Ursula hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2026, 10:43
Der Original-Gewannename für Fl.274 lautet seit jeher "oberer Hubacker" und bis zum Inkrafttreten des 1971er Weingesetzes wurden diese Kellerweine( schon seit der 1920er Jahre ) auch unter der vollständigen Bezeichnung vermarktet.
Da die Fläche aber unter 5 ha beträgt,durften die Weine daraus fortan nur noch als "Hubacker" (also inkl.der benachbarten Flachlagen von anderen Winzern )in den Verkauf kommen.
...vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung, die mich schon wieder etwas wissender macht!
Meine initiale Frage
EThC hat geschrieben: ↑Mi 16. Sep 2026, 19:22
...steht das "Monopol" eigentlich auf der Flasche oder wird von Keller sonstwie marketingmäßig verwendet?
beantwortet das aber nicht...
Es bleibt dennoch ein Fragezeichen bezüglich der "5 ha", denn bei der Lageneindampfung 1971, bei der im groben Durchschnitt ja aus 10 historischen Lagen eine große gemacht wurde, blieben viele der historischen Lagen erhalten, auch wenn sie sehr klein, teils weit kleiner als 1 ha waren; Voraussetzung dafür war, daß die historische Lage 1971 im Monopolbesitz eines Weinguts war. So hätte Keller eigentlich den "Oberer Hubacker" (soweit es damals eine Lage gemäß Lagenrolle war) behalten können, wenn das Gut damals dort Monopolist gewesen ist. Ich habe leider keine alte Lagenkarte von dort, aber ich mutmaße mal, daß der "Oberer Hubacker" 1971 entweder größer war als das heutige offizielle Gewann und Keller nur das eine Flurstück besaß, (kommt recht häufig vor, daß sich die historischen Lagengrenzen recht deutlich von den neu beantragten Gewanngrenzen unterscheiden und wenn das Gut das beantragt hat, warum sollte es das Gewann für andere mit beantragen?), es auch damals "nur" ein Gewann war oder gar nur ein inoffizielles "lieux-dit".
Das genaue Prozedere hinsichtlich der Beantragung eines Gewanns als engerer Herkunft als die Lagengrenzen kenne ich nicht, aber ich ging schon davon aus, daß der Antragsteller letztlich der Eigner der betreffenden Parzelle(n) ist. Daß der VDP damit aber nichts zu hat, kann ja auch nicht stimmen, letztlich kommt die Klassifizierung als "VDP.Große Lage" von dort und daß das abstimmungsfrei einfach passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen. Zumal es ja zumindest in Rheinland-Pfalz so ist, daß nach meiner Wahrnehmung alle GL auch mindestens offizielle Gewanne sind, in anderen Bundesländern scheint das teils anders zu sein, ist aber auch schwerer nachvollziehbar, da es dort nicht so detaillierte Geoinformationssysteme gibt.
amateur des vins hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2026, 10:54
Man kann von Keller-Weinen halten, was man will. Aber Marketing haben sie schon lange transzendiert, scheint mir.
...genau deshalb meine initiale Frage. Es gibt ja Weingüter, die mit dem Begriff hausieren, von Keller hätte ich das jetzt auch eher nicht erwartet...