riesling Kabinett Trocken.

Habe ich das "Einweinprinzip" falsch verstanden? Darf es wirklich neben einem Großen Gewächs aus einer Großen Lage noch einen QbA Trocken aus derselben Großen Lage im selben Jahrgang geben?
Beste Grüße, Stephan
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