Blaufränkisch hat geschrieben: ↑Sa 5. Apr 2025, 08:28
Wenn sowohl Zucker als auch RTK zum Einsatz kommen liegt das normalerweise an einem unterschiedlichen Verwendungszweck. Saccharose (also Zucker aus der Rübe) zur Alkoholerhöhung, RTK (also Zucker aus der Traube) zur Restsüßeverleihung. Diese darf nicht mit "Fremdzucker" gemacht werden, sehrwohl aber - als Äquivalent zu Traubensaft oder konzentriertem Traubensaft (vulgo Süßreserve) - mit aus Trauben gewonnenem Zucker.
Hallo Bernhard,
zunächst einmal: ich freue mich sehr, nach langer Pause von Dir mal wieder etwas im Forum zu lesen!
Danke für die Erläuterung zum unterschiedlichen Einsatzzweck von Zucker und RTK. Das macht so natürlich Sinn (wobei die Verordnung an sich sinnlos ist, denn als Konsument kann es mir völlig egal sein, ob der Restzucker im Wein aus der Rübe oder aus Trauben stammt, sofern der nachträglich zugesetzt wird und Rübenzucker eh schon zur Alkoholerhöhung eingesetzt wurde).
Wenn du die Nährwerttabelle anschaust, findest du (wenn auch relativ grob gerundet) den Restzucker in Gramm, allerdings pro 100ml. Ich vermute, dort steht nicht 0,1g/100ml (also komplett durchgegoren), sondern eher 0,3g/100ml oder mehr (also 3g/l Restzucker aufwärts), und die sind wahrscheinlich mit RTK eingestellt worden.
Jetzt wird's in diesem Fall kompliziert. Die per QR-Code zugängliche Nährwertttabelle gibt in diesem Fall tatsächlich 0g/100mL Restzucker an. Das steht allerdings vordergründig im Widerspruch zur Angabe im Webshop des Erzeugers, wo der Wein mit 3,9g/L aufgeführt wird, was ganz korrekt deklariert 0,4g/100mL entsprechen würde. Aber: die 3,9g/L entsprechen zusammen mit weiteren Werten exakt den Angaben zum Vorjahrgang, so dass es sich hier auch um einen nicht unüblichen copy/paste-Fehler handeln kann.
Zu berücksichtigen ist hier aber die zulässige Toleranz bei der Nährwertangabe, diese beträgt für Zucker 2g/100mL, so dass die Angabe "0" tatsächlich den gesamten Bereich von "trocken" abdeckt und sogar noch deutlich darüber hinausgeht. Soweit besteht hier möglicherweise überhaupt kein Widerspruch (ich empfinde die technisch völlig unnötige riesige Toleranz bei der Angabe des Restzuckers übrigens als vom Gesetzgeber zugelassene Konsumententäuschung).
Aufsäuern und Chaptalisieren sind im selben "Getränk" nicht erlaubt, allerdings definiert die entsprechende Gesetzeslage Traubenmost, gärenden "Sturm" und fertigen Wein als drei verschiedene "Getränke". Man kann also den Most vor der Gärung mit Weinsäure ansäuern und dann nach Gärbeginn den gärenden "Sturm" aufbessern. Und dann gegebenenfalls im fertigen Wein z.B. mit Äpfelsäure nocheinmal eine Säuerung vornehmen.
Danke. Ich hatte so etwas schon vermutet.
Und CO2 ist zwar auch von Natur aus im Wein, aber wenn man es besonders prickelnd haben will im Stillwein, oder wenn durch warme Keller, späte Abfüllung oder häufige Manipulation des Weines viel vom natürlichen CO2 verloren gegangen ist, kommt es zum Einsatz. Oder schlicht und einfach auch als Verpackungsgas in der Flasche zwischen Wein und Verschluss (dann allerdings normalerweise in der Zutatenliste auch als Verpackungsgas bezeichnet).
In diesem Fall als "Gase und Packungsgase" deklariert. Ich kann's mir also aussuchen...
Metaweinsäure verhindert den Ausfall von Weinstein in der Flasche und ist bei frühen Abfüllungen und/oder Kellern, die nicht sehr kalt sind bzw. fehlenden Kühlmöglichkeiten für die Weinsteinstabilisierung über die Temperatur durchaus üblich. Der zweite Stabilisator, Gummiarabikum, ist z.T. auch für diesen Zweck zugelassen, aber auch um andere mögliche Trübungsursachen zu stabilisieren. Als Nebeneffekt trägt es zur Mundfülle bei (die Bezeichnung "Verdickungsmittel" im Lebensmittelbereich kommt nicht von ungefähr), weshalb dieser Nebeneffekt mitunter auch der Hauptgrund für seinen Einsatz ist.
Die Funktion von beiden Substanzen war mir bekannt. Und ich vermute auch, dass die Erzeugung von "Mundfülle" in diesem Fall der Hauptzweck des Einsatzes von Gummiarabikum ist.
Genau an diesem Punkt reibe ich mich am meisten. Der Wein ist - wie der Name schon vermuten lässt - ein Bioprodukt, zudem stammt er von einem hoch renommierten Betrieb. Da stört es mich, wenn in einem gedacht "naturnahen" Produkt ein Zusatzstoff verwendet wird, der die Sensorik des Weins verändert und normalerweise (anders als Zucker und Weinsäure) im Wein überhaupt nicht vorkommt. Aber vermutlich bin ich da einfach nur naiv.
Beste Grüße
Ulli