Das ist für mich ebenfalls das naheliegendste.jxs hat geschrieben:Ohne es zu wissen, aber das naheliegendste wäre für mich das Abfülldatum in die Verkaufsverpackung. Egal ob danach noch eine Flaschenlagerung stattfindet. Ersatzweise Datum der amtlichen Prüfung bei Weinen wo das relevant ist.
Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
- Rieslingfan
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Gruß Markus
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Auszug aus der Verordnung EG 1308/2013, Artikel 93:Udo2009 hat geschrieben:Na ja.... was ist Herstellungsdatum?
(4) Die Herstellung im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii umfasst alle Arbeitsgänge von der Traubenernte bis zum Abschluss der Weinbereitungsverfahren mit Ausnahme nachgelagerter Produktionsverfahren.
Wenn man ein bißchen in den verschiedenen, verwiesenen EU-Verordnungen stöbert, kann man zu dem Schluß kommen, daß die hier relevanten "Weinbereitungsverfahren" vor allem die Lese und das Pressen, weiters noch die Verfahren zur Anreicherung, d.h. insbesondere Chaptalisierung, Auf- / Entsäuerung -soweit angewendet- umfassen. Der weitere Gärverlauf, Reifung etc. wären dann "nachgelagerte Produktionsverfahren".
So ganz sicher bin ich mir aber nicht, ob ich das richtig interpretiert habe...

Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor!
Viele Grüße
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Ich liebe solche Texte auch. Danach biste genau so ratlos wie vorher.
Brauchste doch wiede rein Experten, der dann sein Urteil unter Vorbehalt abgibt -:P
Brauchste doch wiede rein Experten, der dann sein Urteil unter Vorbehalt abgibt -:P
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Hm, ich denke gerade die Gärung gehört zur Weinbereitung. Ohne Gärung kein Wein, sondern Traubensaft....EThC hat geschrieben:...Der weitere Gärverlauf, ...
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Udo2009 hat geschrieben:Hm, ich denke gerade die Gärung gehört zur Weinbereitung. Ohne Gärung kein Wein, sondern Traubensaft...

Du solltest nicht den Fehler machen und das richtige Leben sowie die Verordnungslage gleichzusetzen

Es muß ja auch einen Grund geben, warum als Stichtag ausgerechnet der 8. Dezember angegeben wurde; wenn die Gärung da includiert wäre, würde es eine ganze Reihe von Weinen geben, die als 23er schon die Deklarationspflicht umsetzen müßten, denn mancher Wein gärt auch mal ein bißchen länger vor sich hin...
Blieben nur die Eisweine und ein paar sehr späte Spät- und Auslesen übrig...
Viele Grüße
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Das passiert dann 14 Tage vor dem UmsetzungsterminEThC hat geschrieben:...wenn die Verordnung erst mal im Klartext öffentlich verfügbar ist, ...

Beste Grüße
Gerhard aus Wien
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
...tatsächlich ist der Text schon länger verfügbar, wie ich mittlerweile herausgefunden habe. Allerdings sind die Änderungen (noch?) nicht in der entsprechenden Verordnung EU 1308/2013 enthalten, das wär ja viel zu einfach! Diese sind in der Verordnung EU 2021/2117 enthalten. Und dann gibt es noch eine Berichtigung zu dieser Verordnung, die als Plenarsitzungsdokument vom 20.06.2023 vorliegt. Es ist also alles da, man muß es sich nur entsprechend zusammensuchenaustria_traveller hat geschrieben:Das passiert dann 14 Tage vor dem Umsetzungstermin


Viele Grüße
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
Gelebter Verbraucherschutz seitens der EU ....EThC hat geschrieben:... Es ist also alles da, man muß es sich nur entsprechend zusammensuchen![]()


Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
da braucht es vorläufig gar keine weiteren Diskussionen.
Der Weinjahrgang 2023 ist von den obligatorischen Angaben der Zutaten und Nährwerte nicht betroffen. Erst ab 2024.
Der Weinjahrgang 2023 ist von den obligatorischen Angaben der Zutaten und Nährwerte nicht betroffen. Erst ab 2024.
- EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisc
...für den allergrößten Teil wird das sicher zutreffen. M.E. wird es aber vermutlich einige Ausnahmen geben und wenn's nur die Eisweine sind (sofern's denn welche geben wird...).Ursula hat geschrieben:da braucht es vorläufig gar keine weiteren Diskussionen.
Der Weinjahrgang 2023 ist von den obligatorischen Angaben der Zutaten und Nährwerte nicht betroffen. Erst ab 2024.
Viele Grüße
Erich
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