Re: Bordeaux 2015
Verfasst: So 29. Mai 2016, 14:06
Die Zahl ist vom OWL S.444, also von JR selbst. Die Zahl geht aber auf das Jahr 07 zurück und dein Dekret ist aus 11. Trotzdem eigenartig...
Gruß, Reinhard
Gruß, Reinhard
Relevant für die Produktion des 15ers ist jedenfalls nur die aktuell gültige Rechtslage, und die ergibt sich aus dem von mir verlinkten decret. Ich glaube aber nicht, dass in 2007 drastisch niedrigere Erträge vorgeschrieben waren als heute, und 40 hL/ha erscheinen mir schon sehr niedrig. Ich gehe davon aus, dass diese Zahl auch in 2007 falsch war.toska hat geschrieben:Die Zahl ist vom OWL S.444, also von JR selbst. Die Zahl geht aber auf das Jahr 07 zurück und dein Dekret ist aus 11. Trotzdem eigenartig...
Gruß, Reinhard
Sorry, das ist falsch, falsch, falsch. Wie so vieler Müll im Internet. Relevant ist nur der Gesetzes- und Verordnungstext, den ich für Pauillac weiter oben verlinkt habe; die aktuelle Versionen für die verschiedenen AOCs findest Du übrigens am besten mit ein wenig Suche über http://www.inao.gouv.fr/toska hat geschrieben:Hektarhöchsterträge Frankreich*
Bordeaux Sec65 hl
Pauillac Margaux/St- Julien/ St-Estèphe45 hl
St-Emilion45 hl
St-Emilion Grand Cru45 hl
Pomerol40 hl
*Auf Antrag darf der angegebene Basisertrag um bis zu 20% überschritten werden
http://www.weinkenner.de/weinschule/der ... te-gesetz/
Es tut diesem Forum gut, wenn der Diskussionshorizont durch möglichst viele aktive Schreiber erweitert wird, daher wäre es schade, wenn Sie "dann mal weg" wären. Das Problem mit dem Internet ist ja immer, die massgebliche Quelle zu finden. Im Falle der Informationen, die in den Appellationsordnungen geregelt sind, kann es leicht zu Verwerfungen kommen, weil z.B eine Seite wie der weinkenner nicht immer aktuell sein kann.toska hat geschrieben:...o.k. das ist mir jetzt etwas zu viel...
bin dann mal für länger raus
Ja, das hätte mich dann auch etwas verstimmt. Die Quelle vom weinkenner hätten womöglich einige Weinfreunde gewählt.toska hat geschrieben:...o.k. das ist mir jetzt etwas zu viel...
bin dann mal für länger raus
Wenn ich das mal kurz für mich übersetzen darf, soll das wohl heißen, dass Batailley wie auch die anderen renommierten Erzeuger die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten? - Natürlich ist das der Fall, und wenn die Angabe von JR stimmt, dann wäre das bei Batailley mit 48hL/ha auch schon unter den alten Regularien der Fall gewesen.Matthias Hilse hat geschrieben: Unabhängig von irgendwelchen Verordnungen darf man davon ausgehen, dass nur die Weingüter, die ohnehin schon einen "Vin de France" abfüllen (wo es dann eben egal ist), die Freiheit des Andersseins auskosten.
toska, nimms's nicht zu schwer. Ullis vielleicht etwas explizit formulierte Berichtigung richtete sich keineswegs gegen dich, sondern gegen falsche Angaben in einem Online-Weinmagazin, von dem man erwarten darf, dass dort korrekte Angaben stehen.toska hat geschrieben:...o.k. das ist mir jetzt etwas zu viel...
bin dann mal für länger raus