Bernd Schulz hat geschrieben:Wem ist damit gedient?
...das weiß der Geier! Sinngemäß ist es laut EU-Verordnung so, daß bei "Weinen" die (direkte) Jahrgangsangabe nur möglich ist, wenn der Winzer hier ein zusätzliches Nachweisverfahren durchläuft.
EU 1308 / 2013, Artikel 120:
(2) Unbeschadet des Artikels 100 Absatz 3 verfahren die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwendung der Angaben gemäß Absatz 1 Buchstaben a und b des vorliegenden Artikels bei Weinen ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe wie folgt:
a) Sie erlassen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sicherstellen, dass Zertifizierungs-, Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren zur Gewährleistung der Richtigkeit der betreffenden Angaben bestehen.
Diese Vorschriften können die Mitgliedsstaaten anscheinend nach ihrem eigenen Gusto gestalten und scheinbar gibt es da von Land zu Land erhebliche bürokratische Unterschiede. In D scheint das kein so großes Problem zu sein, denn praktisch alle Weine dieser Kategorie, die ich so habe, tragen einen unverschlüsselten Jahrgang auf dem Etikett. In F und insbesondere I scheint's dagegen deutlich schwieriger für die Winzer zu sein, dieses Verfahren zu durchlaufen, denn von dort habe ich eine ganze Reihe von "Vin de France" oder "Vino da Tavola", welche den Jahrgang nur verschlüsselt angeben. Erst gestern hatte ich eine Südtiroler Flasche mit der Angabe "X012" in der Hand...
Und wenn dann zwei Länder mit wahrscheinlich total konträren, länderspezifischen Vorschriften involviert sind, au weia!
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
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