Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan
Riesling und Zuckerschwänzchen
- Riesling22
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
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Friedrich von Schiller
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
Riesling22 hat geschrieben:Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan
Das ist insofern Problematisch da zB. das Paket nicht immer gesehen werden kann wenn zum Beispiel ein Nachbar annimmt. Oder auch einige Schäden von aussen gar nicht unbedingt sichtbar sind.
Es geht ja hier Grundsätzlich darum ob Transportschaden oder nicht. Bei der Sache mit der Prüfung.
Die Ware ansich muss so oder so einwandfrei und vollständig sein für den Kunden.
Das Risiko kann ein Gewerblicher nicht auf eine Privatperson abwälzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten. Aber es gibt ja bekanntermaßen nichts, was es nicht gibt. Oder zumindest fast nichts...mixalhs hat geschrieben:Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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Erich
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
..oder wurde vielleicht da ein "Ausläufer"gemeint, der bei zu hohen Temperaturen während des Transports entstehen kann und der letztendlich meist zu einem "zuckrigen Schwänzchen" am Flaschenhals führt

Fragende GRüße
Nikolai


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Nikolai
Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
Da wäre aber auch das Problem mit der Beweislast...Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
Ich muss als Kunde alles ordnungsgemäß und ohne Schäden zurücksenden wenn ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen will / mein komplettes Geld zurück bekommen möchte...
Wenn sich der Händler quer stellt wird das zumindest problematisch....
Weinprobe an der Mosel?
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys...EThC hat geschrieben:...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten.



Liebe Grüße
weingeist
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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen
gerne auch mehr...weingeist hat geschrieben:Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys...![]()
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Viele Grüße
Erich
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